Ohne Boden
Der Umsatzersatz im Lockdown soll den gesperrten Unternehmen rasch helfen. Ökonomen und Steuerexperten warnen, dass dafür klarere Regeln nötig sind.
Der große Aufschrei blieb diesmal aus. Der zweite Lockdown für Handel und viele Dienstleister stößt möglicherweise deshalb auf weniger Widerstand, weil der versprochene Umsatzersatz an das alte Epidemiegesetz anknüpft, das zu Beginn der Coronapandemie ausgehebelt wurde. Behördlich geschlossene Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie sowie körpernahe Dienstleister wie Friseure erhalten 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahreszeitraums. Händler bekommen 40 Prozent, je nachdem ob es sich um verderbliche oder Saisonwaren handelt oder nicht, gibt es 20 Prozent Auf- oder Abschlag.
Geschlossene Läden bedeuten aber – anders als noch zumeist im Frühjahr – nicht zwingend null Umsatz. Die Gastronomie hat zuletzt vorgemacht, dass man mit Lieferdiensten und Take-away das Geschäft am Laufen halten kann. Der Bonus dabei: Der im Lockdown produzierte Umsatz wird – anders als etwa in Deutschland – nicht vom staatlich gewährten Umsatzersatz, der sich nach den Zahlen des Vorjahreszeitraums richtet, abgezogen.
Der erlaubte Lieferservice ist mittlerweile auch im Handel ein willkommener Lückenfüller. „Durch diese Arbeitsmöglichkeit sind wir fast ausgelastet, so als wäre das Geschäft beinahe offen“, sagte am Montag der Bundesinnungsmeister der Gärtner und Floristen, Rudolf Hajek. Die Nachfrage nach Ware sei ungebrochen. Die Kunden würden Blumen, Adventkränze und Weihnachtsschmuck nun online oder telefonisch bestellen, „und wir liefern ins Haus“. In seinem Betrieb in Graz werde während des Lockdowns niemand in Kurzarbeit geschickt, „die Leute sind voll im Einsatz“. Die Gartencenter-Kette Bellaflora mit 27 Standorten hofft auf den im Frühjahr binnen zehn Tagen eingerichteten Onlineshop. „Wir erwarten uns schon etwas mehr Onlinegeschäft, jetzt wissen unsere Stammkunden schon, dass es funktioniert“, sagt Geschäftsführer Franz Koll. Offen sei, ob Gartencenter wie Bellaflora Christbäume auf offenen Flächen anbieten dürfen wie agrarische Betriebe.
Die Arbeitszeit für Beschäftigte in den geschlossenen Handelsund Dienstleistungsbetrieben kann für die Zeit des Lockdowns – wie bereits für Hotellerie, Gastronomie oder Kinobetreiber – auf bis zu null Prozent Kurzarbeit reduziert werden.
Die Trinkgeldpauschale wird ebenfalls ausgeweitet: Nach den Mitarbeitern in der Gastronomie und Hotellerie haben nun auch die 10.000 Beschäftigten in der Kosmetik-, Friseur- und Massagebranche einen Rechtsanspruch auf eine Lockdown-Zulage
Der Handel hofft allerdings, dass – so wie in der Gastronomie – auch Abholung von Waren erlaubt wird. „Vereinfacht gesagt ist ja egal, was der Kunde im Sackerl drinnen hat“, sagt Handelsobmann Rainer Trefelik. Derzeit gebe es laut Verordnungsstand dazu ein Nein, „aber wir hoffen noch auf eine Lösung“. Es brauche diese Anpassung, betont Trefelik, „es vergleicht sich ja jeder in den verschiedenen Bereichen miteinander“. Dass es beim Umsatzersatz generell weniger für den Handel gebe und abgestuft je nach Betroffenheit, sei verständlich.
in der Höhe von 100 Euro. Die Trinkgeldpauschale wird zusätzlich zum Kurzarbeitszuschuss vom Arbeitsmarktservice (AMS) bezahlt.
130 Mill. Euro Umsatz pro Tag dürfte der Lockdown den Handel an Umsatz kosten, um 20 Mill. Euro täglich mehr als im Frühjahr, schätzt das Institut für Handel, Absatz und Marketing an der Universität Linz. Der Anstieg entsteht dadurch, dass jetzt das stärkere Vorweihnachtsgeschäft verloren geht. Bei 17 Schließtagen würde sich der Umsatzverlust auf 2,2 Mrd. Euro brutto summieren.
„Aber die emotionale Messlatte sind die 80 Prozent der Gastronomie“, auch wenn das in der breiten Menge nicht ausrollbar sei.
Spielraum für Diskussionen lässt auch der Begriff „verderbliche Ware“. Intersport-Händler Harald Tscherne mit österreichweit elf Standorten sagt: „Was wir jetzt nicht verkaufen, ist eine Saison später um vieles weniger wert.“Er hofft für die Branche auf 40 Prozent Umsatzersatz. Und hofft ebenfalls auf Zusatzumsatz etwa durch Skiservice. Er rechne schon damit, dass Kunden, die ihre Ski bereits gebracht hätten, diese auch im Lockdown abholen werden können. Ob der Skiservice so wie eine Radwerkstatt, eine Änderungsschneiderei oder ein Schuster generell offen bleiben dürfe, sei noch unklar.
Dass Zusatzverdienste vieler Unternehmen im Lockdown zu einer EU-widrigen Überförderung des einen oder anderen führen könnten, sieht das Finanzministerium nicht. Der Umsatzersatz sei mit 800.000 Euro gedeckelt und somit im Rahmen der coronabedingt gelockerten EU-Beihilferegeln, wird dort betont. In Steuerberaterkreisen wurde zuletzt darauf hingewiesen, dass auch Ferienhotels, die im November meist zu sind, profitierten könnten. Denn auch An- und Vorauszahlungen für späteren Urlaub gelten als Umsatz. Voraussetzung sei, dass dafür im Vorjahr Umsatzsteuer abgeführt worden sei, sagt Thomas Reisenzahn vom Tourismusberater Prodinger. Ähnlich sei es, wenn der Hotelshuttlebus im Vorjahr just im November verkauft worden sei.
Die Hilfe für die Gastronomie und Hotellerie für den Lockdown light sei „in Rekordzeit“aufgelegt worden, heißt es aus dem Finanzministerium Bisher wurden 30.000 Anträge für 900 Mill. Euro Umsatzersatz eingereicht, davon könnten 800 Mill. Euro „in den nächsten Tagen“ausbezahlt werden. Ziel sei es auch jetzt, schnell zu helfen. Ab 23. November soll es möglich sein, Anträge zu stellen. Derzeit würden die Richtlinie erstellt und das System so programmiert, dass Zu- und Abschläge für betroffene Betriebe automatisch berechnet werden.
Experten warnen, den Umsatzersatz zu breit anzulegen. Zielgerichtete Instrumente wie Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit hätten sich bewährt, sagt Monika Köppl-Turyna, Chefin des Wirtschaftsforschungsinstituts Eco Austria. Der Umsatzersatz funktioniere schneller, sollte aber „zeitlich sehr beschränkt“blieben, weil schon zwei Wochen mindestens drei Milliarden Euro kosteten. Es gebe noch viele andere Hilfen, die noch auszubezahlen seien. „Wir sind bei Weitem nicht am Ende der Epidemie“, sagt die Ökonomin, und es gebe noch keine Zeichen, dass der Lockdown im Dezember vorbei sei.