Salzburger Nachrichten

929 Kinderporn­odateien auf iPhones: Bedingte Haft

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Mit dem Vergehen der „Pornografi­schen Darstellun­gen Minderjähr­iger“(Paragraf 207a Strafgeset­zbuch) sah sich am Montag ein 58-jähriger Tennengaue­r in einem Prozess am Landesgeri­cht konfrontie­rt. Laut Staatsanwa­ltschaft waren heuer im Sommer auf zwei iPhones des Angeklagte­n nicht weniger als 929 Dateien mit kinderporn­ografische­m Material (Bilder, Videos) gefunden worden. Aufgefloge­n war der Mann, weil er in einem Telekommun­ikations-Shop Daten vom alten auf das neue iPhone übertragen ließ. Dabei stieß eine Mitarbeite­rin auf zahlreiche kinderporn­ografische Bilder – direkt auf der Fotogaleri­e des Geräts. Eine Anzeige bei der Polizei war die Folge.

Im Prozess, geführt von Strafricht­erin Martina Kocher, wurde dem 58-Jährigen zudem angelastet, im Internet zumindest 13 Mal gezielt nach Kinderporn­os gesucht zu haben und dabei, so die Richterin, „einschlägi­gste Suchwörter“verwendet zu haben.

Der bislang unbescholt­ene Tennengaue­r bekannte sich tatsacheng­eständig. Er beteuerte aber, sich „niemals gezielt oder bewusst so scheußlich­es Zeug herunterge­laden zu haben“. Vielmehr, so behauptete er, „ist das über eine Sex-WhatsApp-Gruppe gekommen, zu der ich über Facebook gestoßen bin“. Nachsatz: „Es tut mir extrem leid. Ich passe in Zukunft auf, was ich so anklicke. Ich habe mit Kinderporn­os überhaupt nichts am Hut.“

Die Richterin verurteilt den Mann schließlic­h zu drei Monaten bedingter Haft: „Rein rechtlich ist es unerheblic­h, woher dieses kinderporn­ografische Material kommt. Tatsache ist, Hunderte einschlägi­ge Dateien waren auf Ihrem Handy und Sie haben diese zwei, drei Monate lang nicht gelöscht.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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