929 Kinderpornodateien auf iPhones: Bedingte Haft
Mit dem Vergehen der „Pornografischen Darstellungen Minderjähriger“(Paragraf 207a Strafgesetzbuch) sah sich am Montag ein 58-jähriger Tennengauer in einem Prozess am Landesgericht konfrontiert. Laut Staatsanwaltschaft waren heuer im Sommer auf zwei iPhones des Angeklagten nicht weniger als 929 Dateien mit kinderpornografischem Material (Bilder, Videos) gefunden worden. Aufgeflogen war der Mann, weil er in einem Telekommunikations-Shop Daten vom alten auf das neue iPhone übertragen ließ. Dabei stieß eine Mitarbeiterin auf zahlreiche kinderpornografische Bilder – direkt auf der Fotogalerie des Geräts. Eine Anzeige bei der Polizei war die Folge.
Im Prozess, geführt von Strafrichterin Martina Kocher, wurde dem 58-Jährigen zudem angelastet, im Internet zumindest 13 Mal gezielt nach Kinderpornos gesucht zu haben und dabei, so die Richterin, „einschlägigste Suchwörter“verwendet zu haben.
Der bislang unbescholtene Tennengauer bekannte sich tatsachengeständig. Er beteuerte aber, sich „niemals gezielt oder bewusst so scheußliches Zeug heruntergeladen zu haben“. Vielmehr, so behauptete er, „ist das über eine Sex-WhatsApp-Gruppe gekommen, zu der ich über Facebook gestoßen bin“. Nachsatz: „Es tut mir extrem leid. Ich passe in Zukunft auf, was ich so anklicke. Ich habe mit Kinderpornos überhaupt nichts am Hut.“
Die Richterin verurteilt den Mann schließlich zu drei Monaten bedingter Haft: „Rein rechtlich ist es unerheblich, woher dieses kinderpornografische Material kommt. Tatsache ist, Hunderte einschlägige Dateien waren auf Ihrem Handy und Sie haben diese zwei, drei Monate lang nicht gelöscht.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.