Nur allein darf man einen anderen Haushalt besuchen
Wer darf wen im Lockdown treffen? Grundsätzlich ist es ja untersagt, den eigenen Wohnbereich zu verlassen, wenn, dann nur, um zur Arbeit zu kommen, zum Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs, für Gesundheitsdienstleistungen, den Gang zum Friedhof oder zu religiösen Einrichtungen. Explizit erlaubt bleiben auch die Versorgung von Tieren, die Fahrt zum Zweitwohnsitz oder „psychische Erholung“wie Spazierengehen oder individueller Sport im Freien.
Aber so wie beim ersten Lockdown auch gab es bis zuletzt Unklarheiten, wer wen treffen darf. Das Gesundheitsministerium hat das nun noch einmal präzisiert. Laut der adaptierten „rechtlichen Begründung“der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung darf nur ein Einzelner eines Haushalts Mitglieder eines anderen Haushalts treffen oder besuchen, wobei deren Anzahl keine Rolle spielt. Dabei muss es sich aber um „engste Familienangehörige“oder „wichtige Bezugspersonen“handeln. Demnach ist es – wie viele zuvor angenommen haben – nicht erlaubt, dass sich mehrere Mitglieder eines Haushalts mit mehreren Mitgliedern eines anderen Haushalts treffen oder diese besuchen. Womit auch klar ist, dass Familienfeiern nicht stattfinden können.
Zu den engsten Angehörigen zählen Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister. Die Frage, wer zu den „wichtigen Bezugspersonen“gehört, muss im Einzelfall entschieden werden. Erlaubt ist der Kontakt zu den Großeltern, sofern es sich einerseits um enge Bezugspersonen handelt und andererseits auch bisher mehrmals wöchentlich direkter Kontakt stattfand.