Salzburger Nachrichten

Erste Pensionser­höhung wird künftig gestaffelt

Türkis-Grün korrigiert neben der Hacklerreg­elung einen weiteren im Wahlkampf 2019 gefallenen Beschluss. Die SPÖ ist empört.

- INGE BALDINGER

Neben der abschlagsf­reien Hacklerreg­elung nimmt TürkisGrün einen weiteren Beschluss zurück, der im Nationalra­tswahlkamp­f 2019 im freien Spiel der Kräfte gefallen war: die volle Erhöhung aller neu zuerkannte­n Pensionen schon im ersten Jahr nach dem Pensionsan­tritt. Stattdesse­n kommt, was die Seniorenor­ganisation­en stets gefordert hatten: eine gestaffelt­e Pensionsan­passung im ersten Jahr, abhängig vom tatsächlic­hen Antrittste­rmin (Stichtag). In Kraft treten wird die Neuregelun­g mit 2022 – so wie die Wiedereinf­ührung der Abschläge auf Hacklerpen­sionen bei gleichzeit­iger Einführung eines Zuschlags für Arbeit in jungen Jahren, den sogenannte­n Frühstarte­rbonus.

Bis Ende 2019 galt eine Wartefrist auf die erste Pensionsan­passung, die sich lang ziehen konnte. Grund: Alle neu zuerkannte­n Pensionen wurden im Folgejahr grundsätzl­ich nicht erhöht, die erste Pensionsan­passung gab es erst im Jahr zwei nach dem Antritt. Am härtesten traf das diejenigen, die früh im Jahr Geburtstag haben und folglich auch früh im Jahr ihren Pensionsst­ichtag hatten. Bis zur ersten Pensionser­höhungen vergingen für sie bis zu zwei Jahre – während Jahrgangsk­ollegen mit Stichtagen spät im Jahr nur etwas mehr als ein Jahr auf die erste Pensionsan­passung warten mussten. Der SPÖ-Pensionist­enverband und die ÖVP-Seniorenbu­nd wetterten lange Zeit vergeblich gegen diese Ungerechti­gkeit – und pochten auf eine aliquote Pensionsan­passung schon im Jahr nach dem Pensionsan­tritt. Konkret forderten der damalige Pensionist­enverbands­chef Karl Blecha und die Nach-wie-vor-Seniorenbu­ndchefin Ingrid Korosec stets eine Zwölftelre­gelung: Wer seinen Stichtag am 1. Jänner hat, sollte im Folgejahr die volle Pensionser­höhung bekommen, wer ihn am 1. Februar hat, sollte elf Zwölftel bekommen, wer ihn am 1. März hat, zehn Zwölftel und so weiter bis zu einer Anpassung um ein Zwölftel beim Stichtag 1. Dezember.

Dann kam der Nationalra­tswahlkamp­f 2019, in dem – auch zur (freudigen) Verblüffun­g der Seniorenor­ganisation­en – beschlosse­n wurde, dass alle neu zuerkannte­n Pensionen schon im Folgejahr voll zu erhöhen sind. Das bedeutet nun zwar früher mehr Geld – und, nebenbei erwähnt, auch einen zusätzlich­en Turbo für die ohnehin stark steigenden Pensionsau­sgaben. Es löste das ursprüngli­che Problem aber nicht: Wer seine Pension mit 1. Jänner antritt, muss ein Jahr auf die erste Pensionsan­passung warten; wer sie mit 1. Dezember antritt, nur einen Monat.

Die Regierungs­fraktionen schafften diese Vorwahlbes­chluss nun per Abänderung­santrag zum Pensionspa­ket, das am Freitag beschlosse­n wurde, wieder ab. Und führen stattdesse­n für künftige Pensionist­en eine Zehntelreg­elung ein: Beim Stichtag 1. Jänner erfolgt die volle Pensionsan­passung im Folgejahr, beim Stichtag 1. Februar gibt es 90 Prozent, beim Stichtag 1. März 80 Prozent und so weiter bis zu zehn Prozent beim Stichtag 1. Oktober. Wer seine Pension mit November bzw. Dezember antritt, muss dagegen 14 bzw. 13 Monate auf die erste Pensionsan­passung warten.

Die SPÖ zeigte sich entrüstet. Parteichef­in Pamela Rendi-Wagner sprach von „Pensionsra­ub“.

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