Erste Pensionserhöhung wird künftig gestaffelt
Türkis-Grün korrigiert neben der Hacklerregelung einen weiteren im Wahlkampf 2019 gefallenen Beschluss. Die SPÖ ist empört.
Neben der abschlagsfreien Hacklerregelung nimmt TürkisGrün einen weiteren Beschluss zurück, der im Nationalratswahlkampf 2019 im freien Spiel der Kräfte gefallen war: die volle Erhöhung aller neu zuerkannten Pensionen schon im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt. Stattdessen kommt, was die Seniorenorganisationen stets gefordert hatten: eine gestaffelte Pensionsanpassung im ersten Jahr, abhängig vom tatsächlichen Antrittstermin (Stichtag). In Kraft treten wird die Neuregelung mit 2022 – so wie die Wiedereinführung der Abschläge auf Hacklerpensionen bei gleichzeitiger Einführung eines Zuschlags für Arbeit in jungen Jahren, den sogenannten Frühstarterbonus.
Bis Ende 2019 galt eine Wartefrist auf die erste Pensionsanpassung, die sich lang ziehen konnte. Grund: Alle neu zuerkannten Pensionen wurden im Folgejahr grundsätzlich nicht erhöht, die erste Pensionsanpassung gab es erst im Jahr zwei nach dem Antritt. Am härtesten traf das diejenigen, die früh im Jahr Geburtstag haben und folglich auch früh im Jahr ihren Pensionsstichtag hatten. Bis zur ersten Pensionserhöhungen vergingen für sie bis zu zwei Jahre – während Jahrgangskollegen mit Stichtagen spät im Jahr nur etwas mehr als ein Jahr auf die erste Pensionsanpassung warten mussten. Der SPÖ-Pensionistenverband und die ÖVP-Seniorenbund wetterten lange Zeit vergeblich gegen diese Ungerechtigkeit – und pochten auf eine aliquote Pensionsanpassung schon im Jahr nach dem Pensionsantritt. Konkret forderten der damalige Pensionistenverbandschef Karl Blecha und die Nach-wie-vor-Seniorenbundchefin Ingrid Korosec stets eine Zwölftelregelung: Wer seinen Stichtag am 1. Jänner hat, sollte im Folgejahr die volle Pensionserhöhung bekommen, wer ihn am 1. Februar hat, sollte elf Zwölftel bekommen, wer ihn am 1. März hat, zehn Zwölftel und so weiter bis zu einer Anpassung um ein Zwölftel beim Stichtag 1. Dezember.
Dann kam der Nationalratswahlkampf 2019, in dem – auch zur (freudigen) Verblüffung der Seniorenorganisationen – beschlossen wurde, dass alle neu zuerkannten Pensionen schon im Folgejahr voll zu erhöhen sind. Das bedeutet nun zwar früher mehr Geld – und, nebenbei erwähnt, auch einen zusätzlichen Turbo für die ohnehin stark steigenden Pensionsausgaben. Es löste das ursprüngliche Problem aber nicht: Wer seine Pension mit 1. Jänner antritt, muss ein Jahr auf die erste Pensionsanpassung warten; wer sie mit 1. Dezember antritt, nur einen Monat.
Die Regierungsfraktionen schafften diese Vorwahlbeschluss nun per Abänderungsantrag zum Pensionspaket, das am Freitag beschlossen wurde, wieder ab. Und führen stattdessen für künftige Pensionisten eine Zehntelregelung ein: Beim Stichtag 1. Jänner erfolgt die volle Pensionsanpassung im Folgejahr, beim Stichtag 1. Februar gibt es 90 Prozent, beim Stichtag 1. März 80 Prozent und so weiter bis zu zehn Prozent beim Stichtag 1. Oktober. Wer seine Pension mit November bzw. Dezember antritt, muss dagegen 14 bzw. 13 Monate auf die erste Pensionsanpassung warten.
Die SPÖ zeigte sich entrüstet. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner sprach von „Pensionsraub“.