Das neue Jahr könnte leise begrüßt werden
Feuerwerke zu Silvester könnten dieses Jahr der Pandemie zum Opfer fallen.
WIEN, NEUMARKT/WALLERSEE. Ein generelles Verbot von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht gibt es derzeit in den Niederlanden und in Teilen Belgiens. Mit dem Argument, dass die durch die Coronapandemie belasteten Krankenhäuser nicht auch noch jene versorgen müssen, die durch Feuerwerkskörper verletzt wurden. In Österreich steht so eine Entscheidung noch aus. Aus dem Gesundheitsministerium verlautet, man prüfe derzeit rechtliche Möglichkeiten. Aktuell scheint vieles ungeklärt. Dabei ist das Regelwerk in puncto Pyrotechnik ohnehin streng. Doch wie sieht es in der Praxis aus?
Beispiel Wien: Im Stadtgebiet herrscht seit Jahren ein striktes Feuerwerksverbot. Dennoch gab es zu Jahreswechsel 2019/20 in der Bundeshauptstadt 600 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz (österreichweit 1300), zusätzlich 50 Anzeigen, weil mit Knallern und Feuerwerken Schaden angerichtet oder Menschen verletzt wurden (österreichweit 200), und 50 Organmandate (österreichweit 120). Und das, obwohl die Exekutive gerade in der Silvesternacht verstärkt präsent war. Ob es in diesem Jahr wegen Covid19 zusätzliche Maßnahmen geben werde? „Dafür ist es noch zu früh“, sagt Marco Jammer, Sprecher der Landespolizeidirektion Wien.
Nächstes Beispiel: Neumarkt am Wallersee. In der Flachgauer Stadtgemeinde sollte es heuer zu Silvester erstmals ruhig bleiben. Zumindest theoretisch. Denn Bürgermeister Adi Rieger (ÖVP) hat sich die Zustimmung im Gemeinderat geholt, keine Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerke und Knallkörper zu erteilen. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet ist grundsätzlich verboten. Die Ortschefs haben aber die Möglichkeit, Zonen zu benennen, in denen es erlaubt ist. „Die Lärmbelastung für Mensch und Tier, der Müll in den Feldern, über den sich die Landwirte zu Recht aufregen – der
Mehrheit ist das schon lange auf die Nerven gegangen“, erzählt Rieger. Wichtig sei ihm, dass die „sinnlose Knallerei aufhört, die schon Tage vor Neujahr beginnt“. Gegen ein festliches Feuerwerk um Mitternacht habe er nichts einzuwenden: „Das ist letztendlich auch etwas Schönes.“Wer das möchte, kann sich bei der Bezirkshauptmannschaft eine Genehmigung holen. Dabei muss man angeben, welcher Art die Pyrotechnik ist, wie viel abgefeuert wird und vor allem, wann. Rieger: „Wenn das von 0.00 bis 0.15 Uhr ist, hab ich damit kein Problem.“Was Einhaltung und Kontrolle betrifft, bleibt der Bürgermeister vorsichtig: „Viele wissen sicher noch gar nicht, dass es verboten ist. Das Exekutieren wird nicht einfach. Aber es geht ja auch nicht darum, gleich jeden anzuzeigen. Es wird sich schon etablieren, dass die Knallerei einfach nicht mehr zeitgemäß ist.“
Empfehlungen der Länder an ihre Bürgermeister gibt es noch keine. Schließlich, so der Tenor, wisse man noch nicht, in welcher Phase der Coronapandemie man sich zu Neujahr befinde. Des Öfteren wird darauf hingewiesen, dass man auf eine Entscheidung des Gesundheitsministeriums warte. Schließlich soll verhindert werden, dass sich größere Menschenmengen drängen. Etliche Events sind deshalb bereits abgesagt worden.