Salzburger Nachrichten

Das neue Jahr könnte leise begrüßt werden

Feuerwerke zu Silvester könnten dieses Jahr der Pandemie zum Opfer fallen.

- ANDREAS TRÖSCHER

WIEN, NEUMARKT/WALLERSEE. Ein generelles Verbot von Feuerwerks­körpern in der Silvestern­acht gibt es derzeit in den Niederland­en und in Teilen Belgiens. Mit dem Argument, dass die durch die Coronapand­emie belasteten Krankenhäu­ser nicht auch noch jene versorgen müssen, die durch Feuerwerks­körper verletzt wurden. In Österreich steht so eine Entscheidu­ng noch aus. Aus dem Gesundheit­sministeri­um verlautet, man prüfe derzeit rechtliche Möglichkei­ten. Aktuell scheint vieles ungeklärt. Dabei ist das Regelwerk in puncto Pyrotechni­k ohnehin streng. Doch wie sieht es in der Praxis aus?

Beispiel Wien: Im Stadtgebie­t herrscht seit Jahren ein striktes Feuerwerks­verbot. Dennoch gab es zu Jahreswech­sel 2019/20 in der Bundeshaup­tstadt 600 Anzeigen nach dem Pyrotechni­kgesetz (österreich­weit 1300), zusätzlich 50 Anzeigen, weil mit Knallern und Feuerwerke­n Schaden angerichte­t oder Menschen verletzt wurden (österreich­weit 200), und 50 Organmanda­te (österreich­weit 120). Und das, obwohl die Exekutive gerade in der Silvestern­acht verstärkt präsent war. Ob es in diesem Jahr wegen Covid19 zusätzlich­e Maßnahmen geben werde? „Dafür ist es noch zu früh“, sagt Marco Jammer, Sprecher der Landespoli­zeidirekti­on Wien.

Nächstes Beispiel: Neumarkt am Wallersee. In der Flachgauer Stadtgemei­nde sollte es heuer zu Silvester erstmals ruhig bleiben. Zumindest theoretisc­h. Denn Bürgermeis­ter Adi Rieger (ÖVP) hat sich die Zustimmung im Gemeindera­t geholt, keine Ausnahmege­nehmigunge­n für Feuerwerke und Knallkörpe­r zu erteilen. Die Verwendung pyrotechni­scher Gegenständ­e im Ortsgebiet ist grundsätzl­ich verboten. Die Ortschefs haben aber die Möglichkei­t, Zonen zu benennen, in denen es erlaubt ist. „Die Lärmbelast­ung für Mensch und Tier, der Müll in den Feldern, über den sich die Landwirte zu Recht aufregen – der

Mehrheit ist das schon lange auf die Nerven gegangen“, erzählt Rieger. Wichtig sei ihm, dass die „sinnlose Knallerei aufhört, die schon Tage vor Neujahr beginnt“. Gegen ein festliches Feuerwerk um Mitternach­t habe er nichts einzuwende­n: „Das ist letztendli­ch auch etwas Schönes.“Wer das möchte, kann sich bei der Bezirkshau­ptmannscha­ft eine Genehmigun­g holen. Dabei muss man angeben, welcher Art die Pyrotechni­k ist, wie viel abgefeuert wird und vor allem, wann. Rieger: „Wenn das von 0.00 bis 0.15 Uhr ist, hab ich damit kein Problem.“Was Einhaltung und Kontrolle betrifft, bleibt der Bürgermeis­ter vorsichtig: „Viele wissen sicher noch gar nicht, dass es verboten ist. Das Exekutiere­n wird nicht einfach. Aber es geht ja auch nicht darum, gleich jeden anzuzeigen. Es wird sich schon etablieren, dass die Knallerei einfach nicht mehr zeitgemäß ist.“

Empfehlung­en der Länder an ihre Bürgermeis­ter gibt es noch keine. Schließlic­h, so der Tenor, wisse man noch nicht, in welcher Phase der Coronapand­emie man sich zu Neujahr befinde. Des Öfteren wird darauf hingewiese­n, dass man auf eine Entscheidu­ng des Gesundheit­sministeri­ums warte. Schließlic­h soll verhindert werden, dass sich größere Menschenme­ngen drängen. Etliche Events sind deshalb bereits abgesagt worden.

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