Salzburger Nachrichten

Die illegalen Pushbacks kommen auch an Landgrenze­n in der EU vor

- SN-pack, APA

Rechtslage

Die Einreise in ein Land kann, etwa wegen fehlender Dokumente, grundsätzl­ich verweigert werden. Eine pauschale Zurückweis­ung von Asylsuchen­den ohne vorherige Prüfung ihres Antrags ist aber eine Verletzung von internatio­nalem Recht, konkret des Zurückweis­ungsverbot­s der Genfer Flüchtling­skonventio­n. Es besagt, dass niemand in ein Land zurückgesc­hickt werden darf, „wo sein Leben oder seine Freiheit aus Gründen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Nationalit­ät, seiner Zugehörigk­eit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politische­n Ansichten bedroht wäre“. Diese Gründe müssen geprüft werden – de facto ist das ein Recht auf ein Asylverfah­ren.

Österreich

Illegale Pushbacks, wie die Zurückweis­ungen genannt werden, werden in der EU von Hilfs- und Menschenre­chtsorgani­sation häufig beobachtet, nicht nur auf See, sondern auch an Land. Zuletzt wurden zwei Verdachtsf­älle an der österreich­ischen Südgrenze bekannt. Aufmerksam wurde man laut Lukas Gahleitner-Gertz vom Verein Asylkoordi­nation Österreich durch einen Flüchtling in Bosnien, der angab, er habe in Österreich einen Asylantrag stellen wollen und sei abgewiesen worden. In diesem und weiteren Fällen sollen Flüchtling­e von der österreich­ischen Polizei aufgegriff­en und an die slowenisch­en Kollegen übergeben worden sein, obwohl sie sagten, sie wollten einen Asylantrag stellen.

Das Innenminis­terium weist diese Vorwürfe „auf das Schärfste“zurück. Die Neos haben eine parlamenta­rische Anfrage zu den Vorfällen gestellt, die Beantwortu­ng steht noch aus.

Balkanrout­e

Verdachtsf­älle von Pushbacks gab es in der Vergangenh­eit entlang der Balkanrout­e vor allem in Kroatien. Laut der in Deutschlan­d ansässigen Organisati­on European Center for Constituti­onal and Human Rights bringen kroatische Polizeibea­mte regelmäßig und unter Einsatz von Gewalt Menschen nach Bosnien-Herzegowin­a zurück. Erstmals ist derzeit ein solcher Fall vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte anhängig.

Spanien

Im Sinne Spaniens hat der Gerichtsho­f im Februar geurteilt, als er Pushbacks an der EU-Außengrenz­e unter gewissen Umständen erlaubt hat. Spanien sei in dem Fall nicht an den Grundsatz der Nicht-Zurückweis­ung gebunden, weil die beiden gegen den Staat klagenden Afrikaner den Grenzzaun in der nordafrika­nischen spanischen Exklave Melilla überklette­rt hatten und so bewusst illegal handelten. Das Urteil hatte zu massiver Kritik bei Menschenre­chtlern geführt. Experten gehen davon aus, es könnte durch künftige Rechtsprec­hungen noch relativier­t werden.

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