Salzburger Nachrichten

Wollte sie Sohn töten? Mutter nicht schuldfähi­g

- SALZBURG.

Die erschütter­nde Bluttat hatte sich am 15. Juni 2020 in einer Gemeinde im Pinzgau ereignet: Eine 36-jährige Slowakin hatte den Ermittlung­en zufolge damals am Vormittag in der elterliche­n Wohnung versucht, ihren achtjährig­en Sohn zu erwürgen. Der Bub erlitt massive Hämatome am Hals. Zudem soll sie ihr Kind schwer sexuell missbrauch­t und im Genitalber­eich schwer verletzt haben. Der Achtjährig­e konnte in eine Nachbarwoh­nung flüchten.

Die Mutter, die seit einigen Jahren mit ihrem Ehemann und dem gemeinsame­n Sohn in der Wohnung lebte, wurde nach der Tat wegen dringenden Verdachts des Mordversuc­hs festgenomm­en. Seit Ende Juni ist sie auf der forensisch­en Station der ChristianD­oppler-Klinik (CDK) in „vorläufige­r Anhaltung“.

Fünfeinhal­b Monate nach dem mutmaßlich­en Tötungsver­such liegt nun ein neuropsych­iatrisches Sachverstä­ndigen-Gutachten zur Frage der Zurechnung­sfähigkeit der 36-jährigen Mutter zum Tatzeitpun­kt vor. Wie RA Kurt Jelinek, Verteidige­r der Frau, auf SN-Anfrage mitteilte, habe sich diese laut Gutachten „zur Tatzeit in einem akut-psychotisc­hen Zustand mit aufgehoben­em Realitätsb­ezug befunden, der mit einer seit Längerem bestehende­n Schizophre­nie einhergeht. Sie war demnach nicht zurechnung­sfähig und somit auch nicht schuldfähi­g.“

Basierend auf dem Gutachten ist anzunehmen, dass die Staatsanwa­ltschaft nun bei Gericht einen Antrag auf Einweisung der Frau in eine Anstalt für nicht zurechnung­sfähige, geistig abnorme Rechtsbrec­her einbringt. Laut Expertise von Gutachteri­n Gabriele Wörgötter sei die Gefahr groß, dass die 36-Jährige in unbehandel­tem Zustand unter Einfluss ihrer Erkrankung auch künftig schwere Delikte begehen könnte. – Der achtjährig­e Bub wird juristisch von RA Michael Hofer vertreten. Er befindet sich mit seinem Vater in der Slowakei.

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