Wollte sie Sohn töten? Mutter nicht schuldfähig
Die erschütternde Bluttat hatte sich am 15. Juni 2020 in einer Gemeinde im Pinzgau ereignet: Eine 36-jährige Slowakin hatte den Ermittlungen zufolge damals am Vormittag in der elterlichen Wohnung versucht, ihren achtjährigen Sohn zu erwürgen. Der Bub erlitt massive Hämatome am Hals. Zudem soll sie ihr Kind schwer sexuell missbraucht und im Genitalbereich schwer verletzt haben. Der Achtjährige konnte in eine Nachbarwohnung flüchten.
Die Mutter, die seit einigen Jahren mit ihrem Ehemann und dem gemeinsamen Sohn in der Wohnung lebte, wurde nach der Tat wegen dringenden Verdachts des Mordversuchs festgenommen. Seit Ende Juni ist sie auf der forensischen Station der ChristianDoppler-Klinik (CDK) in „vorläufiger Anhaltung“.
Fünfeinhalb Monate nach dem mutmaßlichen Tötungsversuch liegt nun ein neuropsychiatrisches Sachverständigen-Gutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit der 36-jährigen Mutter zum Tatzeitpunkt vor. Wie RA Kurt Jelinek, Verteidiger der Frau, auf SN-Anfrage mitteilte, habe sich diese laut Gutachten „zur Tatzeit in einem akut-psychotischen Zustand mit aufgehobenem Realitätsbezug befunden, der mit einer seit Längerem bestehenden Schizophrenie einhergeht. Sie war demnach nicht zurechnungsfähig und somit auch nicht schuldfähig.“
Basierend auf dem Gutachten ist anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft nun bei Gericht einen Antrag auf Einweisung der Frau in eine Anstalt für nicht zurechnungsfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher einbringt. Laut Expertise von Gutachterin Gabriele Wörgötter sei die Gefahr groß, dass die 36-Jährige in unbehandeltem Zustand unter Einfluss ihrer Erkrankung auch künftig schwere Delikte begehen könnte. – Der achtjährige Bub wird juristisch von RA Michael Hofer vertreten. Er befindet sich mit seinem Vater in der Slowakei.
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