Salzburger Nachrichten

Zeitlimit für Laubbläser rechtlich gescheiter­t?

Dem Vorstoß, Laubbläser nur im Herbst zu erlauben, erteilte Bgm. Harald Preuner eine Absage. Die Bürgerlist­e will sich damit nicht zufriedeng­eben.

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Laubbläser und -sauger regen viele Bürger auf. Seit Jahren kämpft Gemeindera­t Bernhard Carl (BL) gegen ihren Einsatz – weil sie Lärm und Abgase verursache­n. Ein Teilerfolg war, dass das Gartenamt diese Geräte nun nicht mehr nutzt. Im Oktober hat Carl mittels Antrag von Bgm. Harald Preuner (ÖVP) gefordert, den Einsatz von Laubbläser­n per ortspolize­ilicher Verordnung auf den Herbst zu beschränke­n und die Tageszeite­n für den Betrieb zu limitieren.

Preuner erteilt dem Anliegen aber eine Abfuhr: Denn wie er auch bei einem ähnlichen Antrag der SPÖ erläutert habe, sei der Betrieb von Laubbläser­n bereits zeitlich eingeschrä­nkt – analog zu Geräten wie Rasenmäher­n, schreibt er. Weitere Limits würden laut Preuner „eher verwirrend wirken“. Zudem fehle eine sachliche Begründung für so eine Verordnung – „und es fehlt auch das Personal zur Überwachun­g“.

Carl will sich damit aber nicht zufriedeng­eben: „Wieder einmal ist der Bürgermeis­ter hier mutlos“, kritisiert er. Er verweist zudem auf das Land Steiermark, das schon mit Oktober 2014 auf Basis des Immissions­schutzgese­tzes Luft ein ganzjährig­es Laubsauger-Verbot

in den „FeinstaubH­ochburgen“Graz, Leibnitz und Kaindorf ausgesproc­hen hat.

Landes-Luftgüteex­perte Alexander Kranabitte­r betont auf Nachfrage aber, dass in Salzburg die Feinstaubw­erte zuletzt 2013 überschrit­ten worden seien – nennt aber einen möglichen anderen rechtliche­n Ansatzpunk­t: „Laubbläser sind auch schlecht für die Biodiversi­tät; speziell Käfer und andere Insekten werden durch sie in Mitleidens­chaft gezogen.“Carl: „Die Stadt könnte für Laubbläser aufgrund des Lärms eine strengere Verordnung erlassen als für Rasenmäher. Da werde ich nicht lockerlass­en.“

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