Zeitlimit für Laubbläser rechtlich gescheitert?
Dem Vorstoß, Laubbläser nur im Herbst zu erlauben, erteilte Bgm. Harald Preuner eine Absage. Die Bürgerliste will sich damit nicht zufriedengeben.
Laubbläser und -sauger regen viele Bürger auf. Seit Jahren kämpft Gemeinderat Bernhard Carl (BL) gegen ihren Einsatz – weil sie Lärm und Abgase verursachen. Ein Teilerfolg war, dass das Gartenamt diese Geräte nun nicht mehr nutzt. Im Oktober hat Carl mittels Antrag von Bgm. Harald Preuner (ÖVP) gefordert, den Einsatz von Laubbläsern per ortspolizeilicher Verordnung auf den Herbst zu beschränken und die Tageszeiten für den Betrieb zu limitieren.
Preuner erteilt dem Anliegen aber eine Abfuhr: Denn wie er auch bei einem ähnlichen Antrag der SPÖ erläutert habe, sei der Betrieb von Laubbläsern bereits zeitlich eingeschränkt – analog zu Geräten wie Rasenmähern, schreibt er. Weitere Limits würden laut Preuner „eher verwirrend wirken“. Zudem fehle eine sachliche Begründung für so eine Verordnung – „und es fehlt auch das Personal zur Überwachung“.
Carl will sich damit aber nicht zufriedengeben: „Wieder einmal ist der Bürgermeister hier mutlos“, kritisiert er. Er verweist zudem auf das Land Steiermark, das schon mit Oktober 2014 auf Basis des Immissionsschutzgesetzes Luft ein ganzjähriges Laubsauger-Verbot
in den „FeinstaubHochburgen“Graz, Leibnitz und Kaindorf ausgesprochen hat.
Landes-Luftgüteexperte Alexander Kranabitter betont auf Nachfrage aber, dass in Salzburg die Feinstaubwerte zuletzt 2013 überschritten worden seien – nennt aber einen möglichen anderen rechtlichen Ansatzpunkt: „Laubbläser sind auch schlecht für die Biodiversität; speziell Käfer und andere Insekten werden durch sie in Mitleidenschaft gezogen.“Carl: „Die Stadt könnte für Laubbläser aufgrund des Lärms eine strengere Verordnung erlassen als für Rasenmäher. Da werde ich nicht lockerlassen.“