Salzburger Nachrichten

Anzeigen bei Staatsanwa­ltschaften steigen rasant Corona-Quarantäne wird streng kontrollie­rt

243.600 Mal klopfte heuer die Polizei an die Tür von abgesonder­ten Personen. Beim Bruch der Quarantäne drohen hohe Strafen.

- MARIAN SMETANA

WIEN. Zehntausen­de Menschen befinden sich österreich­weit in Corona-Quarantäne. Entweder weil sie selbst positiv getestet wurden, weil sie als Kontaktper­son einen Absonderun­gsbescheid erhalten haben oder weil sie etwa aus einem Risikogebi­et eingereist sind. Immer wieder gibt es Meldungen über Quarantäne­sünder. Und das, obwohl es tagtäglich auch zahlreiche Quarantäne­kontrollen in Österreich gibt. Einen Überblick über die Kontrollen und etwaige Quarantäne­verstöße zu bekommen ist schwierig. Jedes Bundesland handhabt das unterschie­dlich. Zum Teil gibt es auch Unterschie­de auf Bezirksebe­ne. Außerhalb von Wien übernimmt in einem Großteil der Bundesländ­er und Bezirke die Polizei die Kontrollen für die örtlichen Gesundheit­sbehörden.

Laut Innenminis­terium überprüfte die Exekutive seit Mitte März rund 243.600 Mal die Einhaltung der Quarantäne. Die meisten Kontrollen wurden von der Polizei – mit großem Abstand – in Tirol durchgefüh­rt: 104.127. Zum Vergleich: In Salzburg führte die Polizei nur 380 und in Wien nur fünf Quarantäne­kontrollen durch. Das liegt daran, dass in vielen Bundesländ­ern die Gesundheit­sämter selbst die Einhaltung überprüfen. In Wien führt etwa das Büro für Sofortmaßn­ahmen mehr als hundert Kontrollen täglich durch. In Oberösterr­eich geht man wieder einen anderen Weg. Hier werden jeden Montag die Daten von 150 Abgesonder­ten als

Stichprobe der Polizei zur Kontrolle gemeldet.

Zurück nach Tirol, dem Spitzenrei­ter bei den Polizeikon­trollen bei Absonderun­gen: Auf Anfrage teilt die Tiroler Polizei mit, dass allein seit Anfang September bisher 66.640 Kontrollen im Auftrag der Gesundheit­sbehörden durchgefüh­rt wurden. Seit Anfang des Jahres wurden insgesamt 728 Anzeigen ausgestell­t. Weil die Anzeige meist Sache der örtlichen Gesundheit­sbehörde ist, gibt es keinen bundesweit­en Überblick. Über die Bundesländ­ergrenzen hinweg werden allerdings vom Justizmini­sterium jene Fälle gesammelt, die bei der Staatsanwa­ltschaft landen. Sie betreffen Paragraf 178 im Strafgeset­zbuch – die vorsätzlic­he Gefährdung durch übertragba­re Krankheite­n – und Paragraf 179 – die fahrlässig­e Gefährdung durch übertragba­re Krankheite­n. Heuer wurden im Vergleich zum Vorjahr sieben Mal so viele Fälle nach Paragraf 178 angezeigt, laut Paragraf 179 noch mehr.

Wer die Quarantäne bricht, hat mit teils hohen Strafen zu rechnen. Das Spektrum reicht von einer Verwaltung­sstrafe von einigen Hundert Euro bis zu einer Freiheitss­trafe. So setzt es beim Bruch einer Heimquaran­täne, die man etwa nach der Einreise aus einem Risikogebi­et antreten muss, geringere Strafen als für einen Verstoß gegen einen behördlich­en Absonderun­gsbescheid. In Tirol musste eine Frau 10.800 Euro zahlen, weil sie trotz Absonderun­g einkaufen ging. In Salzburg wurde zuletzt ein 29-Jähriger zu einem Monat bedingter Freiheitss­trafe verurteilt. Er war trotz Bescheid per Zug gereist.

Auch bei den Verstößen gegen andere Coronarege­ln haben die Behörden viel zu tun.

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