Anzeigen bei Staatsanwaltschaften steigen rasant Corona-Quarantäne wird streng kontrolliert
243.600 Mal klopfte heuer die Polizei an die Tür von abgesonderten Personen. Beim Bruch der Quarantäne drohen hohe Strafen.
WIEN. Zehntausende Menschen befinden sich österreichweit in Corona-Quarantäne. Entweder weil sie selbst positiv getestet wurden, weil sie als Kontaktperson einen Absonderungsbescheid erhalten haben oder weil sie etwa aus einem Risikogebiet eingereist sind. Immer wieder gibt es Meldungen über Quarantänesünder. Und das, obwohl es tagtäglich auch zahlreiche Quarantänekontrollen in Österreich gibt. Einen Überblick über die Kontrollen und etwaige Quarantäneverstöße zu bekommen ist schwierig. Jedes Bundesland handhabt das unterschiedlich. Zum Teil gibt es auch Unterschiede auf Bezirksebene. Außerhalb von Wien übernimmt in einem Großteil der Bundesländer und Bezirke die Polizei die Kontrollen für die örtlichen Gesundheitsbehörden.
Laut Innenministerium überprüfte die Exekutive seit Mitte März rund 243.600 Mal die Einhaltung der Quarantäne. Die meisten Kontrollen wurden von der Polizei – mit großem Abstand – in Tirol durchgeführt: 104.127. Zum Vergleich: In Salzburg führte die Polizei nur 380 und in Wien nur fünf Quarantänekontrollen durch. Das liegt daran, dass in vielen Bundesländern die Gesundheitsämter selbst die Einhaltung überprüfen. In Wien führt etwa das Büro für Sofortmaßnahmen mehr als hundert Kontrollen täglich durch. In Oberösterreich geht man wieder einen anderen Weg. Hier werden jeden Montag die Daten von 150 Abgesonderten als
Stichprobe der Polizei zur Kontrolle gemeldet.
Zurück nach Tirol, dem Spitzenreiter bei den Polizeikontrollen bei Absonderungen: Auf Anfrage teilt die Tiroler Polizei mit, dass allein seit Anfang September bisher 66.640 Kontrollen im Auftrag der Gesundheitsbehörden durchgeführt wurden. Seit Anfang des Jahres wurden insgesamt 728 Anzeigen ausgestellt. Weil die Anzeige meist Sache der örtlichen Gesundheitsbehörde ist, gibt es keinen bundesweiten Überblick. Über die Bundesländergrenzen hinweg werden allerdings vom Justizministerium jene Fälle gesammelt, die bei der Staatsanwaltschaft landen. Sie betreffen Paragraf 178 im Strafgesetzbuch – die vorsätzliche Gefährdung durch übertragbare Krankheiten – und Paragraf 179 – die fahrlässige Gefährdung durch übertragbare Krankheiten. Heuer wurden im Vergleich zum Vorjahr sieben Mal so viele Fälle nach Paragraf 178 angezeigt, laut Paragraf 179 noch mehr.
Wer die Quarantäne bricht, hat mit teils hohen Strafen zu rechnen. Das Spektrum reicht von einer Verwaltungsstrafe von einigen Hundert Euro bis zu einer Freiheitsstrafe. So setzt es beim Bruch einer Heimquarantäne, die man etwa nach der Einreise aus einem Risikogebiet antreten muss, geringere Strafen als für einen Verstoß gegen einen behördlichen Absonderungsbescheid. In Tirol musste eine Frau 10.800 Euro zahlen, weil sie trotz Absonderung einkaufen ging. In Salzburg wurde zuletzt ein 29-Jähriger zu einem Monat bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Er war trotz Bescheid per Zug gereist.
Auch bei den Verstößen gegen andere Coronaregeln haben die Behörden viel zu tun.