Ex-Mime Helmut Berger blitzt bei Obergericht ab
Ex-Filmstar hatte Regisseur wegen angeblich entwürdigender Doku über ihn auf Schadenersatz geklagt. Nun unterlag Berger auch in zweiter Instanz.
Der seit Jahren in Salzburg lebende Ex-Schauspieler Helmut Berger (76) zählte in den 60er- und 70er-Jahren zu den Stars des europäischen Kinos, etwa als Mime im ViscontiFilm „Ludwig II.“. Berger, seit Längerem gesundheitlich angeschlagen, war für seinen ausschweifenden Lebensstil bekannt. Der Salzburger Regisseur Andreas Horvath drehte 2013/14 eine Filmdoku über den exzentrischen Schauspieler, 2015 wurde das Werk „Helmut Berger, Actor“in Venedig erstpräsentiert.
Im Sommer 2018 brachte Berger aber am Landesgericht Salzburg Klage gegen Horvath wegen der Doku ein – diese beeinträchtige Berger in seiner Menschenwürde und stelle ihn als hemmungslos und selbstzerstörerisch dar. Er, Berger, habe zwar damals der Veröffentlichung der Doku zugestimmt, sei aber bei Unterzeichnung zweier Einverständniserklärungen wegen Einnahme schwerer Medikamente nicht geschäftsfähig gewesen. Berger forderte in der Unterlassungsund Schadenersatzklage insgesamt 103.200 Euro.
Eine Salzburger Richterin wies im August 2020 jedoch die Klage zur Gänze ab. Und folgte der Argumentation des beklagten Regisseurs, vertreten von Rechtsanwalt
Stephan Kliemstein, wonach Berger bei Unterzeichnung der Zustimmungserklärungen sehr wohl geschäftsfähig gewesen sei. Zudem habe Horvath eine Doku gedreht, die Berger so darstelle, wie er sich selbst jahrzehntelang nach außen präsentiert habe.
Berger legte darauf beim Oberlandesgericht (OLG) Linz Berufung ein. Bergers Anwalt argumentierte etwa, die Richterin habe eine unrichtige rechtliche Beurteilung vorgenommen: Sie habe es unterlassen, die rechtlichen Voraussetzungen für die geltend gemachten Ansprüche genau zu erörtern. – Das OLG wies die Berufung als unberechtigt ab.