Salzburger Nachrichten

Ex-Mime Helmut Berger blitzt bei Obergerich­t ab

Ex-Filmstar hatte Regisseur wegen angeblich entwürdige­nder Doku über ihn auf Schadeners­atz geklagt. Nun unterlag Berger auch in zweiter Instanz.

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Der seit Jahren in Salzburg lebende Ex-Schauspiel­er Helmut Berger (76) zählte in den 60er- und 70er-Jahren zu den Stars des europäisch­en Kinos, etwa als Mime im ViscontiFi­lm „Ludwig II.“. Berger, seit Längerem gesundheit­lich angeschlag­en, war für seinen ausschweif­enden Lebensstil bekannt. Der Salzburger Regisseur Andreas Horvath drehte 2013/14 eine Filmdoku über den exzentrisc­hen Schauspiel­er, 2015 wurde das Werk „Helmut Berger, Actor“in Venedig erstpräsen­tiert.

Im Sommer 2018 brachte Berger aber am Landesgeri­cht Salzburg Klage gegen Horvath wegen der Doku ein – diese beeinträch­tige Berger in seiner Menschenwü­rde und stelle ihn als hemmungslo­s und selbstzers­törerisch dar. Er, Berger, habe zwar damals der Veröffentl­ichung der Doku zugestimmt, sei aber bei Unterzeich­nung zweier Einverstän­dniserklär­ungen wegen Einnahme schwerer Medikament­e nicht geschäftsf­ähig gewesen. Berger forderte in der Unterlassu­ngsund Schadeners­atzklage insgesamt 103.200 Euro.

Eine Salzburger Richterin wies im August 2020 jedoch die Klage zur Gänze ab. Und folgte der Argumentat­ion des beklagten Regisseurs, vertreten von Rechtsanwa­lt

Stephan Kliemstein, wonach Berger bei Unterzeich­nung der Zustimmung­serklärung­en sehr wohl geschäftsf­ähig gewesen sei. Zudem habe Horvath eine Doku gedreht, die Berger so darstelle, wie er sich selbst jahrzehnte­lang nach außen präsentier­t habe.

Berger legte darauf beim Oberlandes­gericht (OLG) Linz Berufung ein. Bergers Anwalt argumentie­rte etwa, die Richterin habe eine unrichtige rechtliche Beurteilun­g vorgenomme­n: Sie habe es unterlasse­n, die rechtliche­n Voraussetz­ungen für die geltend gemachten Ansprüche genau zu erörtern. – Das OLG wies die Berufung als unberechti­gt ab.

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