Schöne neue Taxiwelt – sind jetzt alle gleich?
Mit 2021 stellt ein neues Gesetz Online-Fahrdienste wie Uber oder Bolt mit Taxis gleich. Aber kann das wirklich funktionieren?
WIEN. In der Taxibranche bleibt kein Stein auf dem anderen. Zum einen, weil die Branche von den Folgen der Coronapandemie besonders stark getroffen ist. Zudem ist mit Jahresbeginn ein neues Gesetz in Kraft getreten, das nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten das friedliche Zusammenleben der Taxis mit neuen Online-Plattformen wie Uber, Bolt und Co. sicherstellen soll.
Diese Fahrdienstvermittler, die selbst keine Autos besitzen, sondern Mietwagenunternehmen beschäftigen, hatten Taxis jahrelang mit Billigpreisen und nutzerfreundlichen Handy-Apps das Wasser abgegraben – großteils zulasten der Fahrer, wie Taxler argumentieren. Kann das gesetzlich verordnete Nebeneinander funktionieren?
„Das wird von den Landeshauptleuten abhängen“, sagt Erwin Leitner, Obmann des Fachverbands für die Beförderungsgewerbe mit Pkw in der Wirtschaftskammer. Denn sie können das Preisband festsetzen, innerhalb dessen sich der Lohn für vereinbarte Fahrten bewegen darf. Geht es nach Leitner, sollen sich die Preise am bestehenden Taxitarif orientieren. Dieser stelle den kollektivvertraglichen Grundlohn von 1500 Euro brutto monatlich sicher, andernfalls drohe Preis- und Sozialdumping. Die Branche befindet sich ohnehin in der Krise. Lockdown und das Fehlen von Touristen hätten die Umsätze auf ein Fünftel des Normalbetriebs gedrückt. Viele könnten damit nicht mehr überleben, sagt Leitner. „Ich gehe davon aus, dass bis zu 30 Prozent der Unternehmen aufgeben werden.“Besonders gefährdet seien Taxibetriebe in Wintersportgebieten, die in der Skisaison 70 bis 80 Prozent ihres Jahresumsatzes erzielten.
Das mit 1. Jänner in Kraft getretene neue Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG) ist für Leitner ein Kompromiss, den er mittrage. Schädliche Punkte wie die freie Preisgestaltung für vermittelte Fahrten habe man abwehren können. Nicht durchsetzen konnten sich die Taxler hingegen mit ihrem ursprünglichen Wunsch nach dem verpflichtenden Einbau eines Taxameters in jedem Fahrzeug.
Das neue Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen Taxi- und Mietwagengewerbe und stellt beide rechtlich gleich. Neu angemeldete Fahrzeuge erhalten einheitlich das Kennzeichenkürzel „TX“, das bisher Taxis vorbehalten war. Das Kürzel „MW“für Mietwagen verschwindet. Die neuen Bestimmungen treten schrittweise in Kraft.
Seit Jahresbeginn müssen alle Anbieter von „Gelegenheitsverkehr“– per Definition gewerbliche Pkw-Fahrten für den nicht linienmäßigen Personentransport – einen Taxischein haben. Das brauchten Onlinevermittler bisher nicht, Uber habe daher zuletzt gezielt versucht, Fahrer mit Taxischein anzuwerben, heißt es in der Branche.
Im März tritt die Bestimmung in Kraft, die für vermittelte Fahrten einen Fixpreis erlaubt. Hier entscheiden die Landeshauptleute, wie tief die Anbieter ihre Preise ansetzen können – und ob eher das aktuelle Gehaltsniveau der Taxifahrer gehalten werden kann oder ob künftig mehr Kampfpreise möglich sind.
Mit 1. Juni folgt eine Bestimmung über Sammeltaxis, die es im Prinzip bereits heute gibt. Neu ist nur die Möglichkeit, ein Sammeltaxi per App zu ordern, damit sich mehrere Fahrgäste auf nahe liegenden Strecken die Fahrtkosten teilen können.
Zufrieden mit den neuen Regeln zeigen sich auch die Onlineanbieter.
Ihre Drohung, sich aus Österreich zurückzuziehen, ist damit vom Tisch. Man wolle im Gegenteil jetzt die Aktivitäten in Österreich erweitern, kündigt Farhad Shikhaliyev, der Österreich-Chef von Bolt, an. Der geplante Start in Salzburg hat sich coronabedingt verschoben. Spätestens im Juni solle es jetzt so weit sein, sagt Shikhaliyev. Im Visier hat man auch andere Städte wie Graz, Innsbruck oder Linz.