Heinz Schaden spielt sich in Theaterstück selbst
Am 30. Jänner steht der Ex-Bürgermeister bei der Premiere eines Stücks zur Flüchtlingskrise 2015 auf der Bühne. Weniger erfreulich für ihn läuft die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Stadt.
SALZBURG. In der Nacht auf 1. September 2015 strandeten am Hauptbahnhof in der Stadt Salzburg mehr als 1000 Flüchtlinge, die mit Zügen aus Ungarn kamen und nicht mehr nach Deutschland weiterreisen konnten. Der damalige Bürgermeister Heinz Schaden erließ eine Notverordnung. Die Bahnhofsgarage wurde in den folgenden Wochen zum Schlaflager umfunktioniert.
In den vergangenen Monaten hat Schaden an einem dokumentarischen Theaterstück am Landestheater mitgearbeitet. Am Donnerstag wurde noch einmal geprobt. Am 30. Jänner folgt coronabedingt die digitale Uraufführung von „#Ersthelfer #Firstaid“von Regisseur Nuran David Calis. Auf der Bühne: vier Mitglieder vom Schauspielensemble und Heinz Schaden. „Er ist auf der Bühne quasi er selbst“, sagt eine Sprecherin des Landestheaters. Also der Bürgermeister aus 2015. Schaden sei in den vergangenen Monaten geringfügig beim Landestheater angestellt gewesen und habe im Rechercheprozess sehr viel mitgearbeitet. „Weil er als Bürgermeister damals ja auch andere Einblicke hatte und dem Regisseur gut Auskunft geben konnte“, sagt die Sprecherin. Das Stück soll auf der Plattform Vimeo angesehen werden können. Die Preisstruktur kläre man gerade noch. „Es wird wahrscheinlich eine Bezahlschranke oder eine Art Spendenbeitrag geben.“
Nicht ganz so erfreulich läuft es für den ehemaligen Stadtchef an einer anderen Front. Die Stadt
Salzburg hatte Schaden nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Swap-Prozess im Oktober 2019 zunächst die Politpension völlig gestrichen (ursprünglich galt seit 1. Oktober 2017 ein Ruhebezug von rund 5900 Euro brutto). Weil der mittlerweile verstorbene Landespolitiker Othmar Raus damit aber im selben Zug auch gar keine Pension erhalten hätte, hat der Landtag das Bezügegesetz aus 1992 novelliert.
Daraufhin hat auch die Stadt im Mai 2020 reagiert und Schaden eine gekürzte Politpension von rund 1400 Euro zugestanden (Schaden erhält weiters eine ASVG- und eine private Zusatzpension). Der Ex-Stadtchef hat mit seinem Anwalt Gerhard Lebitsch Beschwerde gegen den Bescheid der Stadt eingelegt. Das Landesverwaltungsgericht hat Ende November die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Auch eine ordentliche Revision ist nicht zulässig. Damit zahlt die Stadt ihrem 66-jährigen Ex-Bürgermeister eine gekürzte Pension aus. Der Stadtsenat wurde am Montag darüber informiert. Auch darüber, dass der Rechtsstreit womöglich weitergehen könnte.
Schadens Anwalt sagt auf SNAnfrage, dass nun eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde anhängig sei. „Der VfGH hat das Vorverfahren schon eingeleitet. Denn es ist eine Frage der Verfassungsmäßigkeit, weil es doch eine massive Pensionskürzung ist“, sagt Lebitsch. Für eine Kürzung der Pension gebe es keinen Grund – Schaden erhält nun ein
Viertel dessen, was er bis Oktober 2019 bekommen hatte. „Das ist auf keinen Fall gerechtfertigt“, sagt Lebitsch.
Die Stadt hatte im September außerdem Klage bei Gericht eingebracht. Es geht um über eine halbe Million Euro an Anwaltsund Verfahrenskosten, die die Stadt von ihrem Ex-Bürgermeister zurückhaben will. Ein Vergleich scheiterte bislang. Ein Termin für eine Tagsatzung ist noch nicht anberaumt.