Die Korruptionsstaatsanwaltschaft klagt Heinz-Christian Strache an
Fast zwei Jahre nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos gibt es erstmals eine Korruptionsanklage.
Fast zwei Jahre nachdem das IbizaVideo veröffentlicht worden war, hat die Wirt schafts-und Korrupt ions staats anwalts chaft(WKStA)geg enden ehemaligen Vizekanzler und Ex-FPÖ- Chef Heinz-Christian St rache einen Strafantrag eingebracht. Dabei geht es um das Verfahren rund um den soge nannten Privatk ranken anstalten f in anzierungs fonds (PRIKRAF). Laut den Korruptionsjägern dreht sich die Causa um möglichen Gesetzeskauf und damit verbundene Vergünstigungen für einen Privatklinikbetreiber, der an die FPÖ gespendet hatte. Strache wollte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft „aus Respekt vor dem Gericht“nicht äußern.
Noch vor wenigen Tagen sah sich der ehemalige Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache durch die Veröffentlichung weiterer Teile des IbizaVideos entlastet. Nun muss sich Strache erstmals nach seinen verhängnisvollen Aussagen auf Ibiza vor Gericht verantworten: Der ehemalige FPÖ-Obmann wird von der Wirtschafts- und Korrupt ions staatsanwaltschaft (WKStA) angeklagt.
Und zwar geht es um das sogenannte PRIKRAF-Verfahren. Die Abkürzung steht für Privat kranken anstalten f in anzierungs fonds. Indem Verfahren geht es um möglichen Gesetzeskauf und damit verbundene Vergünstigungen für einen mit Strache befreundeten Privatklinikbetreiber. Strache hatte als Regierungsmitglied dafür geworben, dass die Privatklinik in den Finanzierungsfonds aufgenommen wird. Dadurch konnte sie Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen. Weil der Klinikchef an die FPÖ gespendet und Strache auf seine Yacht eingeladen hatte, vermutete die WKStA Korruption. Außerdem soll Strache in einem Chat den Parteispender gefragt haben, welches Gesetz denn „gebraucht“werde. Die WKStA bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Strafantrag gegen Strache. Der Strafrahmen für die zur Last gelegten Delikte reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Tatverdächtig ist neben Strache „eine weitere Person“, wobei es sich eben um den Betreiber der Klinik handeln dürfte. Die Staatsanwaltschaft sieht Bestechung und Bestechlichkeit gegeben. Der Klinikchef und Strache hatten die Vorwürfe stets bestritten. Der Vorwurf der Korruptionsjäger umfasst im Detail „die Gewährung korruptionsstrafrechtlich relevanter Vorteile“an Strache als ehemaligen Amtsträger „als Gegenleistung für die parteiische Unterstützung bei der Änderung des PrivatkrankenanstaltenfinanzierungsfondsGesetzes“.
Strache wollte sich auf SN-Anfrage „aus Respekt gegenüber dem Gericht“nicht zu dem Strafantrag äußern. Über seinen Anwalt ließ er ausrichten: „Die Vorwürfe werden im Rahmen der öffentlichen Gerichtsverhandlung ruhig und sachlich zu entkräften sein.“