Salzburger Nachrichten

Die Korruption­sstaatsanw­altschaft klagt Heinz-Christian Strache an

Fast zwei Jahre nach Veröffentl­ichung des Ibiza-Videos gibt es erstmals eine Korruption­sanklage.

- Mars

Fast zwei Jahre nachdem das IbizaVideo veröffentl­icht worden war, hat die Wirt schafts-und Korrupt ions staats anwalts chaft(WKStA)geg enden ehemaligen Vizekanzle­r und Ex-FPÖ- Chef Heinz-Christian St rache einen Strafantra­g eingebrach­t. Dabei geht es um das Verfahren rund um den soge nannten Privatk ranken anstalten f in anzierungs fonds (PRIKRAF). Laut den Korruption­sjägern dreht sich die Causa um möglichen Gesetzeska­uf und damit verbundene Vergünstig­ungen für einen Privatklin­ikbetreibe­r, der an die FPÖ gespendet hatte. Strache wollte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwa­ltschaft „aus Respekt vor dem Gericht“nicht äußern.

Noch vor wenigen Tagen sah sich der ehemalige Vizekanzle­r und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache durch die Veröffentl­ichung weiterer Teile des IbizaVideo­s entlastet. Nun muss sich Strache erstmals nach seinen verhängnis­vollen Aussagen auf Ibiza vor Gericht verantwort­en: Der ehemalige FPÖ-Obmann wird von der Wirtschaft­s- und Korrupt ions staatsanwa­ltschaft (WKStA) angeklagt.

Und zwar geht es um das sogenannte PRIKRAF-Verfahren. Die Abkürzung steht für Privat kranken anstalten f in anzierungs fonds. Indem Verfahren geht es um möglichen Gesetzeska­uf und damit verbundene Vergünstig­ungen für einen mit Strache befreundet­en Privatklin­ikbetreibe­r. Strache hatte als Regierungs­mitglied dafür geworben, dass die Privatklin­ik in den Finanzieru­ngsfonds aufgenomme­n wird. Dadurch konnte sie Leistungen direkt mit den Sozialvers­icherungen verrechnen. Weil der Klinikchef an die FPÖ gespendet und Strache auf seine Yacht eingeladen hatte, vermutete die WKStA Korruption. Außerdem soll Strache in einem Chat den Parteispen­der gefragt haben, welches Gesetz denn „gebraucht“werde. Die WKStA bestätigte am Donnerstag einen entspreche­nden Strafantra­g gegen Strache. Der Strafrahme­n für die zur Last gelegten Delikte reicht von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitss­trafe. Tatverdäch­tig ist neben Strache „eine weitere Person“, wobei es sich eben um den Betreiber der Klinik handeln dürfte. Die Staatsanwa­ltschaft sieht Bestechung und Bestechlic­hkeit gegeben. Der Klinikchef und Strache hatten die Vorwürfe stets bestritten. Der Vorwurf der Korruption­sjäger umfasst im Detail „die Gewährung korruption­sstrafrech­tlich relevanter Vorteile“an Strache als ehemaligen Amtsträger „als Gegenleist­ung für die parteiisch­e Unterstütz­ung bei der Änderung des Privatkran­kenanstalt­enfinanzie­rungsfonds­Gesetzes“.

Strache wollte sich auf SN-Anfrage „aus Respekt gegenüber dem Gericht“nicht zu dem Strafantra­g äußern. Über seinen Anwalt ließ er ausrichten: „Die Vorwürfe werden im Rahmen der öffentlich­en Gerichtsve­rhandlung ruhig und sachlich zu entkräften sein.“

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BILD: SN/APA/GEORG HOCHMUTH Heinz-Christian Strache wird von der Korruption­sstaatsanw­altschaft angeklagt.

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