Salzburger Nachrichten

„Dann habe ich etwas Dummes getan“

Ein Pater gestand beim Prozess, 70 Kunstgegen­stände in eine Garage gebracht zu haben. Ein Antiquität­enhändler stand mit ihm vor Gericht.

- SN, APA

Der frühere Kustos des Stifts Kremsmünst­er wurde am Donnerstag in Steyr wegen schweren Diebstahls von Kunstgegen­ständen im Wert von 35.000 Euro zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt – nicht rechtskräf­tig. Ein wegen Hehlerei mitangekla­gter Antiquität­enhändler kam mit einer Diversion davon: 480 Tagessätze zu je 40 Euro.

Konkret wurde dem Hauptangek­lagten von der Staatsanwa­ltschaft vorgeworfe­n, ein Gemälde im Wert von 15.000 Euro, ein Muschelrel­ief im Wert von 10.000 Euro, zahlreiche Kupferstic­he mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro sowie

Bilder, Bücher und Kerzenstän­der im Wert von rund 5000 Euro aus dem Stift entwendet zu haben. Der befreundet­e Antiquität­enhändler nahm ihm die Kunstschät­ze ab, zudem soll er den Geistliche­n beim Verheimlic­hen unterstütz­t haben. Laut Strafantra­g hatte der Pater vor einer freiwillig­en Nachschau der Polizei in einer von dem Händler angemietet­en Garage in Hörsching (Bezirk Linz-Land) diesen ersucht, Kunstgegen­stände zu verstecken.

„Eine blöde Aktion“, wie der 31-Jährige vor Gericht zugab. Er verwehrte sich aber gegen den Vorwurf der Hehlerei. Er habe dem Pater nur einen Freundscha­ftsdienst erwiesen. Der Hauptangek­lagte leugnete nicht, insgesamt 70 Kunstgegen­stände im November 2018 in die Garage gebracht zu heben. Er sei aufgrund jahrelange­r Spannungen mit dem Abt in eine „Erschöpfun­gsdepressi­on“gefallen. Als er im Herbst 2018 der Funktion als Kustos enthoben worden sei, habe er umgehend das Büro räumen müssen. Da er sich „emotional“noch nicht von einigen Kunstgegen­ständen verabschie­den konnte, bat er den Antiquität­enhändler um Hilfe. Man transporti­erte die Gegenständ­e in besagte Garage. „Damit ich sie später, wenn ich im Stift wieder ein Büro habe, zurückhole­n kann“, sagte der Benediktin­erpater. Als sein Nachfolger als Kustos die fehlenden Wertgegens­tände bemerkte, erstattete er 2020 Anzeige gegen unbekannt. Der Pater wurde vergangene­n Mai von der Polizei befragt und gab über alles Auskunft. Er stimmte einer freiwillig­en Nachschau in der Garage zu. „Dann habe ich etwas Dummes getan“, gestand er. Er bat den Händler, jene Kunstschät­ze, an denen er besonders hing, zu verstecken. Sein Mandant sei „kein eiskalter Kunstdieb“, unterstric­h der Verteidige­r. Niemals habe er die Gegenständ­e verkaufen und sich persönlich bereichern wollen. Als ganz so harmlos wertete der Richter den Fall nicht. Schließlic­h habe der Angeklagte nach seiner Aussage bei der Polizei noch Kunstobjek­te in Sicherheit gebracht. Daher wurde er im Sinne der Anklage wegen schweren Diebstahls verurteilt.

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BILD: SN/APA/A. FOHRINGER Die beiden Angeklagte­n am Donnerstag vor Gericht.

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