„Dann habe ich etwas Dummes getan“
Ein Pater gestand beim Prozess, 70 Kunstgegenstände in eine Garage gebracht zu haben. Ein Antiquitätenhändler stand mit ihm vor Gericht.
Der frühere Kustos des Stifts Kremsmünster wurde am Donnerstag in Steyr wegen schweren Diebstahls von Kunstgegenständen im Wert von 35.000 Euro zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt – nicht rechtskräftig. Ein wegen Hehlerei mitangeklagter Antiquitätenhändler kam mit einer Diversion davon: 480 Tagessätze zu je 40 Euro.
Konkret wurde dem Hauptangeklagten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ein Gemälde im Wert von 15.000 Euro, ein Muschelrelief im Wert von 10.000 Euro, zahlreiche Kupferstiche mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro sowie
Bilder, Bücher und Kerzenständer im Wert von rund 5000 Euro aus dem Stift entwendet zu haben. Der befreundete Antiquitätenhändler nahm ihm die Kunstschätze ab, zudem soll er den Geistlichen beim Verheimlichen unterstützt haben. Laut Strafantrag hatte der Pater vor einer freiwilligen Nachschau der Polizei in einer von dem Händler angemieteten Garage in Hörsching (Bezirk Linz-Land) diesen ersucht, Kunstgegenstände zu verstecken.
„Eine blöde Aktion“, wie der 31-Jährige vor Gericht zugab. Er verwehrte sich aber gegen den Vorwurf der Hehlerei. Er habe dem Pater nur einen Freundschaftsdienst erwiesen. Der Hauptangeklagte leugnete nicht, insgesamt 70 Kunstgegenstände im November 2018 in die Garage gebracht zu heben. Er sei aufgrund jahrelanger Spannungen mit dem Abt in eine „Erschöpfungsdepression“gefallen. Als er im Herbst 2018 der Funktion als Kustos enthoben worden sei, habe er umgehend das Büro räumen müssen. Da er sich „emotional“noch nicht von einigen Kunstgegenständen verabschieden konnte, bat er den Antiquitätenhändler um Hilfe. Man transportierte die Gegenstände in besagte Garage. „Damit ich sie später, wenn ich im Stift wieder ein Büro habe, zurückholen kann“, sagte der Benediktinerpater. Als sein Nachfolger als Kustos die fehlenden Wertgegenstände bemerkte, erstattete er 2020 Anzeige gegen unbekannt. Der Pater wurde vergangenen Mai von der Polizei befragt und gab über alles Auskunft. Er stimmte einer freiwilligen Nachschau in der Garage zu. „Dann habe ich etwas Dummes getan“, gestand er. Er bat den Händler, jene Kunstschätze, an denen er besonders hing, zu verstecken. Sein Mandant sei „kein eiskalter Kunstdieb“, unterstrich der Verteidiger. Niemals habe er die Gegenstände verkaufen und sich persönlich bereichern wollen. Als ganz so harmlos wertete der Richter den Fall nicht. Schließlich habe der Angeklagte nach seiner Aussage bei der Polizei noch Kunstobjekte in Sicherheit gebracht. Daher wurde er im Sinne der Anklage wegen schweren Diebstahls verurteilt.