Salzburger Nachrichten

MAN trennt sich von Leiharbeit­ern in Steyr

Zivilrecht­sexperte Lukas hält Entschädig­ung wegen Kündigungs­verzichts des Konzerns für möglich.

- SN, APA

Die MAN-Zentrale in München hat eine Woche nach dem Nein der Belegschaf­t zur Übernahme des Standorts Steyr durch Investor Siegfried Wolf Schritte zur Schließung des Werks eingeleite­t. „Als eine der ersten Maßnahmen werden wir die Anzahl der Leiharbeit­nehmer am Standort von 278 in den nächsten Wochen um zunächst rund die Hälfte reduzieren. In einem weiteren Schritt werden wir uns auch von den übrigen Leiharbeit­nehmern trennen“, teilte der Konzern mit. Zudem beginnen Verhandlun­gen über den Sozialplan, da der bisherige an eine Übernahme durch Wolf geknüpft war.

Die geplante Schließung des Werks könnte die deutsche Konzernmut­ter VW Milliarden kosten, glaubt der Linzer Zivilrecht­sexperte und Rektor der Johannes-KeplerUniv­ersität, Meinhard Lukas. Sein Argument: Für das Werk gebe es nicht nur einen Standortsi­cherungsve­rtrag, sondern einen Kündigungs­verzicht seitens des Unternehme­ns. Damit würden im Fall einer Schließung Kündigungs­entschädig­ungen bis zum Jahr 2030 fällig werden, sagte Lukas auf Anfrage der APA. „Entscheide­nd ist, dass diese Vereinbaru­ng, die im Dezember 2019 geschlosse­n wurde, nach meinen Informatio­nen mehr enthält als eine übliche Standortsi­cherung“, sagte Lukas, „den Ausschluss betriebsbe­dingter Kündigunge­n bis zum 31. 12. 2030 für alle Beschäftig­ten.“Selbst wenn es sich nicht um eine gültige Vereinbaru­ng handle, könne das Inhalt der einzelnen Arbeitsver­träge geworden sein.

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BILD: SN/APA/THEMENBILD/WERNER KERSCHBAUM Die Leiharbeit­er bei MAN müssen gehen.

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