MAN trennt sich von Leiharbeitern in Steyr
Zivilrechtsexperte Lukas hält Entschädigung wegen Kündigungsverzichts des Konzerns für möglich.
Die MAN-Zentrale in München hat eine Woche nach dem Nein der Belegschaft zur Übernahme des Standorts Steyr durch Investor Siegfried Wolf Schritte zur Schließung des Werks eingeleitet. „Als eine der ersten Maßnahmen werden wir die Anzahl der Leiharbeitnehmer am Standort von 278 in den nächsten Wochen um zunächst rund die Hälfte reduzieren. In einem weiteren Schritt werden wir uns auch von den übrigen Leiharbeitnehmern trennen“, teilte der Konzern mit. Zudem beginnen Verhandlungen über den Sozialplan, da der bisherige an eine Übernahme durch Wolf geknüpft war.
Die geplante Schließung des Werks könnte die deutsche Konzernmutter VW Milliarden kosten, glaubt der Linzer Zivilrechtsexperte und Rektor der Johannes-KeplerUniversität, Meinhard Lukas. Sein Argument: Für das Werk gebe es nicht nur einen Standortsicherungsvertrag, sondern einen Kündigungsverzicht seitens des Unternehmens. Damit würden im Fall einer Schließung Kündigungsentschädigungen bis zum Jahr 2030 fällig werden, sagte Lukas auf Anfrage der APA. „Entscheidend ist, dass diese Vereinbarung, die im Dezember 2019 geschlossen wurde, nach meinen Informationen mehr enthält als eine übliche Standortsicherung“, sagte Lukas, „den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31. 12. 2030 für alle Beschäftigten.“Selbst wenn es sich nicht um eine gültige Vereinbarung handle, könne das Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge geworden sein.