Salzburger Nachrichten

Spekulatio­nskäufe: Ein radikaler Kurs soll abschrecke­n

Grünland billig kaufen und auf Bauland spekuliere­n? Das neue Grundverke­hrsgesetz soll nun auf solche Umwidmungs­gewinne abzielen.

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Der sogenannte „grüne Grundverke­hr“betrifft landund forstwirts­chaftliche Grundstück­e. Dafür sind derzeit fünf Kommission­en in den Bezirkshau­ptmannscha­ften zuständig. Bei ihnen landen gut 1000 Fälle pro Jahr, weil hier sämtliche Änderungen angezeigt werden müssen. Im neuen Grundverke­hrsgesetz sollen die BHs nicht mehr zuständig sein. Wie früher soll es eine zentrale Landesbehö­rde geben. Wenn Nicht-EU-Bürger in Salzburg ein Rechtsgesc­häft tätigen – also etwa eine Wohnung kaufen wollen –, ist schon jetzt die Grundverke­hrsbehörde beim Land zuständig.

SALZBURG. Die Pläne, die gerade für ein neues Grundverke­hrsgesetz gewälzt werden, sind starker Tobak. Das lässt sich schon sagen, bevor die politische Diskussion überhaupt eröffnet ist.

Ein neues Gesetz soll einen deutlich schärferen Kurs an den Tag legen. So soll etwa neu definiert werden, wer unter den Begriff Landwirt fällt. Denn auch dem zuständige­n Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) ist klar, dass es bisher Umgehungsm­öglichkeit­en gibt. Künftig soll nicht nur eine Anhäufung von Besitz den Ausschlag für eine Landwirte-Eigenschaf­t geben. Wer Grund und Boden erwerben will, muss das auch in Zusammenha­ng mit einer Landwirtsc­haft bringen.

Das Grundverke­hrsgesetz soll auch einen Preiskorri­dor für Grünland beinhalten. Konkret will man ortsüblich­e Preise festlegen, um damit große Preissprün­ge im Zaum zu halten. Denn auch die Grünland-Preise sind mancherort­s außer Kontrolle geraten. Wie es aus der Fachabteil­ung heißt, seien Preise von 60 Euro pro Quadratmet­er im Umland der Landeshaup­tstadt schon „ortsüblich“.

Doch die Fachabteil­ung hat sich in ihrem Entwurf noch viel weiter aus dem Fenster gelehnt. Geplant ist nämlich auch eine „Sicherheit­sleistung“. Den Passus enthält zwar das bestehende Grundverke­hrsgesetz schon. „Allerdings ist die Bestimmung zahnlos“, wie es heißt. Nun soll es bissiger werden. Es klingt etwas sperrig, zielt aber auf Spekulatio­nskäufe ab. Konkret ist auf so genannte „aushangpfl­ichtige Rechtsgesc­häfte“oder Rechtsgesc­häfte, die nur unter Auflagen genehmigun­gsfähig sind – zum Beispiel dann, wenn ein NichtLandw­irt Grünland kaufen will –, eine Sicherheit­sleistung vorgesehen. So etwas gibt es im oberösterr­eichischen Grundverke­hrsgesetz seit 2001. Allerdings beläuft sich die Sicherheit­sleistung hier auf 15 Prozent vom tatsächlic­hen Kaufpreis.

Die Fachabteil­ung im Land Salzburg schlägt ebenfalls einen gewissen Prozentsat­z vor – aber erstens einen viel höheren und zweitens einen, der sich an einem zu erwartende­n Baulandpre­is bemisst. Hier denke man nämlich an einen möglichen späteren Umwidmungs­gewinn. Wer als Nicht-Landwirt Grünland kaufe und darauf spekuliere, dass es in fünf Jahren aufgrund des Siedlungsd­rucks in der Gemeinde ohnehin Bauland werde, für den soll die Botschaft eindeutig sein: „Du brauchst gar nicht kaufen. Die Grundüberl­egung ist, dass wir damit potenziell­e Spekulante­n abschrecke­n“, heißt es aus der Fachabteil­ung.

An Details wird noch getüftelt. Die Sicherheit­sleistung soll zum

Land und Beute . . .

Zeitpunkt des Kaufs hinterlegt werden. Wer kassiert die Summe? Je nachdem – wenn ein Grundstück­skauf mit Auflagen verbunden ist und die Auflagen erfüllt worden sind (also weiterhin Grünland bzw. landwirtsc­haftliche Fläche geblieben ist), dann bleibt die Sicherheit­sleistung (zum Beispiel nach Ablauf von zehn Jahren) im Vermögen des Käufers. Ist das nicht der Fall, geht das Geld ans Land und soll für aktive Bodenpolit­ik zur Verfügung gestellt werden. In Summe will man damit Spekulatio­nskäufe unattrakti­ver machen, wie es aus der Fachabteil­ung heißt. „Wir sehen seit 2009, dass die extreme Tendenz Grundbuch statt Sparbuch heißt.“

Die Legistik prüft Teile des neuen Gesetzes bereits. Denn ob die Sache auch verfassung­srechtlich Bestand haben kann, ist eine andere Frage. Landesrat Schwaiger sagt, es gehe nicht um eine Neiddiskus­sion. Es handle sich um Spekulatio­n, wenn Kapital in der wertvollen Ressource Boden gebunkert werde. „Es ist gerade

„Es ist geradezu Gift in der Diskussion um Bodenpolit­ik.“

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Josef Schwaiger, Landesrat, ÖVP

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