Viele offene Fragen zur Öffnung
Geimpfte können ab Mitte Mai ohne negativen Coronatest ins Wirtshaus. Daneben gibt es aber noch einige Details zu klären.
WIEN. Ursprünglich war die sogenannte Osterruhe in Ostösterreich für sechs Tage geplant, daraus wurde ein harter Lockdown in Wien und Niederösterreich, der nach einem Monat schließlich am Montag zu Ende ging. Nun gelten zumindest wieder in acht von neun Bundesländern (Vorarlberg hat die Gastro schon offen) dieselben Coronaregeln – bis Mitte Mai, wenn Schule, Gastro und die Kultur unter strengen Auflagen öffnen sollen. Für den nächsten Schritt in der Pandemiebekämpfung müssen allerdings noch einige Fragen geklärt werden.
1. Wie sieht die Gleichstellung von Geimpften aus?
In einer Sondersitzung des Nationalrats wurde am Montag eine Basis für den sogenannten „grünen Pass“geschaffen. Das Epidemiegesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und Neos dahingehend novelliert, dass Geimpfte mit Getesteten und Genesenen gleichgestellt sind. Details werden noch in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums geregelt. Klar ist aber jetzt schon, dass Geimpfte drei Wochen nach dem ersten Stich für den Lokal- oder Theaterbesuch keinen Eintrittstest mehr vorweisen müssen. Weil die Entwicklung des „grünen Passes“noch länger dauert, soll zu Beginn der Öffnung der Vermerk im Impfpass als Nachweis genügen. „Es ist natürlich so, dass das Testen jetzt gleichgestellt wird mit dem Impfen, aber in Wahrheit ist es nicht dasselbe. Das muss man eindeutig sagen. Impfen ist der viel bessere, sicherere und stabilere Weg, sich zu schützen“, gibt allerdings die Generaldirektorin für die Öffentliche Gesundheit, Katharina Reich, angesichts der neuen Regeln für die Öffnungsschritte zu bedenken. Mittlerweile wurden übrigens rund 2,4 Millionen Erststiche verabreicht. In Wien wird seit Montag auch in 10.000 Betrieben geimpft.
2. Sind Selbsttests als Eintrittstests erlaubt?
Neben Impfungen sind eben negative Testergebnisse die Eintrittskarte in Wirtshaus und Theater. Zusätzlich zu PCR-Tests (72 Stunden ab Probenentnahme gültig) sind dafür – wie jetzt schon für die körpernahen Dienstleistungen – Antigentests aus Apotheke und Teststraße erlaubt (48 Stunden gültig). Neu ist, dass für einen spontanen Lokalbesuch auch Tests unter Aufsicht und die sogenannten Wohnzimmerselbsttests zugelassen werden sollen. Diese Heimtests sollen mittels digitaler Lösungen möglichst missbrauchssicher gemacht werden. Auch hier stehen Details noch aus. In Vorarlberg gibt es hier erste Versuche mittels Registrierung auf einer Onlineplattform und auch in Oberösterreich läuft ein Pilotprojekt, bei dem die Heimtests per Videochat von medizinischem Personal begleitet und überprüft werden.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) stellte vergangene Woche auch in Aussicht, dass die Schultests für Jugendliche als Eintrittstest gelten sollen. Für Kinder unter zehn Jahren gilt schon jetzt, etwa beim Friseurbesuch, das Ergebnis der Eltern. Für spontane Lokalbesuche sollen die Wirte auch vor Ort die Selbsttests überwachen können. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) warb zuletzt allerdings für die Abstriche in den Teststationen, vor allem, weil diese länger gültig sein werden. Gleichzeitig wurde im Parlament auch beschlossen, dass künftig jene, die noch nicht geimpft oder genesen sind, vor der Arbeit verstärkt getestet werden müssen. Das gilt auch im Büro, wenn mehrere Leute zusammen in einem Raum arbeiten. Derzeit gibt es noch die Möglichkeit, sich alternativ durch das Tragen einer FFP2-Maske zu schützen.
3. Welche Regeln gelten bis zur Öffnung?
Fix sind die Coronaregeln bis Mitte Mai, auch wenn so mancher vielleicht schon den Überblick verloren hat. Seit Montag gilt auch in Wien und Niederösterreich wieder der „weiche Lockdown“: Handel, Museen und Zoos haben offen. Ein Eintrittstest ist dafür nicht notwendig. Weiter gelten die Abstandsregeln, pro 20 Quadratmeter Geschäftsfläche darf eine Person ins Geschäft. Für körpernahe Dienstleistungen braucht es einen negativen Test. Die FFP2-Masken-Pflicht in Geschäften und Öffis bleibt. Dafür fällt die ganztägige Ausgangsbeschränkung. Sie gilt in Wien und Niederösterreich nun auch von 20.00 bis 6.00 Uhr. Treffen dürfen sich seit Montag wieder maximal zwei Haushalte – vier Erwachsene plus sechs Kinder.
4. Und was gilt ab Mitte Mai?
Den Anfang bei den Öffnungen machen die Schulen am 17. Mai. Dann gibt es für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht, sie sollen dafür drei Mal wöchentlich getestet werden. Virologen warnen allerdings, dass die Öffnungsschritte zu früh und schnell passieren könnten. Der Mikrobiologe Michael Wagner gibt zu bedenken, dass die Elterngeneration der Schulkinder erst mit Ende Mai oder im Juni geimpft werde und ungeschützt sei.
Am 19. Mai fallen schließlich die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und es öffnen Gastronomie, Tourismus, Kultur- und Sportveranstaltungen unter strengen Auflagen. Die Gästeregistrierung ist ebenso Pflicht wie das Vorweisen von Eintrittstests, Genesungs- oder Impfnachweisen.
5. Wann kommt der „grüne Pass“?
Um eine Impfung, einen Test oder eine Genesung leichter nachweisen zu können, soll der „grüne Pass“, ein QR-Code auf Papier oder dem Smartphone, kommen. Österreich und mehrere andere EU-Länder nehmen im Mai an einem ersten Testlauf teil. Dabei soll die Übereinstimmung der verschiedenen Systeme in den Ländern überprüft werden. Gesundheitsminister Mückstein rechnet mit einer „datenschutzkonformen“Lösung im Juni – zumindest für Österreich.