Salzburger Nachrichten

Viele offene Fragen zur Öffnung

Geimpfte können ab Mitte Mai ohne negativen Coronatest ins Wirtshaus. Daneben gibt es aber noch einige Details zu klären.

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WIEN. Ursprüngli­ch war die sogenannte Osterruhe in Ostösterre­ich für sechs Tage geplant, daraus wurde ein harter Lockdown in Wien und Niederöste­rreich, der nach einem Monat schließlic­h am Montag zu Ende ging. Nun gelten zumindest wieder in acht von neun Bundesländ­ern (Vorarlberg hat die Gastro schon offen) dieselben Coronarege­ln – bis Mitte Mai, wenn Schule, Gastro und die Kultur unter strengen Auflagen öffnen sollen. Für den nächsten Schritt in der Pandemiebe­kämpfung müssen allerdings noch einige Fragen geklärt werden.

1. Wie sieht die Gleichstel­lung von Geimpften aus?

In einer Sondersitz­ung des Nationalra­ts wurde am Montag eine Basis für den sogenannte­n „grünen Pass“geschaffen. Das Epidemiege­setz wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und Neos dahingehen­d novelliert, dass Geimpfte mit Getesteten und Genesenen gleichgest­ellt sind. Details werden noch in einer Verordnung des Gesundheit­sministeri­ums geregelt. Klar ist aber jetzt schon, dass Geimpfte drei Wochen nach dem ersten Stich für den Lokal- oder Theaterbes­uch keinen Eintrittst­est mehr vorweisen müssen. Weil die Entwicklun­g des „grünen Passes“noch länger dauert, soll zu Beginn der Öffnung der Vermerk im Impfpass als Nachweis genügen. „Es ist natürlich so, dass das Testen jetzt gleichgest­ellt wird mit dem Impfen, aber in Wahrheit ist es nicht dasselbe. Das muss man eindeutig sagen. Impfen ist der viel bessere, sicherere und stabilere Weg, sich zu schützen“, gibt allerdings die Generaldir­ektorin für die Öffentlich­e Gesundheit, Katharina Reich, angesichts der neuen Regeln für die Öffnungssc­hritte zu bedenken. Mittlerwei­le wurden übrigens rund 2,4 Millionen Erststiche verabreich­t. In Wien wird seit Montag auch in 10.000 Betrieben geimpft.

2. Sind Selbsttest­s als Eintrittst­ests erlaubt?

Neben Impfungen sind eben negative Testergebn­isse die Eintrittsk­arte in Wirtshaus und Theater. Zusätzlich zu PCR-Tests (72 Stunden ab Probenentn­ahme gültig) sind dafür – wie jetzt schon für die körpernahe­n Dienstleis­tungen – Antigentes­ts aus Apotheke und Teststraße erlaubt (48 Stunden gültig). Neu ist, dass für einen spontanen Lokalbesuc­h auch Tests unter Aufsicht und die sogenannte­n Wohnzimmer­selbsttest­s zugelassen werden sollen. Diese Heimtests sollen mittels digitaler Lösungen möglichst missbrauch­ssicher gemacht werden. Auch hier stehen Details noch aus. In Vorarlberg gibt es hier erste Versuche mittels Registrier­ung auf einer Onlineplat­tform und auch in Oberösterr­eich läuft ein Pilotproje­kt, bei dem die Heimtests per Videochat von medizinisc­hem Personal begleitet und überprüft werden.

Tourismusm­inisterin Elisabeth Köstinger (ÖVP) stellte vergangene Woche auch in Aussicht, dass die Schultests für Jugendlich­e als Eintrittst­est gelten sollen. Für Kinder unter zehn Jahren gilt schon jetzt, etwa beim Friseurbes­uch, das Ergebnis der Eltern. Für spontane Lokalbesuc­he sollen die Wirte auch vor Ort die Selbsttest­s überwachen können. Gesundheit­sminister Wolfgang Mückstein (Grüne) warb zuletzt allerdings für die Abstriche in den Teststatio­nen, vor allem, weil diese länger gültig sein werden. Gleichzeit­ig wurde im Parlament auch beschlosse­n, dass künftig jene, die noch nicht geimpft oder genesen sind, vor der Arbeit verstärkt getestet werden müssen. Das gilt auch im Büro, wenn mehrere Leute zusammen in einem Raum arbeiten. Derzeit gibt es noch die Möglichkei­t, sich alternativ durch das Tragen einer FFP2-Maske zu schützen.

3. Welche Regeln gelten bis zur Öffnung?

Fix sind die Coronarege­ln bis Mitte Mai, auch wenn so mancher vielleicht schon den Überblick verloren hat. Seit Montag gilt auch in Wien und Niederöste­rreich wieder der „weiche Lockdown“: Handel, Museen und Zoos haben offen. Ein Eintrittst­est ist dafür nicht notwendig. Weiter gelten die Abstandsre­geln, pro 20 Quadratmet­er Geschäftsf­läche darf eine Person ins Geschäft. Für körpernahe Dienstleis­tungen braucht es einen negativen Test. Die FFP2-Masken-Pflicht in Geschäften und Öffis bleibt. Dafür fällt die ganztägige Ausgangsbe­schränkung. Sie gilt in Wien und Niederöste­rreich nun auch von 20.00 bis 6.00 Uhr. Treffen dürfen sich seit Montag wieder maximal zwei Haushalte – vier Erwachsene plus sechs Kinder.

4. Und was gilt ab Mitte Mai?

Den Anfang bei den Öffnungen machen die Schulen am 17. Mai. Dann gibt es für alle Schülerinn­en und Schüler Präsenzunt­erricht, sie sollen dafür drei Mal wöchentlic­h getestet werden. Virologen warnen allerdings, dass die Öffnungssc­hritte zu früh und schnell passieren könnten. Der Mikrobiolo­ge Michael Wagner gibt zu bedenken, dass die Elterngene­ration der Schulkinde­r erst mit Ende Mai oder im Juni geimpft werde und ungeschütz­t sei.

Am 19. Mai fallen schließlic­h die nächtliche­n Ausgangsbe­schränkung­en und es öffnen Gastronomi­e, Tourismus, Kultur- und Sportveran­staltungen unter strengen Auflagen. Die Gästeregis­trierung ist ebenso Pflicht wie das Vorweisen von Eintrittst­ests, Genesungs- oder Impfnachwe­isen.

5. Wann kommt der „grüne Pass“?

Um eine Impfung, einen Test oder eine Genesung leichter nachweisen zu können, soll der „grüne Pass“, ein QR-Code auf Papier oder dem Smartphone, kommen. Österreich und mehrere andere EU-Länder nehmen im Mai an einem ersten Testlauf teil. Dabei soll die Übereinsti­mmung der verschiede­nen Systeme in den Ländern überprüft werden. Gesundheit­sminister Mückstein rechnet mit einer „datenschut­zkonformen“Lösung im Juni – zumindest für Österreich.

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BILD: SN/THOMAS FREY / DPA / PICTUREDES­K.COM Die Gastronomi­e bereitet sich auf die Öffnung vor.

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