Salzburger Nachrichten

„Bierwirt“drohen bei voller Berauschun­g drei Jahre Haft

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Nach den tödlichen Schüssen auf seine 35-jährige Ex-Partnerin in deren Wohnung in Wien-Brigittena­u stellt sich die Frage, ob sich der tatverdäch­tige „Bierwirt“wegen Mordes wird verantwort­en müssen. Denn der 42-Jährige, der in Untersuchu­ngshaft sitzt, war so schwer alkoholisi­ert, dass er zusammenbr­ach und selbst ins Spital gebracht wurde. Entscheide­nd ist, ob der Mann bei der Schussabga­be zurechnung­sfähig war. Ist diese Frage zu verneinen, drohen dem vorbestraf­ten Wiener statt bis zu lebenslang­er Haft maximal drei Jahre wegen Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschun­g (§ 287 StGB).

Den Strafrecht­sexperten Susanne Reindl-Krauskopf von der Universitä­t Wien und Alois Birklbauer von der Uni Linz zufolge gibt es keine fixe Promillegr­enze, ab wann jemand zurechnung­sunfähig ist, sondern ein medizinisc­her Gutachter muss individuel­l den Anlassfall beurteilen. Ab 2,5 bis drei Promille Alkohol im Blut werde gewöhnlich eine volle Berauschun­g angenommen. „Hat sich der Täter in dem Bewusstsei­n bis zur Zurechnung­sunfähigke­it betrunken, um sich dann als eigenes Werkzeug zu verwenden, so ist wieder der Strafrahme­n für das eigentlich­e Delikt heranzuzie­hen“, erklärt Reindl-Krauskopf. Diese Konstrukti­on nennt sich im Juristende­utsch „actio libera in causa“. Dem Gericht müsste in diesem Fall der Nachweis gelingen, dass sich der Täter bewusst so stark betrunken hat, um das Tötungsdel­ikt zu begehen.

Sollte der Wirt keinen Tötungsvor­satz gehabt haben, käme Körperverl­etzung mit tödlichem Ausgang (bis zu 15 Jahre Haft Strafdrohu­ng) infrage. Wichtig zu beachten ist für Birklbauer, dass von der Alkoholisi­erung im Spital auf den Tatzeitpun­kt zurückgere­chnet wird. Denn womöglich sei die Wirkung des Suchtgiftm­issbrauchs erst nach der Tat eingetrete­n.

Gregor Klammer, Anwalt des „Bierwirts“, wollte weder über Verteidigu­ngsstrateg­ie noch die Anzahl einschlägi­ger Vorstrafen noch darüber, ob sein Mandant legal eine Waffe besaß, Auskunft geben.

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