Dem Freund beim Suizid geholfen
Ein Mann wurde deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hatte Tabletten besorgt und das Opfer dann erstickt.
Er half einem Freund (29) beim Sterben, dafür wurde ein Mann (36) in Linz nun zu 20 Monaten Haft, 19 davon bedingt, verurteilt. Das Gericht befand ihn der Mitwirkung am Selbstmord und Tötung auf Verlangen für schuldig. Der Entscheid des Verfassungsgerichtshofs, wonach Beihilfe zum Suizid nicht mehr strafbar ist, hat auf diesen Fall laut Staatsanwaltschaft keine Auswirkung.
Der Beschuldigte leidet seit Langem an einer psychischen Erkrankung. Ein begonnenes Mathematikstudium musste er deswegen abbrechen, seit 2011 ist er in Invaliditätspension. 18 Mal war er bereits in stationärer psychiatrischer Behandlung, allerdings habe er seine Krankheit mittlerweile mit Medikamenten gut im Griff, so die Staatsanwältin. Laut Gutachten war er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.
Der Angeklagte und sein Freund hatten sich in einer psychiatrischen Klinik kennengelernt und wurden „beste Freunde“, schilderte die Staatsanwältin. Das Opfer litt seit Langem zudem unter starken Rückenschmerzen und der Mann sagte immer wieder, dass diese unerträglich seien und er deshalb sterben wolle. Der Angeklagte soll schließlich auf Drängen des Opfers Tabletten besorgt haben, um den Suizid durchzuführen.
Der Plan sah vor, dass der 29-Jährige die Tabletten nimmt, der Angeklagte ihm „beisteht“, dann die Wohnung verlässt, am nächsten Tag zurückkommt und ihn offiziell auffindet. Allerdings lief nicht alles wie geplant. Der Sterbewillige lag stundenlang in Krämpfen.
Daher nahm der Angeklagte einen Polster und eine Decke und drückte diese seinem Freund auf das Gesicht, bis er starb. Laut Gutachten war die Tablettendosis tödlich, allerdings war der 29-Jährige bereits an starke Medikamente gewöhnt, daher dauerte der Todeskampf so lange. Der 36-Jährige stellte sich nach der Tat selbst und war von Anfang an geständig.
Verteidiger Andreas Mauhart beschrieb seinen Mandanten, der vor Gericht selbst nichts mehr sagen wollte, als „extrem sanftmütiges Wesen“. „Hier sitzt ein Täter, der – egal, aus welcher Perspektive man es betrachtet – ein Opfer ist.“Er sieht keine Tötung auf Verlangen: Dass sein Mandant dem anderen einen Polster auf das Gesicht gedrückt habe, sei nur Teil der Mitwirkung am Selbstmord gewesen, weil ja die an sich letale Tablettendosis nicht so rasch wie geplant gewirkt habe, argumentierte er sinngemäß. Und wegen Mitwirkung am Suizid hält Mauhart eine Verurteilung angesichts des VfGH-Entscheids nicht für angebracht: „Ich kann doch nicht sehenden Auges jemanden verurteilen, wenn ich weiß, dass es das Gesetz in einigen Monaten nicht mehr gibt.“
Der bisher unbescholtene Angeklagte bekannte sich dem folgend nur für die Mitwirkung am Suizid schuldig. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft wurde der Mann zu 20 Monaten Haft, davon 19 bedingt, verurteilt. Sein Geständnis und der Umstand, dass er sich selbst gestellt hat, wurden mildernd gewertet. Zudem muss er weiter in psychiatrischer Behandlung bleiben. Den unbedingten Strafteil hat er bereits mit der U-Haft abgesessen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Polster und Decke auf das Gesicht gedrückt