Salzburger Nachrichten

Demonstran­tin mit Fahne im Visier der Polizei

Frau wurde bei Protestmar­sch gegen Coronamaßn­ahmen angezeigt, weil Bundesadle­r zu sehen war.

- Sendl

Wie seit Monaten jeden Sonntag sind auch am vergangene­n Wochenende Demonstran­ten gegen die Coronamaßn­ahmen auf die Straßen der Salzburger Innenstadt gegangen. Und wie bei jedem dieser Protestmär­sche erstattete die Polizei Anzeigen, etwa wegen Missachtun­g der Sicherheit­sbestimmun­gen wie des Mindestabs­tands und des Tragens einer FFP2-Maske.

Einer Teilnehmer­in der Kundgebung droht nun eine Strafe wegen eines Verstoßes gegen das Wappengese­tz. Vanessa Maier war mit einer rot-weiß-roten Fahne mit aufgedruck­tem Bundesadle­r entlang der Salzach unterwegs, als Beamte einschritt­en. „Die Polizei hat mich herausgezo­gen und zu einer Amtshandlu­ng gebeten“, erzählt Maier. Begründung: Die Verwendung des Bundesadle­rs sei dem Bundespräs­identen und öffentlich­en Ämtern vorbehalte­n. Ihre Personalie­n seien aufgenomme­n worden.

Polizeispr­echer Hans Wolfgruber bestätigt, dass eine Anzeige erstattet wurde. Er verweist auf den Gesetzeste­xt, in dem das „Recht zum Führen des Bundeswapp­ens“geregelt ist. Davon sind neben dem Bundespräs­identen etwa der Präsident des Nationalra­ts, die Mitglieder der Bundesregi­erung und die Landeshaup­tleute erfasst. Wobei das Gesetz auch festlegt, dass die Verwendung der österreich­ischen Flagge samt dem Bundeswapp­en zulässig sei,

„soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentlich­e Berechtigu­ng vorzutäusc­hen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträch­tigen“.

Die rechtliche Beurteilun­g obliege dem Magistrat, sagt Wolfgruber. Die zuständige Behörde müsse prüfen, ob die Verwendung des Bundesadle­rs bei einer Demonstrat­ion gegen die Coronamaßn­ahmen strafbar sei. „Aus polizeilic­her Sicht ergeht da ebenso ein Bericht, wie wenn jemand ein Attest zur Maskenbefr­eiung vorbringt.“

Bei Maier sorgt das Vorgehen der Polizei jedenfalls für Unverständ­nis. „Bei diversen Sportveran­staltungen, die früher waren, ist keiner bestraft worden, weil jemand die Fahne gehabt hat.“Sie will bei der nächsten Protestkun­dgebung vorerst auf den Bundesadle­r verzichten. „Ich warte einmal ab, was passiert.“

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BILD: SN/FMT-PICTURES Der Magistrat ist am Zug. Er muss beurteilen, ob für die Verwendung des Bundesadle­rs eine Strafe fällig wird.
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