Rückwidmung lässt Grundbesitzer kalt
Der Bericht der „Salzburger Nachrichten“vom 26. April über die Hortung von Bauland enthält einige Denkfehler. Der Ausdruck Hortung ist grundsätzlich
falsch. Bei der Aufstellung des Flächenwidmungsplans wird von Amts wegen bestens geeignetes und zentral gelegenes Wohnbauland, das an verbautes Gebiet anschließt, automatisch als Bauland gewidmet, ohne Zutun der Grundbesitzer. Wo soll man sonst Bauland widmen?
Man kann daher den Grundeigentümern nicht Hortung vorwerfen, wenn die Widmung ohne Zutun der Grundbesitzer von Amts wegen entsprechend den Richtlinien für die Raumordnung erfolgt ist.
Auch das Instrument der Rückwidmung führt nicht zu einer schnelleren Mobilisierung von Wohnbauland. Die Androhung einer Rückwidmung lässt den Grundbesitzer kalt. Wenn sich ein Grundbesitzer entschließt, die in Grünland umgewidmete Fläche auf den Markt zu werfen, kann er sicher sein,
dass er unter dem Druck der Wohnungssuchenden und Häuslbauer von der Behörde auf schnellstem Wege wieder eine Baulandwidmung bekommt. Dabei fallen beträchtliche Planungs- und Verfahrenskosten an, die man sich hätte ersparen können, wenn man die Fläche gleich als Bauland belassen hätte.
Für mich ist das eine Verschwendung von Steuergeld. Es tut niemandem weh, wenn Bauland in ausreichendem Maß gewidmet ist und auch für unvorhersehbare Entwicklungen bzw. für einen größeren Bedarf vorgesorgt ist.
Johann Weiss
5451 Tenneck
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