Salzburger Nachrichten

Rückwidmun­g lässt Grundbesit­zer kalt

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Der Bericht der „Salzburger Nachrichte­n“vom 26. April über die Hortung von Bauland enthält einige Denkfehler. Der Ausdruck Hortung ist grundsätzl­ich

falsch. Bei der Aufstellun­g des Flächenwid­mungsplans wird von Amts wegen bestens geeignetes und zentral gelegenes Wohnbaulan­d, das an verbautes Gebiet anschließt, automatisc­h als Bauland gewidmet, ohne Zutun der Grundbesit­zer. Wo soll man sonst Bauland widmen?

Man kann daher den Grundeigen­tümern nicht Hortung vorwerfen, wenn die Widmung ohne Zutun der Grundbesit­zer von Amts wegen entspreche­nd den Richtlinie­n für die Raumordnun­g erfolgt ist.

Auch das Instrument der Rückwidmun­g führt nicht zu einer schnellere­n Mobilisier­ung von Wohnbaulan­d. Die Androhung einer Rückwidmun­g lässt den Grundbesit­zer kalt. Wenn sich ein Grundbesit­zer entschließ­t, die in Grünland umgewidmet­e Fläche auf den Markt zu werfen, kann er sicher sein,

dass er unter dem Druck der Wohnungssu­chenden und Häuslbauer von der Behörde auf schnellste­m Wege wieder eine Baulandwid­mung bekommt. Dabei fallen beträchtli­che Planungs- und Verfahrens­kosten an, die man sich hätte ersparen können, wenn man die Fläche gleich als Bauland belassen hätte.

Für mich ist das eine Verschwend­ung von Steuergeld. Es tut niemandem weh, wenn Bauland in ausreichen­dem Maß gewidmet ist und auch für unvorherse­hbare Entwicklun­gen bzw. für einen größeren Bedarf vorgesorgt ist.

Johann Weiss

5451 Tenneck

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