Pflichttests für den Arbeitsplatz sind noch nicht fix
Dafür ist eine eigene Verordnung des Gesundheitsministers notwendig, viele Details sind noch nicht geklärt.
An den Arbeitsplatz nur noch mit einem negativen Coronatest. Der Gesundheitsausschuss des österreichischen Parlaments hat dies am Montag beschlossen. Ob diese Maßnahme aber auch wirklich umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Dafür ist eine eigene Verordnung notwendig, in der die Details exakt geregelt sind.
Im Gesundheitsministerium ist man sich nicht sicher, ob es eine solche Verordnung auch wirklich braucht. Grund dafür: Bei den Öffnungsschritten am 19. Mai sind ja etwa bei dem Besuch in der Gastronomie negative Coronatests ohnehin verpflichtend, auch bei körpernahen Dienstleistern, etwa Friseuren,
ist das derzeit bereits der Fall. Möglicherweise ist dann die Kontrolldichte so groß, dass die verpflichtenden Tests am Arbeitsplatz gar nicht mehr notwendig sind. Diese sind generell nur vorgesehen, wenn am Arbeitsplatz eine große Ansteckungsgefahr besteht, Personen also relativ eng zusammenarbeiten.
Bei der Wirtschaftskammer und in der Industriellenvereinigung kann man derzeit die Auswirkung der Pläne des Gesundheitsministeriums auf die Unternehmen jedenfalls noch nicht bewerten, es fehlen einfach die Details, wie es heißt.
Unbestritten ist aber, dass eine Testpflicht am Arbeitsplatz die Betriebe
und die Arbeitnehmer vor große Herausforderungen stellen wird. Etwa am Montagmorgen, wenn nach dem Wochenende nur ins Büro darf, wer einen negativen Coronatest vorlegen kann, und dann möglicherweise Hunderte Mitarbeiter gleichzeitig getestet werden müssten.
Grundsätzlich sind Coronatests in Unternehmen aber nichts Neues. Österreichs Betriebe haben inzwischen Testmöglichkeiten aufgebaut, mit denen 550.000 Arbeitnehmer auf das Coronavirus untersucht werden können.
Voraussetzung dafür, dass in einem Unternehmen eine Teststraße eingerichtet wird, ist, dass medizinisches Personal die Aufsicht übernimmt. Wobei es sich aber nicht nur um den Betriebsarzt, sondern auch um einen Apotheker oder den Verantwortlichen einer Dienststelle einer Rettungsorganisation handeln kann. Das Testergebnis wird an die Testplattform des Bundes übermittelt und damit auch als offizieller Zutrittstest anerkannt. Diese Regeln gelten für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Für kleinere Betriebe gelten eigene Bestimmungen. Der Bund unterstützt die Teststraßen finanziell. Betriebe erhalten einen Kostenbeitrag von zehn Euro für jeden durchgeführten und gemeldeten Antigen- oder PCR-Test.