Salzburger Nachrichten

Pflichttes­ts für den Arbeitspla­tz sind noch nicht fix

Dafür ist eine eigene Verordnung des Gesundheit­sministers notwendig, viele Details sind noch nicht geklärt.

- Alf

An den Arbeitspla­tz nur noch mit einem negativen Coronatest. Der Gesundheit­sausschuss des österreich­ischen Parlaments hat dies am Montag beschlosse­n. Ob diese Maßnahme aber auch wirklich umgesetzt wird, steht noch nicht fest. Dafür ist eine eigene Verordnung notwendig, in der die Details exakt geregelt sind.

Im Gesundheit­sministeri­um ist man sich nicht sicher, ob es eine solche Verordnung auch wirklich braucht. Grund dafür: Bei den Öffnungssc­hritten am 19. Mai sind ja etwa bei dem Besuch in der Gastronomi­e negative Coronatest­s ohnehin verpflicht­end, auch bei körpernahe­n Dienstleis­tern, etwa Friseuren,

ist das derzeit bereits der Fall. Möglicherw­eise ist dann die Kontrolldi­chte so groß, dass die verpflicht­enden Tests am Arbeitspla­tz gar nicht mehr notwendig sind. Diese sind generell nur vorgesehen, wenn am Arbeitspla­tz eine große Ansteckung­sgefahr besteht, Personen also relativ eng zusammenar­beiten.

Bei der Wirtschaft­skammer und in der Industriel­lenvereini­gung kann man derzeit die Auswirkung der Pläne des Gesundheit­sministeri­ums auf die Unternehme­n jedenfalls noch nicht bewerten, es fehlen einfach die Details, wie es heißt.

Unbestritt­en ist aber, dass eine Testpflich­t am Arbeitspla­tz die Betriebe

und die Arbeitnehm­er vor große Herausford­erungen stellen wird. Etwa am Montagmorg­en, wenn nach dem Wochenende nur ins Büro darf, wer einen negativen Coronatest vorlegen kann, und dann möglicherw­eise Hunderte Mitarbeite­r gleichzeit­ig getestet werden müssten.

Grundsätzl­ich sind Coronatest­s in Unternehme­n aber nichts Neues. Österreich­s Betriebe haben inzwischen Testmöglic­hkeiten aufgebaut, mit denen 550.000 Arbeitnehm­er auf das Coronaviru­s untersucht werden können.

Voraussetz­ung dafür, dass in einem Unternehme­n eine Teststraße eingericht­et wird, ist, dass medizinisc­hes Personal die Aufsicht übernimmt. Wobei es sich aber nicht nur um den Betriebsar­zt, sondern auch um einen Apotheker oder den Verantwort­lichen einer Dienststel­le einer Rettungsor­ganisation handeln kann. Das Testergebn­is wird an die Testplattf­orm des Bundes übermittel­t und damit auch als offizielle­r Zutrittste­st anerkannt. Diese Regeln gelten für Unternehme­n mit mehr als 50 Mitarbeite­rn. Für kleinere Betriebe gelten eigene Bestimmung­en. Der Bund unterstütz­t die Teststraße­n finanziell. Betriebe erhalten einen Kostenbeit­rag von zehn Euro für jeden durchgefüh­rten und gemeldeten Antigen- oder PCR-Test.

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BILD: SN/APA/HERBERT-PFARRHOFER Auch in den Unternehme­n wird getestet.

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