Der Fahrplan zum Grünen Pass
Analog und digital. Der sogenannte Grüne Pass soll das Leben für Geimpfte, Genesene und Getestete erleichtern. Wie kann das funktionieren?
WIEN. „Ein Konzept der Freiheit, der Weg zurück in unser altes Leben.“Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, sonst eher ein Mann der nüchternen Sprache, sparte Dienstagnachmittag nicht mit emotionalen Worten, als er vor Journalisten den Fahrplan zum Grünen Pass erläuterte. Der so aussehen wird:
Phase 1. Ab 19. Mai, also mit Beginn der Öffnungen, soll in Österreich der Nachweis einer Impfung, eines aktuellen Tests oder einer überstandenen Covid-19-Erkrankung die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Die Impfung (erster Stich) muss mindestens 22 Tage zurückliegen. Laut Mückstein wird „jede Form des Nachweises“gelten: entweder das herkömmliche gelbe Impfzeugnis, der Ausdruck eines EImpfpasses oder eine ärztliche Bestätigung.
Phase 2. Ab Anfang Juni nimmt der Grüne Pass Gestalt an. In Österreich wird ein QR-Code als Nachweis der Testung, Impfung oder überstandenen Infektion zur Verfügung stehen. Es gelten aber weiterhin alle analogen Nachweise in Papierform. Laut Mückstein wird der QR-Code „datenschutzkonform und allen EU-Vorgaben entsprechend“sein.
Phase 3. Anfang Juli soll der QRCode dann in der ganzen EU, im EWR-Raum (Island, Norwegen, Liechtenstein) und in der Schweiz zur Verfügung stehen. Der österreichische QR-Code soll in das europaweite System implementiert werden. Auch in dieser Phase werden in Österreich weiterhin alle analogen Nachweise gelten. Für Auslandsreisen wird es sich für Personen, die kein Smartphone besitzen, empfehlen, den QR-Code auszudrucken. Bei nicht vorhandenem eigenen Drucker kann dies auch an den Bezirksämtern erledigt werden.
Begrenzte Freiheit I. Der Grüne Pass wird nicht die totale Reisefreiheit zurückbringen. Der QR-Code wird zwar in ganz Europa anerkannt werden, es ist aber jedem
Land überlassen, welche Rechte es dem Passinhaber einräumt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder beispielsweise sprach sich bereits gegen den österreichischen Weg aus, schon die erste Teilimpfung als Ticket in die neue Freiheit zu akzeptieren. Gesundheitsminister Mückstein ließ aber keinen Zweifel, dass er bereits den „ersten Stich“als ausreichend für die Pass-Freiheit erachtet. Umgekehrt ist offen, ob Österreich Ausländern die Einreise erlauben wird, wenn sie mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff immunisiert sind. Dies muss laut Mückstein noch ausverhandelt werden.
Begrenzte Freiheit II. Auch die sonstigen Freiheiten wird der Grüne Pass nicht sogleich zurückbringen. Zwar fallen am 19. Mai zahlreiche Restriktionen weg, die Österreicher dürfen wieder Restaurants, Kinos und Kulturbetriebe besuchen. Nicht so möglicherweise in Wien: Hier wird am Donnerstag entschieden, ob die Gastro-Öffnung (zumindest im Innenbereich) nicht um zwei Wochen verschoben wird. Gewisse Beschränkungen bleiben in ganz Österreich. Im Freien dürfen sich nur zehn Erwachsene plus dazugehörige Kinder treffen, im Innenbereich vier Erwachsene plus Kinder.
Kinder-Lücke. Kinder und Jugendliche hängen ein wenig in der Luft. Denn die Testpflicht beginnt bereits mit zehn Jahren, während erst ab 16 Jahren geimpft wird. Kinder, die in diese Alterslücke fallen, müssen sich also weiterhin regelmäßig testen lassen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger stellte am Dienstag in Aussicht, dass Tests, wie sie auch in den Schulen eingesetzt werden, anerkannt werden könnten. Dies scheint aber noch nicht ausverhandelt zu sein.
Alleingang. Österreich hat sich bewusst dafür entschieden, den Grünen Pass vor der restlichen EU einzuführen. Dies nicht zuletzt, um dem Tourismus das Neustarten zu erleichtern.