Salzburger Nachrichten

Der Fahrplan zum Grünen Pass

Analog und digital. Der sogenannte Grüne Pass soll das Leben für Geimpfte, Genesene und Getestete erleichter­n. Wie kann das funktionie­ren?

- a.k., mars

WIEN. „Ein Konzept der Freiheit, der Weg zurück in unser altes Leben.“Gesundheit­sminister Wolfgang Mückstein, sonst eher ein Mann der nüchternen Sprache, sparte Dienstagna­chmittag nicht mit emotionale­n Worten, als er vor Journalist­en den Fahrplan zum Grünen Pass erläuterte. Der so aussehen wird:

Phase 1. Ab 19. Mai, also mit Beginn der Öffnungen, soll in Österreich der Nachweis einer Impfung, eines aktuellen Tests oder einer überstande­nen Covid-19-Erkrankung die Teilnahme am öffentlich­en Leben ermögliche­n. Die Impfung (erster Stich) muss mindestens 22 Tage zurücklieg­en. Laut Mückstein wird „jede Form des Nachweises“gelten: entweder das herkömmlic­he gelbe Impfzeugni­s, der Ausdruck eines EImpfpasse­s oder eine ärztliche Bestätigun­g.

Phase 2. Ab Anfang Juni nimmt der Grüne Pass Gestalt an. In Österreich wird ein QR-Code als Nachweis der Testung, Impfung oder überstande­nen Infektion zur Verfügung stehen. Es gelten aber weiterhin alle analogen Nachweise in Papierform. Laut Mückstein wird der QR-Code „datenschut­zkonform und allen EU-Vorgaben entspreche­nd“sein.

Phase 3. Anfang Juli soll der QRCode dann in der ganzen EU, im EWR-Raum (Island, Norwegen, Liechtenst­ein) und in der Schweiz zur Verfügung stehen. Der österreich­ische QR-Code soll in das europaweit­e System implementi­ert werden. Auch in dieser Phase werden in Österreich weiterhin alle analogen Nachweise gelten. Für Auslandsre­isen wird es sich für Personen, die kein Smartphone besitzen, empfehlen, den QR-Code auszudruck­en. Bei nicht vorhandene­m eigenen Drucker kann dies auch an den Bezirksämt­ern erledigt werden.

Begrenzte Freiheit I. Der Grüne Pass wird nicht die totale Reisefreih­eit zurückbrin­gen. Der QR-Code wird zwar in ganz Europa anerkannt werden, es ist aber jedem

Land überlassen, welche Rechte es dem Passinhabe­r einräumt. Der bayerische Ministerpr­äsident Markus Söder beispielsw­eise sprach sich bereits gegen den österreich­ischen Weg aus, schon die erste Teilimpfun­g als Ticket in die neue Freiheit zu akzeptiere­n. Gesundheit­sminister Mückstein ließ aber keinen Zweifel, dass er bereits den „ersten Stich“als ausreichen­d für die Pass-Freiheit erachtet. Umgekehrt ist offen, ob Österreich Ausländern die Einreise erlauben wird, wenn sie mit einem nicht in der EU zugelassen­en Impfstoff immunisier­t sind. Dies muss laut Mückstein noch ausverhand­elt werden.

Begrenzte Freiheit II. Auch die sonstigen Freiheiten wird der Grüne Pass nicht sogleich zurückbrin­gen. Zwar fallen am 19. Mai zahlreiche Restriktio­nen weg, die Österreich­er dürfen wieder Restaurant­s, Kinos und Kulturbetr­iebe besuchen. Nicht so möglicherw­eise in Wien: Hier wird am Donnerstag entschiede­n, ob die Gastro-Öffnung (zumindest im Innenberei­ch) nicht um zwei Wochen verschoben wird. Gewisse Beschränku­ngen bleiben in ganz Österreich. Im Freien dürfen sich nur zehn Erwachsene plus dazugehöri­ge Kinder treffen, im Innenberei­ch vier Erwachsene plus Kinder.

Kinder-Lücke. Kinder und Jugendlich­e hängen ein wenig in der Luft. Denn die Testpflich­t beginnt bereits mit zehn Jahren, während erst ab 16 Jahren geimpft wird. Kinder, die in diese Alterslück­e fallen, müssen sich also weiterhin regelmäßig testen lassen. Tourismusm­inisterin Elisabeth Köstinger stellte am Dienstag in Aussicht, dass Tests, wie sie auch in den Schulen eingesetzt werden, anerkannt werden könnten. Dies scheint aber noch nicht ausverhand­elt zu sein.

Alleingang. Österreich hat sich bewusst dafür entschiede­n, den Grünen Pass vor der restlichen EU einzuführe­n. Dies nicht zuletzt, um dem Tourismus das Neustarten zu erleichter­n.

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BILD: SN/JOHANN SCHWARZ / SEPA.MEDIA / PICTUREDES­K.COM Auch in anderen EU-Ländern soll man sich mit dem „Grünen Pass“leichter bewegen können.

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