Wir sollten unser Kulturgut erhalten
Zum Artikel „Rund um die Eiche soll ein Bauwerk wachsen“(SN vom 20. April 2021) von Daniele Pabinger zum Projekt im Garten des Schlosses Arenberg:
Das als „Gebäudeskulptur“terminologisch maskierte Bauwerk ist als ein Akt des Vandalismus zu bewerten, auch wenn „Coop Himmelb(l)au“die Baumassen um die – geschützte – Eiche gleichsam im Tanz dirigieren will.
Denn Schloss und Park liegen in der Altstadtschutzzone 1 und sind UNESCO-Welterbegebiet. Das Schloss steht unter Denkmalschutz. Leider ist das Denkmalschutzgesetz des Bundes nicht auf Gärten und Parks (bis auf einige Ausnahmen) anwendbar. Diese Beschränkung registrieren Geschichts- und Kulturbewusste in den vergangenen Jahren schmerzlich.
Wir beobachten zunehmend, dass Skrupel über die Verträglichkeit von Bauprojekten im Umfeld bedeutender Bauten und zugehöriger Gärten als Denkkategorie bei professionell mit Immobilien Beschäftigten wie Architekten, auch den für Bauten im öffentlichen Bereich verantwortlichen Personen (Eigentümervertretern, Verwaltern, Politikern und Behördenvertretern) verloren gingen und gehen. Es ist zu hoffen, dass die SVK und die Baubehörde der Stadt Salzburg hier nach wie vor eine Ausnahme bilden und sich für die Erhaltung dieses hohen Kulturguts einsetzen.
Der Wunsch der SalzburgStiftung der American Austrian Foundation nach Erweiterung ihres medizinischen Ausbildungszentrums mit Hörsälen und Zimmern für Seminarteilnehmer ist sicher berechtigt. Die beschränkten räumlichen Kapazitäten des Schlosses Arenberg reichen vermutlich nicht aus.
Aus meiner Ortskenntnis sehe ich in fußläufiger Entfernung die Möglichkeit der Ansiedlung beim Eisstadion. Dort könnte sogar ein Rundbau
(zwar ohne Eiche, jedoch mit einem barrierefrei zugänglichen Hörsaal im Gebäudesockel) entstehen, wodurch sicher ein großes Spektrum von zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten eröffnet würde.
Mag. art. Dipl.-Ing. Dr. techn. Bruno Maldoner, 1130 Wien