Salzburger Nachrichten

EU-Wirtschaft sucht Schutz vor unfairer Konkurrenz

-

Staatliche Beihilfen für Unternehme­n unterliege­n in der EU einer strengen Bewilligun­gspflicht durch die Kommission. So soll vermieden werden, dass mit Steuergeld subvention­ierte Firmen einen unfairen Vorteil gegenüber anderen haben.

Für Unternehmu­ngen aus Drittstaat­en gilt das nicht. Eine Lücke, welche die EU schließen will. Vor allem chinesisch­e Unternehmu­ngen drängen, ausgestatt­et mit massiver Staatshilf­e, auf den europäisch­en Binnenmark­t. Dieser stehe allen offen, sagte die Vizepräsid­entin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, am Mittwoch. Aber: „Offenheit verlangt Fairness.“

Diese will Vestager über eine neue Verordnung herstellen. Bei Fusionen oder Vergabever­fahren, an denen sich Firmen aus Drittstaat­en beteiligen, müssen der Kommission allfällige Staatsbeih­ilfen gemeldet werden. Das gilt bei Fusionen ab einem Umsatz von 500 Millionen Euro, bei Vergabever­fahren ab einer Auftragssu­mme von 250 Millionen. Solange es kein grünes Licht von der Kommission gibt, können Fusion und Zuschlag nicht erfolgen. Die Kommission kann auch von sich aus tätig werden und prüfen.

Bei Verstößen sind Strafen vorgesehen.

Damit der Vorschlag Gesetz wird, müssen noch die EU-Staaten und das EU-Parlament zustimmen.

Newspapers in German

Newspapers from Austria