EU-Wirtschaft sucht Schutz vor unfairer Konkurrenz
Staatliche Beihilfen für Unternehmen unterliegen in der EU einer strengen Bewilligungspflicht durch die Kommission. So soll vermieden werden, dass mit Steuergeld subventionierte Firmen einen unfairen Vorteil gegenüber anderen haben.
Für Unternehmungen aus Drittstaaten gilt das nicht. Eine Lücke, welche die EU schließen will. Vor allem chinesische Unternehmungen drängen, ausgestattet mit massiver Staatshilfe, auf den europäischen Binnenmarkt. Dieser stehe allen offen, sagte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margrethe Vestager, am Mittwoch. Aber: „Offenheit verlangt Fairness.“
Diese will Vestager über eine neue Verordnung herstellen. Bei Fusionen oder Vergabeverfahren, an denen sich Firmen aus Drittstaaten beteiligen, müssen der Kommission allfällige Staatsbeihilfen gemeldet werden. Das gilt bei Fusionen ab einem Umsatz von 500 Millionen Euro, bei Vergabeverfahren ab einer Auftragssumme von 250 Millionen. Solange es kein grünes Licht von der Kommission gibt, können Fusion und Zuschlag nicht erfolgen. Die Kommission kann auch von sich aus tätig werden und prüfen.
Bei Verstößen sind Strafen vorgesehen.
Damit der Vorschlag Gesetz wird, müssen noch die EU-Staaten und das EU-Parlament zustimmen.