Mann starb nach Einnahme von Morphinpräparat: Frau vor Gericht
Um eine Tragödie im Drogenmilieu ging es Mittwoch in einem Strafprozess am Landesgericht. Eine 25jährige Flachgauerin musste im Zusammenhang mit dem Tabletten-Tod eines 29-jährigen Bekannten vor Richterin Marlene Swozil auf dem Angeklagtenstuhl Platz nehmen. Staatsanwältin Sabine Krünes lastete der jungen Frau grob fahrlässige Tötung an.
Konkret soll die von Notstandshilfe lebende 25-Jährige am 11. November 2020 dem 29-jährigen Pakistaner in ihrer Wohnung mehrere Tabletten des Drogenersatzmedikamentes Compensan zur Einnahme überlassen haben. Dies habe die Angeklagte getan, obwohl sie gewusst habe, dass es sich bei dem morphinhaltigen Präparat um „verschreibungspflichtige und sohin gefährliche Tabletten handelt“, so Krünes. Der Mann starb laut
Strafantrag infolge der Einnahme des Drogenersatzpräparats. Die Angeklagte kontaktierte noch den Notarzt, der den 29-Jährigen aber nicht mehr retten konnte.
Die junge Frau, sie ist mehrfach vorbestraft, bekannte sich „nicht schuldig“. Verteidiger RA Georg Karlbauer: „Es ist sehr tragisch, was passiert ist. Tatsache ist, dass der Mann verstarb. Aber es liegt hier zum Ersten ein hoher Grad der Mitwirkung des Opfers an seinem Ableben vor. Der Mann hat die Angeklagte mehrmals um Compensan gebeten, bis sie ihm schließlich eine Tablette gab. Zum Zweiten stellt sich die Frage, ob die Angeklagte, die selbst schwer drogensüchtig war, überhaupt in der Lage war, ein allfälliges Unrecht zu erkennen.“
Die junge Frau, eigenen Angaben
nach schon seit sechs Jahren Compensan-Konsumentin, schilderte, dass das spätere Opfer bereits am Nachmittag des 10. November „mit einer halben Flasche Whisky und fünf Gramm Kokain“zu ihr auf Besuch gekommen sei: „Wir haben geredet und Musik gehört. Er hat dabei drei bis vier Gramm Kokain gezogen, ich nur ein Gramm. Wir haben die ganze Nacht nicht geschlafen.“Am Vormittag des 11. November „hat er mich dann angebettelt, ich soll ihm Compensan geben. Ich habe dann eine Tablette geteilt. Und ihm zuerst eine Hälfte gegeben und rund zwei Stunden später die zweite Hälfte. Mehr nicht. Nach der ersten Hälfte war bei ihm alles in Ordnung.“Außerdem, so beteuerte die 26-Jährige, habe ihr der Bekannte gesagt, „dass er Compensan früher schon einmal genommen hat“.
Die Richterin vertagte den Prozess; sie lässt ein pharmakologisches Gutachten einholen.