Gutachterschlacht statt Ergebnis bei MAN
Nach der ersten Verhandlung um einen Sozialplan für die Mitarbeiter zeigen sich alle Beteiligten um eine gemeinsame Position bemüht.
WIEN, STEYR. Die erste Verhandlungsrunde über einen Sozialplan für die Mitarbeiter des MAN-LkwWerks in Steyr brachte am Mittwoch zwar kein greifbares Ergebnis. Aber immerhin habe ein konstruktives Gesprächsklima geherrscht – „und zum ersten Mal hat die MANKonzernleitung Entgegenkommen bei einem Sozialplan nach deutschem Vorbild signalisiert“, unterstrichen Arbeiterbetriebsrat Helmut Emler und Angestelltenbetriebsrat Thomas Kutsam.
In der aufgeheizten Stimmung könnte schon das als kleiner Erfolg gelten. Denn Teile der Belegschaft hatten im Vorfeld Verhandlungen über einen Sozialplan generell abgelehnt und auf eine Standort- und Beschäftigungsgarantie bis 2030 gepocht. Damit gebe es keinen Bedarf für einen Sozialplan, lautete die Argumentation. Jetzt einigten sich Betriebsräte und Gewerkschaften darauf, „dass man die Einhaltung der Verträge weiterhin“einfordere. Nächster Gesprächstermin ist der 12. Mai.
Anfang April hatten zwei Drittel der 2300 MAN-Mitarbeiter gegen eine Übernahme durch den Autoinvestor Siegfried Wolf gestimmt. Dieser wollte gut die Hälfte der Mitarbeiter mit Lohnabschlägen übernehmen. Weil es für die MAN-Leitung keine Alternative zu einer Übernahme durch Wolf gab, hat die Münchner Zentrale die Schließung des Werks Ende 2022 eingeleitet. Jetzt hieß es, es gebe „Fortschritte bei der Frage möglicher anderer Investoren“. So seien mit einem industriellen Konzept auch Nachnutzungskonzepte unter Mitarbeiterbeteiligung möglich.
Während damit die Zukunft des Werks weiter offen ist, zeichnet sich ein Gutachterwettstreit ab. Ein neues Gutachten von Professor Christoph Kietaibl stützt die MANAnsicht, dass ein Kündigungsausschluss gar nicht rechtswirksam sei. Dem Betriebsrat stehe diese Kompetenz gar nicht zu. Allerdings gibt es auch gewichtige Argumente dagegen, wie die Auffassung des Linzer Uni-Rektors Meinhard Lukas. Damit zeichnet sich ein längerer Rechtsstreit ab – wenn es nicht vorher zu einer Einigung kommt.