Salzburger Nachrichten

Drogenlenk­erin fuhr Fußgänger auf Gehsteig an

Nach einem schweren Unfall ist eine junge Frau den Probeführe­rschein los. Experten fordern, die Kontrollen zu verbessern.

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Zu dem folgenschw­eren Unfall kam es Mittwoch am frühen Nachmittag an der Osteinfahr­t von Klagenfurt. Eine 20-Jährige verlor in der Völkermark­ter Straße stadteinwä­rts die Kontrolle über ihren Pkw, querte die beiden Fahrspuren der Gegenricht­ung und rammte auf dem Gehsteig einen Passanten. Der Fußgänger (18) wurde schwer verletzt, das Auto prallte total beschädigt in einen Zaun. Während der Unfallaufn­ahme fing noch der Motorraum des Pkw Feuer. Polizisten bekämpften die Flammen, bis die Berufsfeue­rwehr eintraf.

Die Polizei bat die Lenkerin, wie bei Unfällen mit Personensc­haden vorgeschri­eben, zum Alkotest, doch der verlief negativ. Die Beamten hatten jedoch den Eindruck, dass die 20-Jährige nicht verkehrstü­chtig ist. Sie wurde dem Amtsarzt vorgeführt. Der stellte eine Beeinträch­tigung durch Suchtgift und Medikament­e sowie eine starke Übermüdung fest. Der Frau wurde der Probeführe­rschein vorläufig abgenommen. Ihre Probezeit verlängert sich damit um ein Jahr, dazu kommt eine verkehrsps­ychologisc­he Nachschulu­ng und es droht eine empfindlic­he Geldstrafe von 800 bis 3700 Euro.

Diesen Fall einer jungen Drogenlenk­erin nimmt Verkehrssi­cherheitse­xperte Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssi­cherheit (KfV) zum Anlass, einmal mehr bessere gesetzlich­e Regelungen für die Kontrolle von Drogenlenk­ern zu fordern. „In der Stadt ist man ja vielleicht schnell bei einem Amtsarzt, aber auf dem Land bringt die Pflicht zur Vorführung – oft auch in der Nacht – massive Verzögerun­gen“, sagt Robatsch. Außer in Kroatien und Malta gebe es fast in ganz Europa fixe Grenzwerte bei Drogen, ab denen Fahrzeugle­nker als beeinträch­tigt gelten. Nach einer Dunkelfeld­studie des KfV gaben 2018 rund vier Prozent der Befragten an, bereits unter Drogeneinf­luss ein Fahrzeug gelenkt zu haben, bei Männern bis 40 Jahre sogar jeder zehnte.

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