Drogenlenkerin fuhr Fußgänger auf Gehsteig an
Nach einem schweren Unfall ist eine junge Frau den Probeführerschein los. Experten fordern, die Kontrollen zu verbessern.
Zu dem folgenschweren Unfall kam es Mittwoch am frühen Nachmittag an der Osteinfahrt von Klagenfurt. Eine 20-Jährige verlor in der Völkermarkter Straße stadteinwärts die Kontrolle über ihren Pkw, querte die beiden Fahrspuren der Gegenrichtung und rammte auf dem Gehsteig einen Passanten. Der Fußgänger (18) wurde schwer verletzt, das Auto prallte total beschädigt in einen Zaun. Während der Unfallaufnahme fing noch der Motorraum des Pkw Feuer. Polizisten bekämpften die Flammen, bis die Berufsfeuerwehr eintraf.
Die Polizei bat die Lenkerin, wie bei Unfällen mit Personenschaden vorgeschrieben, zum Alkotest, doch der verlief negativ. Die Beamten hatten jedoch den Eindruck, dass die 20-Jährige nicht verkehrstüchtig ist. Sie wurde dem Amtsarzt vorgeführt. Der stellte eine Beeinträchtigung durch Suchtgift und Medikamente sowie eine starke Übermüdung fest. Der Frau wurde der Probeführerschein vorläufig abgenommen. Ihre Probezeit verlängert sich damit um ein Jahr, dazu kommt eine verkehrspsychologische Nachschulung und es droht eine empfindliche Geldstrafe von 800 bis 3700 Euro.
Diesen Fall einer jungen Drogenlenkerin nimmt Verkehrssicherheitsexperte Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) zum Anlass, einmal mehr bessere gesetzliche Regelungen für die Kontrolle von Drogenlenkern zu fordern. „In der Stadt ist man ja vielleicht schnell bei einem Amtsarzt, aber auf dem Land bringt die Pflicht zur Vorführung – oft auch in der Nacht – massive Verzögerungen“, sagt Robatsch. Außer in Kroatien und Malta gebe es fast in ganz Europa fixe Grenzwerte bei Drogen, ab denen Fahrzeuglenker als beeinträchtigt gelten. Nach einer Dunkelfeldstudie des KfV gaben 2018 rund vier Prozent der Befragten an, bereits unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug gelenkt zu haben, bei Männern bis 40 Jahre sogar jeder zehnte.