Finale im Dschihadistenprozess
Angeklagte wiesen Vorwürfe einer staatsfeindlichen Verbindung zurück.
Der Linzer Dschihadistenprozess, in dem drei Männer wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung auf der Anklagebank sitzen, bog Freitag in die Zielgerade. Auf dem Programm dieses achten Verhandlungstags unter massiven Sicherheitsmaßnahmen standen die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern und die Beratung der Geschworenen über Unschuld oder Schuld der Angeklagten. Ein Urteil wurde für die Abendstunden erwartet, es stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe aber noch aus.
Nach dem Abschluss des Beweisverfahrens formulierte der
Drei-Richter-Senat neun Fragen an die Geschworenen. Anschließend folgten die Plädoyers von Anklage und Verteidigung.
Das Verfahren ist eine Neuverhandlung nach einer teilweisen Aufhebung durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2020 von Urteilen in einem Grazer Prozess. Es wurde nach Linz delegiert, da die Angeklagten und Zeugen großteils von dort stammen.
Hauptbeschuldigter ist der Imam eines türkischen Glaubensvereins in Linz. Ihm wird vorgeworfen, junge Männer radikalisiert und als Kämpfer für die Terrororganisation „Islamischer Staat“(IS) angeworben zu haben. Mitangeklagt sind der Schriftführer sowie ein Vereinsmitglied. Den Männern wird wegen Beteiligung an einer staatsfeindlichen Vereinigung die Absicht vorgeworfen, die Unabhängigkeit der Republik Österreich und die Demokratie durch einen nach islamistischen Grundsätzen ausgerichteten totalitären Gottesstaat mit dem Rechtssystem der Scharia zu ersetzen. Der Obmann und der Kassier des Vereins sowie der Vermieter der Räumlichkeiten waren zuvor freigesprochen worden. Die Ermittlungen hatten bereits 2013 begonnen. Auch Gutachten eines Islamexperten und eines für islamistischen Terror fielen kritisch zu den Angeklagten aus.