Salzburger Nachrichten

Agierte Ex-V-Mann als

Kosovaren (39) wird als angebliche­m Kopf einer Bande Einfuhr und Verkauf von 75 Kilo Cannabis angelastet. Pikant: Er war einst Informant der Polizei.

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„Ich bin nicht schuldig. Ich werde zu Unrecht belastet. Da wollen mich einige vernichten.“– Der 39-jährige Kosovare, der am Freitag wegen Suchtgifth­andels in großem Stil im Landesgeri­cht vor einem Schöffense­nat Platz nahm, wies die massive Anklage scharf zurück. Der Staatsanwa­lt lastete dem erheblich vorbestraf­ten, zuletzt im nahen Bayern lebenden Kosovaren an, sich ab dem Jahr 2016 mit etlichen weiteren, großteils bereits verurteilt­en Komplizen zu einer kriminelle Vereinigun­g zusammenge­schlossen zu haben. Mit dem Ziel, große Mengen an Drogen, vor allem Cannabis, aber auch Kokain, aus dem Ausland nach Österreich einzuführe­n und hier bzw. auch in Deutschlan­d gewinnbrin­gend zu verkaufen.

Konkret soll der Angeklagte – er hat etliche länger zurücklieg­ende, teils einschlägi­ge Vorstrafen und saß schon mehrere Jahre im Gefängnis – im März 2017 fast 23 Kilogramm Cannabisbl­üten in einem Fernreiseb­us vom Kosovo über Serbien und Ungarn nach Salzburg geschmugge­lt haben. Das Suchtgift gelangte laut den Ermittlung­en in der Folge über Mittelsleu­te an einen in Salzburg lebenden Afghanen (25). Dieser war am Landesgeri­cht bereits zu dreieinhal­b Jahren Haft verurteilt worden. Des Weiteren lastete der Staatsanwa­lt dem Angeklagte­n an, 2016 und 2017 nicht weniger als knapp 53 Kilogramm Cannabis in Salzburg, im Tennengau und auch im nahen Oberösterr­eich an etliche Abnehmer verkauft oder Subdealern bzw. Mitglieder­n der kriminelle­n Vereinigun­g zum Weiterverk­auf überlassen zu haben. Im Übrigen beantragte der Staatsanwa­lt auch die Abschöpfun­g bzw. den Verfall von 42.000 Euro an Drogengeld, das der 39-Jährige durch die inkriminie­rten kriminelle­n Machenscha­ften lukriert habe.

Der Verteidige­r des Kosovaren entgegnete, dass „in der Anklagesch­rift jegliche Beweise für die schweren Vorwürfe fehlen“. Sein Mandant habe seit vielen Jahren „nichts mehr getan, was dem Suchtmitte­lgesetz widerspric­ht – außer dass er selbst hin und wieder Drogen konsumiert hat“. Der Vorwurf des Drogenschm­uggels im Bus sei beispielsw­eise „mit einem Alibi widerlegba­r, das mein

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