„Magi“-Gutachten von SPÖ in Auftrag gegeben
Am Donnerstag war es noch ein „anonym zugespieltes Rechtsgutachten“, das Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) veranlasste, das Auswahlverfahren für den neuen Magistratsdirektor zu unterbrechen. Einen Tag später outete sich der SPÖLandtagsklub als Auftraggeber. „Ich habe erfahren, dass da neue Verfassungsbestimmungen da sind, die nicht in die Ausschreibung eingearbeitet waren“, sagt Klubobmann Michael Wanner. Er habe daher den Verfassungsjuristen Heinz Mayer kontaktiert.
Der sollte klären, ob ein externer Bewerber Magistratsdirektor werden könne. Mayer verweist hierzu auf Artikel 117 der Bundesverfassung, in dem es wörtlich heißt: „Zum Leiter des inneren Dienstes des Magistrates ist ein rechtskundiger Bediensteter des Magistrates als Magistratsdirektor zu bestellen.“Für ihn ist damit klar, dass der Magistratsdirektor in den eigenen Reihen zu suchen ist. „Das hat seinen guten Sinn. Dass man zur Leitung
nur jemanden bestellt, der den Magistrat kennt“, sagt Mayer.
Der Bürgermeister zeigt sich davon unbeeindruckt. Er rechne damit, dass das von der Stadt in Innsbruck in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zu einem anderen Schluss kommen werde. Andernfalls könnte man einen Externen auch kurz vor der Vergabe der Spitzenposition einstellen. Preuner illustriert das so: „Ich kann den in einer Nanosekunde zum Sachbearbeiter machen und eine Nanosekunde später zum Magistratsdirektor.“
Die Frage ist relevant, weil der Landesbeamte Christian Prucher nach dem Hearing am Donnerstag erstgereiht wurde. Wobei Preuner betont, dass es sich dabei nur um eine Empfehlung handle. Mit Kontrollamtsdirektor Max Tischler, Sozialabteilungsleiter Patrick Pfeifenberger und Bezirksverwaltungschef Michael Haybäck sind zudem drei interne Kandidaten im Rennen.