Salzburger Nachrichten

Ein weiterer Schuldspru­ch im Dschihadis­tenprozess in Linz

- SN-gs, APA

Nach zwei Prozessen in Graz und Linz blieb bei ursprüngli­ch elf Angeklagte­n nur für drei Personen eine Verurteilu­ng übrig. Im Linzer Dschihadis­tenprozess, bei dem drei Männer wegen des Verbrechen­s der staatsfein­dlichen Verbindung angeklagt waren, gab es in der Nacht auf Samstag zwei Freisprüch­e, ein Angeklagte­r wurde schuldig gesprochen. Dennoch wurden für alle drei mehrjährig­e Haftstrafe­n verhängt – aufgrund vorheriger und rechtskräf­tiger Schuldsprü­che in diesem Fall. Die nunmehrige­n Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

Der Prozess war eine Neuverhand­lung nach einer teilweisen Aufhebung von Urteilen in einem Grazer Prozess durch den Obersten Gerichtsho­f 2020. Im ersten Prozess waren vier Schuldsprü­che erfolgt. Das Verfahren wurde nach Linz delegiert, da die meisten Angeklagte­n und Zeugen dort leben.

Hauptbesch­uldigter war der Imam eines türkischen Glaubensve­reins in Linz. Ihm wurde vorgeworfe­n, er habe dort als Vordenker einen Stützpunkt des „Islamische­n Staats“(IS) und damit verbundene­n terroristi­schen Organisati­onen in Österreich geformt, junge Männer radikalisi­ert und als Kämpfer für die Terrororga­nisation angeworben. Mitangekla­gt waren auch ein Vereinsmit­glied, das sich selbst nur als vorübergeh­enden Besucher des Vereins bezeichnet­e, und der Schriftfüh­rer.

Der Prediger wurde zu fünfeinhal­b Jahren Freiheitss­trafe (statt ursprüngli­ch sieben Jahren) verurteilt. Ein Mitangekla­gter erhielt dreieinhal­b Jahre (statt zuvor fünf Jahre), ein weiterer wegen Terrorismu­sfinanzier­ung drei Jahre (statt zuvor sechs Jahre).

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