Ein weiterer Schuldspruch im Dschihadistenprozess in Linz
Nach zwei Prozessen in Graz und Linz blieb bei ursprünglich elf Angeklagten nur für drei Personen eine Verurteilung übrig. Im Linzer Dschihadistenprozess, bei dem drei Männer wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung angeklagt waren, gab es in der Nacht auf Samstag zwei Freisprüche, ein Angeklagter wurde schuldig gesprochen. Dennoch wurden für alle drei mehrjährige Haftstrafen verhängt – aufgrund vorheriger und rechtskräftiger Schuldsprüche in diesem Fall. Die nunmehrigen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Der Prozess war eine Neuverhandlung nach einer teilweisen Aufhebung von Urteilen in einem Grazer Prozess durch den Obersten Gerichtshof 2020. Im ersten Prozess waren vier Schuldsprüche erfolgt. Das Verfahren wurde nach Linz delegiert, da die meisten Angeklagten und Zeugen dort leben.
Hauptbeschuldigter war der Imam eines türkischen Glaubensvereins in Linz. Ihm wurde vorgeworfen, er habe dort als Vordenker einen Stützpunkt des „Islamischen Staats“(IS) und damit verbundenen terroristischen Organisationen in Österreich geformt, junge Männer radikalisiert und als Kämpfer für die Terrororganisation angeworben. Mitangeklagt waren auch ein Vereinsmitglied, das sich selbst nur als vorübergehenden Besucher des Vereins bezeichnete, und der Schriftführer.
Der Prediger wurde zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe (statt ursprünglich sieben Jahren) verurteilt. Ein Mitangeklagter erhielt dreieinhalb Jahre (statt zuvor fünf Jahre), ein weiterer wegen Terrorismusfinanzierung drei Jahre (statt zuvor sechs Jahre).