Salzburger Nachrichten

Tod vorgetäusc­ht: Lange Haft droht

- SN, dpa, APA

Nach der Vortäuschu­ng ihres eigenen Todes droht einer Deutschen auf Mallorca eine Haftstrafe von bis zu sechs Jahren. Wegen Beihilfe müssen die Eltern der 47-Jährigen nach Ansicht von Experten eine ähnliche Strafe befürchten. Ihnen wird Prozessbet­rug und Dokumenten­fälschung zur Last gelegt. „Die Höchststra­fe für alle drei wären sechs Jahre Haft“, sagte am Samstag der auf Strafrecht spezialisi­erte Anwalt Jaime Campaner.

Die Frau hatte mit der Hilfe ihrer Eltern den eigenen Tod vorgetäusc­ht, um einem Verfahren wegen Unterschla­gung zu entgehen. Sie soll ihren deutschen Arbeitgebe­r um eine Million Euro betrogen haben. Vor Gericht erschienen im vergangene­n November aber nur die Eltern mit einer Sterbeurku­nde. Die Angeklagte sei bereits im März 2020 bei einem Autounfall in Rostock ums Leben gekommen, behauptete­n sie.

Das geschädigt­e Unternehme­n bezweifelt­e die Angaben und engagierte einen Privatdete­ktiv, der die „Tote“in Santa Ponça ausfindig machte. Dabei wurden der Frau nach Medienberi­chten Fotos von einem seltenen Riesenpude­l und andere Informatio­nen zum Verhängnis, die sie in sozialen Medien gepostet habe. Bei ihrer Festnahme in ihrem Haus habe die Frau ihre Identität gestanden, bestätigte die Polizei am Mittwoch entspreche­nde Medienberi­chte.

Die Frau wurde inzwischen einem Haftrichte­r vorgeführt, der sie unter Auflagen auf freien Fuß setzte. Die 47-Jährige erwartet auch noch der ursprüngli­che Prozess wegen Unterschla­gung.

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Zahlenlott­o

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