Freie Seezugänge sind mit Vehemenz zu verteidigen
Den größten Stein des Anstoßes lieferten zuletzt die privaten Eigentümer des Goldegger Sees. Die Betreiber des Seebads konnten und wollten die neuen, massiv erhöhten Pachtforderungen nicht erfüllen. Plötzlich drohte die Gefahr, dort nicht mehr baden zu dürfen.
Salzburgs größter Schatz ist die Natur, für die Menschen im Land, aber auch für den Tourismus. Umso wichtiger ist es, im Umfeld einer irren Preisentwicklung bei Grund und Immobilien politisch gegenzusteuern. Spekulanten und Superreiche, die jeden Preis bezahlen, dürfen nicht bewirken, dass die öffentlichen Zugänge zu den Seen noch schneller als bisher schon weniger werden. Wenn allein für eine Badehütte und 40 Quadratmeter Grund am Wolfgangsee 755.000 Euro geboten werden, noch dazu auf fremdem Grund, sieht man, welche Blüten der Irrsinn treibt.
Zugegeben: In Salzburg ist die Situation im Vergleich zu Kärnten mit dem Negativbeispiel Wörthersee noch besser. Dennoch besteht Handlungsbedarf. In der Landesverfassung könnte ähnlich wie in Bayern der freie Zugang zum See als Grundrecht verankert werden. Das würde es auch leichter machen, über Baulandwidmungen oder die Raumordnung die Seezugänge für die Öffentlichkeit auch in Zukunft zu sichern. Im besten Fall gelingt es damit sogar, Möglichkeiten über das bestehende Angebot hinaus zu schaffen.