Verkauf von Erbhof erhitzt die Gemüter
Geschäftsmann aus Deutschland will Pferdezucht und Wohngebäude errichten. Der Nachbarbauer bangt um seine Pachtgründe.
„Landwirt ist von den Pachtgründen wirtschaftlich abhängig.“
Otto Kloiber, Bürgermeister
„Die Kommission hat bereits grünes Licht für den Kauf gegeben.“
Josef Schwaiger, Landesrat
BERTHOLD SCHMID
ST. GILGEN.
Das Objekt der Begierde ist das sogenannte Zeppezaugut im St. Gilgener Ortsteil Winkl. Das 18 Hektar große Anwesen mit Wiesen und Wald ist ein Erbhof und liegt idyllisch abseits der Mondseestraße im Landschaftsschutzgebiet. Nach dem krankheitsbedingten Rückzug des Altbauern will nun dessen Schwester das Anwesen verkaufen. Dafür gibt es laut Gemeinde St. Gilgen ein Schätzgutachten über 800.000 Euro. Doch ein früherer Geschäftsmann aus Deutschland, der mit seiner Frau Immobilien-Management-Firmen sowie verschiedene Consulting-Firmen geführt und sich im Ortsteil Ried für 1,4 Millionen Euro
ein Wohnhaus gekauft hat, will deutlich mehr bezahlen. Dem Vernehmen nach bis zu 1,9 Millionen Euro. Dafür soll das baufällige Bauernhaus saniert sowie eine Pferdezuchtanlage mit Wohngebäuden für Angestellte entstehen.
Diese Bestrebungen bereiten beim angrenzenden Dichtlgut, ebenfalls ein Erbhof, welcher seit 1692 besteht, Sorgen. Bislang hat dieser Landwirt große Bereiche des Zeppezauguts für seine Milchwirtschaft gepachtet und seinen Betrieb dementsprechend umgestellt. Verliert er nach einem Verkauf an Dritte diese Pachtgründe, wäre ein Fortbestand des Biobetriebs in Gefahr, so St. Gilgens ÖVP-Bürgermeister Otto Kloiber, der weiter erklärte, dass der Landwirt auch bereit wäre, denselben, wenn auch nicht ortsüblichen Preis, den der Deutsche biete, aufbringen zu wollen.
Entscheidend ist in diesem Fall die Beurteilung der Salzburger Grundverkehrskommission. Demnach muss ein Käufer ein Landwirt sein. Als solcher wäre dieser nur dann anzusehen, wenn dieser nach Erwerb der land- und forstwirtschaftlichen Flächen den Betrieb als selbstständige Wirtschaftseinheit allein oder zusammen mit seiner Familie bewirtschaftet und daraus den eigenen und den Lebensunterhalt der Familie vorwiegend oder zumindest zu einem erheblichen Teil bestreitet.
Damit wären Käufer, die Landund Forstwirtschaft nur als Liebhaberei betreiben wollen, von der Landwirteeigenschaft ausgeschlossen. Bürgermeister Otto Kloiber ist der Ansicht: „Auch wenn nun der Käufer für die Durchführung des Kaufvertrags auch kurzfristig alle seine Geschäftsführertätigkeiten zurücklegt, wäre das eine Umgehung des Gesetzes.“
Dem musste der Salzburger ÖVP-Landesrat Josef Schwaiger auf Nachfrage der SN widersprechen: „Wir haben in diesem heiklen Fall vieles überprüft. De facto besitzt der deutsche Staatsbürger die Eigenschaft eines Landwirts. Nach EU-Recht müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Wir haben auch den angeblich überhöhten Preis überprüft und festgestellt, dass dieser angesichts der Grundstückspreise in dieser Region nicht als überhöht zu bezeichnen ist. Die Grundverkehrskommission hat für den Kauf grünes Licht gegeben.“