Salzburger Nachrichten

Was alles in den Akt muss

- SN, APA

Lang und breit wird seit Wochen über elektronis­che Kommunikat­ion im Finanzmini­sterium debattiert. Dabei weiß in der Öffentlich­keit kaum jemand, welche internen Vorgaben es für die Beamtensch­aft gibt. Geregelt wird der Umgang mit IT-Infrastruk­tur mit einem eigenen Erlass namens „Informatio­nssicherhe­it und Datenschut­z im Arbeitsall­tag“. Eine Rückfrage im Finanzress­ort zeigt, dass wichtige Kommunikat­ion im Elektronis­chen Akt (ELAK) abzulegen ist.

Die Vorgaben hierfür seien „breit und detaillier­t gefasst“, heißt es im Finanzress­ort auf APA-Anfrage. Sind elektronis­che Schriftstü­cke – das geht vom E-Mail bis zum Aktenverme­rk nach einem Telefonat – einmal im ELAK angelangt, können sie auch nicht mehr gelöscht werden. Geht ein Mitarbeite­r in den Ruhestand, werden seine EMails zwar gelöscht, die Inhalte bleiben im Akt aber vorhanden.

Wird also dienstlich kommunizie­rt und das entspreche­nde Schreiben nicht im ELAK abgelegt, wäre es ein Verstoß gegen die Dienstvors­chriften. Genutzt werden können die E-MailAdress­en des Ministeriu­ms allerdings auch privat. Macht man sich z. B. eine gemeinsame Mittagspau­se aus, muss das nicht dokumentie­rt werden. Da ist auch eine Löschung erlaubt.

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