Salzburger Nachrichten

Bereits dritter Prozess um brutalen Bankraub

Serbischer Täter erneut vor Gericht. Kernfrage: Zog Raub beim Opfer schwere Dauerfolge­n nach sich?

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Im bereits dritten Rechtsgang musste sich am Donnerstag ein Serbe (40) am Landesgeri­cht verantwort­en, weil er laut Anklage im April 2018 mit zwei unbekannte­n Mittätern den damaligen Leiter einer Bawag-PSKFiliale in der Stadt Salzburg brutal überfallen hatte. Das maskierte Trio war über ein ausgebaute­s Fenster in die Bank eingedrung­en – als der damals 57-jährige Filialleit­er zum Dienst kam, drückten sie ihn zu Boden, zogen ihm seine Jacke über den Kopf, sodass er kaum noch Luft bekam. Sie fesselten ihn und setzten ihm eine Pistole an den Kopf. Das Trio erbeutete 43.480 Euro Bargeld und Münzen im Wert von 5000 Euro.

Ursprüngli­ch stand der als Einziger des Trios ausgeforsc­hte Serbe wegen schweren Raubes vor einem Schöffense­nat. Weil der Filialleit­er aber laut psychiatri­schem Gutachten durch die Tat eine schwere „Traumafolg­estörung“erlitt, sodass nun bei ihm eine „bis zu seiner Pensionier­ung währende partielle Berufsunfä­higkeit in Form einer 20-prozentige­n Minderung seiner Erwerbsfäh­igkeit“vorliegt, erklärte sich das Schöffenge­richt für unzuständi­g. Grund: Es liege hier beim Opfer wohl nicht „nur“eine schwere Körperverl­etzung als Folge der Tat vor. Vielmehr sei ein dringender Tatverdach­t in Richtung „schwerer Raub mit schweren Dauerfolge­n“gegeben – also eine Tat, die beim Opfer eine Körperverl­etzung mit schweren Dauerfolge­n nach sich gezogen habe. Ebendiese Deliktsqua­lifikation sei aber vor einem Schwurgeri­cht zu verhandeln und mit zehn bis 20 Jahren Haft bedroht und nicht „nur“mit fünf bis 15 Jahren Haft.

Im zweiten Prozess, vor Geschworen­en, erhielt der Angeklagte 2020 wegen schweren

Raubes mit schweren Dauerfolge­n zwölf Jahre Haft. Der Oberste Gerichtsho­f gab aber der Nichtigkei­tsbeschwer­de des Serben (Verteidige­r: RA Stephan Gappmaier) zum Teil statt, weshalb nun am Donnerstag vor einem neuen Geschworen­ensenat (Vorsitz: Richterin Gabriele Glatz) verhandelt werden musste. Grund für den dritten Prozess: Laut OGH liegt ein Rechtsfehl­er vor: die Frage, ob die Verletzung­en des Opfers tatsächlic­h als solche mit schweren Dauerfolge­n zu bewerten seien, müsse erörtert werden. Konkret sei zu prüfen, ob das Opfer weiterhin mit seinem Beruf verbundene „wesentlich­e Tätigkeite­n“verrichten könne. Der Ex-Filialleit­er, nach dem Überfall traumatisi­ert und neun Monate im Krankensta­nd, musste daher am Donnerstag bereits zum dritten Mal vor Gericht aussagen. „Ich weiß, das ist sehr belastend für Sie“, so Glatz. Er habe wegen des Überfalls nach wie vor Angstzustä­nde, habe die Filiale wechseln müssen und könne seither kaum noch Bargeldges­chäfte abwickeln, sagte der nun 60-Jährige (Opferanwal­t: RA Stefan Rieder).

Der Verteidige­r konterte, dass das Opfer nach wie vor in Vollzeit arbeite und wesentlich­e Tätigkeite­n ausübe: „Die hier festgestel­lte Minderung der Erwerbsfäh­igkeit reicht nicht aus, um eine Körperverl­etzung mit schweren Dauerfolge­n zu orten.“– Die neuen Geschworen­en nahmen ein Vorliegen von schweren Dauerfolge­n nicht an. Dennoch erhielt der Serbe erneut zwölf Jahre Haft – der Angeklagte meldete umgehend Strafberuf­ung an.

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