Bereits dritter Prozess um brutalen Bankraub
Serbischer Täter erneut vor Gericht. Kernfrage: Zog Raub beim Opfer schwere Dauerfolgen nach sich?
Im bereits dritten Rechtsgang musste sich am Donnerstag ein Serbe (40) am Landesgericht verantworten, weil er laut Anklage im April 2018 mit zwei unbekannten Mittätern den damaligen Leiter einer Bawag-PSKFiliale in der Stadt Salzburg brutal überfallen hatte. Das maskierte Trio war über ein ausgebautes Fenster in die Bank eingedrungen – als der damals 57-jährige Filialleiter zum Dienst kam, drückten sie ihn zu Boden, zogen ihm seine Jacke über den Kopf, sodass er kaum noch Luft bekam. Sie fesselten ihn und setzten ihm eine Pistole an den Kopf. Das Trio erbeutete 43.480 Euro Bargeld und Münzen im Wert von 5000 Euro.
Ursprünglich stand der als Einziger des Trios ausgeforschte Serbe wegen schweren Raubes vor einem Schöffensenat. Weil der Filialleiter aber laut psychiatrischem Gutachten durch die Tat eine schwere „Traumafolgestörung“erlitt, sodass nun bei ihm eine „bis zu seiner Pensionierung währende partielle Berufsunfähigkeit in Form einer 20-prozentigen Minderung seiner Erwerbsfähigkeit“vorliegt, erklärte sich das Schöffengericht für unzuständig. Grund: Es liege hier beim Opfer wohl nicht „nur“eine schwere Körperverletzung als Folge der Tat vor. Vielmehr sei ein dringender Tatverdacht in Richtung „schwerer Raub mit schweren Dauerfolgen“gegeben – also eine Tat, die beim Opfer eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach sich gezogen habe. Ebendiese Deliktsqualifikation sei aber vor einem Schwurgericht zu verhandeln und mit zehn bis 20 Jahren Haft bedroht und nicht „nur“mit fünf bis 15 Jahren Haft.
Im zweiten Prozess, vor Geschworenen, erhielt der Angeklagte 2020 wegen schweren
Raubes mit schweren Dauerfolgen zwölf Jahre Haft. Der Oberste Gerichtshof gab aber der Nichtigkeitsbeschwerde des Serben (Verteidiger: RA Stephan Gappmaier) zum Teil statt, weshalb nun am Donnerstag vor einem neuen Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Gabriele Glatz) verhandelt werden musste. Grund für den dritten Prozess: Laut OGH liegt ein Rechtsfehler vor: die Frage, ob die Verletzungen des Opfers tatsächlich als solche mit schweren Dauerfolgen zu bewerten seien, müsse erörtert werden. Konkret sei zu prüfen, ob das Opfer weiterhin mit seinem Beruf verbundene „wesentliche Tätigkeiten“verrichten könne. Der Ex-Filialleiter, nach dem Überfall traumatisiert und neun Monate im Krankenstand, musste daher am Donnerstag bereits zum dritten Mal vor Gericht aussagen. „Ich weiß, das ist sehr belastend für Sie“, so Glatz. Er habe wegen des Überfalls nach wie vor Angstzustände, habe die Filiale wechseln müssen und könne seither kaum noch Bargeldgeschäfte abwickeln, sagte der nun 60-Jährige (Opferanwalt: RA Stefan Rieder).
Der Verteidiger konterte, dass das Opfer nach wie vor in Vollzeit arbeite und wesentliche Tätigkeiten ausübe: „Die hier festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit reicht nicht aus, um eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu orten.“– Die neuen Geschworenen nahmen ein Vorliegen von schweren Dauerfolgen nicht an. Dennoch erhielt der Serbe erneut zwölf Jahre Haft – der Angeklagte meldete umgehend Strafberufung an.