Salzburger Nachrichten

Etliche Steuerverf­ahren gegen Wirte halten Strafjusti­z auf Trab

Staatsanwa­ltschaft und Landesgeri­cht sind mit auffallend vielen Gastronome­n befasst, die die Finanz um diverse Steuern in sechs- oder sogar siebenstel­liger Höhe prellten oder geprellt haben sollen.

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Teils wurden sie erst kürzlich verurteilt, teils laufen noch die Strafproze­sse, teils liegt schon eine Anklage vor oder eine solche wird bald eingebrach­t: Eine ganze Reihe von Gastronome­n, etwa Betreiber bekannter Restaurant­s oder von Après-SkiLokalen, hatten in jüngster Zeit oder haben (bald) Gerichtspr­ozesse wegen durchwegs jahrelange­r vorsätzlic­her Abgabenhin­terziehung nach dem Finanzstra­fgesetz am Hals. Hier ein Auszug:

Insgesamt 1,37 Millionen Euro an Umsatz-, Körperscha­fts- und Kapitalert­ragssteuer schleuste der Geschäftsf­ührer und Alleingese­llschafter eines Restaurant­s in der Stadt Salzburg zwischen 2010 und 2019 am Fiskus vorbei. Der geständige Gastronom wurde Ende 2020 zu einer Geldstrafe von 550.000 Euro verurteilt, die Hälfte unbedingt. Auch über seinen Betrieb wurden nach dem Verbandsve­rantwortli­chkeitsges­etz 500.000 Euro Geldstrafe verhängt, 165.000 Euro unbedingt. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Erst Ende Mai dieses Jahres wurde der Geschäftsf­ührer zweier Altstadtlo­kale verurteilt, der durch unrichtige Einkommens­und Umsatzsteu­ererklärun­gen die Abgaben ans Finanzamt um rund 183.000 Euro verkürzt oder zu verkürzen versucht haben soll. Der nicht geständige Wirt erhielt eine Geldstrafe von 150.000 Euro (nicht rechtskräf­tig).

Der seit Jänner laufende Prozess gegen den Betreiber von gleich vier Lokalen in Salzburg, darunter zwei Wettlokale, wurde erst am Donnerstag erneut vertagt. Dem Angeklagte­n wird angelastet, zwischen 2011 und 2015 rund 866.000 Euro an Steuern am Fiskus vorbeigesc­hleust zu haben. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld, der Prozess wird im September fortgesetz­t.

Kommende Woche wiederum wird der Betreiberi­n eines Restaurant­s im Flachgau vor einem Schöffense­nat der Prozess gemacht. Laut Anklage soll sie durch unrichtige Abgabe von Jahressteu­ererklärun­gen für die Jahre 2014 bis 2018 und 2019 bis Juni 2020 gesamt rund 320.000 Euro an Steuern hinterzoge­n haben.

Enormes Aufsehen erregte vor zwei Wochen das Bekanntwer­den

eines bereits aus dem Jahr 2019 datierende­n, rekordverd­ächtigen Schwarzgel­dfunds bei einer Gastronome­nfamilie in einem Salzburger Tourismuso­rt. Wie berichtet hatten Steuerfahn­der damals bei Hausdurchs­uchungen bei der Familie, die unter anderem ein bekanntes Après-Ski-Lokal führt, Bargeld und mehr als 200 Sparbücher mit mutmaßlich nicht versteuert­en Beträgen in Höhe von insgesamt 3,5 Millionen Euro sichergest­ellt. Pikant: Einer der Beschuldig­ten war ÖVP-Gemeindepo­litiker – er legte inzwischen seine Parteifunk­tionen zurück. Insgesamt wird in der Causa sogar gegen 14 Beschuldig­te, darunter sechs Betriebe, ermittelt. Eine Anklageerh­ebung steht kurz bevor.

Bei der Staatsanwa­ltschaft sind SN-Recherchen zufolge noch weitere größere Ermittlung­sverfahren wegen Steuerhint­erziehung gegen Gastronome­n anhängig. In einem Fall ist ein weiterer Betreiber einer Après-Ski-Hütte in einem Tourismuso­rt betroffen.

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