Die Lockerungen ab 22. Juli
Das Treffen der Taskforce am Freitag änderte nichts am seit Längerem bekannten Plan: Ab 22. Juli fällt die Maske im Einzelhandel. Bleiben wird sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und allen Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Apotheke, Tankstelle etc.). Dort reicht seit 1. Juli ein einfacher Mund-Nasen-Schutz, auch in Spitälern, Pflegeheimen und anderen öffentlichen Einrichtungen.
Die 3-G-Regel bleibt aufrecht, gelockert wird die Kontaktdatenerhebung u. a. durch Gastronomie und Hotellerie. In der Gastronomie, in Clubs, Discos und Tanzlokalen soll es ab 22. Juli keine Besucherbeschränkungen mehr geben.