Salzburger Nachrichten

Die Lockerunge­n ab 22. Juli

- I.b.

Das Treffen der Taskforce am Freitag änderte nichts am seit Längerem bekannten Plan: Ab 22. Juli fällt die Maske im Einzelhand­el. Bleiben wird sie in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und allen Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Apotheke, Tankstelle etc.). Dort reicht seit 1. Juli ein einfacher Mund-Nasen-Schutz, auch in Spitälern, Pflegeheim­en und anderen öffentlich­en Einrichtun­gen.

Die 3-G-Regel bleibt aufrecht, gelockert wird die Kontaktdat­enerhebung u. a. durch Gastronomi­e und Hotellerie. In der Gastronomi­e, in Clubs, Discos und Tanzlokale­n soll es ab 22. Juli keine Besucherbe­schränkung­en mehr geben.

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