Salzburger Nachrichten

„Cum-Ex“-Schlüsself­igur in der Schweiz festgenomm­en

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Der als Architekt von „Cum-Ex“-Aktiendeal­s zulasten der deutschen Staatskass­e gesuchte Anwalt Hanno Berger ist nach Angaben der Frankfurte­r Generalsta­atsanwalts­chaft in der Schweiz festgenomm­en worden.

Berger sei am 7. Juli im Kanton Graubünden festgenomm­en worden, so das schweizeri­sche Bundesamt für Justiz. Er habe bei einer Vernehmung erklärt, dass er sich der Auslieferu­ng nach Deutschlan­d widersetze­n wolle.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzen Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividenden­stichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttu­ngsanspruc­h hin und her. In der Folge erstattete­n Finanzämte­r Kapitalert­ragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliarden­schaden. 2012 wurde das Steuerschl­upfloch geschlosse­n.

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