Zur Diskussion um Abschiebung
Die Diskussion über die Abschiebung von Menschen aus Afghanistan bekam gerade im Zusammenhang mit der Tötung einer 13-jährigen Österreicherin eine gehörige Schieflage, die leider auch von den Medien nicht geradegerückt wird.
Abgeschoben werden oft gut integrierte Afghanen, die hier erfolgreich Schulen besuchen oder eine andere Ausbildung/Lehre absolvieren. Ihrer wird man leicht habhaft. Man weiß, wo sie wohnen. Die Polizei nimmt sie fest und sie werden umgehend nach Afghanistan verfrachtet. Kriminell gewordene Afghanen verbergen sich. Sie nutzen Anwälte, um ihr Hierbleiben zu ermöglichen. Wie auch in diesem Fall in Wien. Zumindest ein Täter war rechtskräftig verurteilt und schaffte es trotzdem, der Abschiebung zu entgehen.
Diese Schieflage gehört zurechtgerückt. Abschiebestopp ja, für gut integrierte, in Ausbildung oder auf Arbeit befindliche Afghanen. Aber Ausnützung der bestehenden rechtlichen Grundlagen, um verurteilte Straftäter abzuschieben – so schnell wie möglich. Nur so sind wir vor weiteren Straftaten dieser Gruppe geschützt.
Notwendig ist, zwischen beiden Gruppen streng zu unterscheiden und dies in der öffentlichen Diskussion bzw. Berichterstattung klarzumachen. Niemand, der für einen Abschiebestopp eintritt, will den Schutz von Straftätern. Sondern es geht dabei um ein Hierbleibendürfen von integrationswilligen Afghanen. Diese Gruppen zu unterscheiden wäre nicht schwer, es müsste nur gewollt werden. Die türkise ÖVP mit ihrem Innenminister und die FPÖ haben kein Interesse daran. Mag. Manfred Fischer
5121 Ostermiething