Asylprüfung und Bleiberecht trennen
Für die von Alexander Purger beschriebenen Schwächen des Asylrechts (SN, 7. 7.) gibt es eine verblüffend einfache Lösung: die Trennung des vergangenheitsorientierten Asylrechts von dem auf die zukünftige Integration zielenden Bleiberecht. Dafür muss man bei Ablehnung des Asyls nur das mit der Abschiebung verbundene Verbot der Wiedereinreise relativieren: Ja, bei Verweigerung des Asyls muss man unverzüglich wieder ausreisen, aber die umgehende Wiedereinreise unter ganz anderen Gesichtspunkten muss möglich sein für solche Asylbewerber, bei denen die begründete Aussicht besteht, dass sie sich in Österreich (als einem auf Einwanderung angewiesenen Land) voll integrieren und nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten zum Staatswohl beitragen werden. Das wäre unter maßgeblicher Einbindung der Lokalbehörden so zu bestätigen, dass nach Vollzug der asylrechtlich gebotenen Ausreise die umgehende Wiedereinreise sofort wieder möglich wird. Ähnlich der RotWeiß-Rot-Karte für Fachkräfte müssten derart geprüfte Wiedereinreisende die volle Aufenthaltsund Arbeitserlaubnis erhalten, anders als die Bewerber um diese Karte könnten diese Wiedereinreisenden jedoch ihre Integrationsfähigkeit und -bereitschaft bereits nachgewiesen haben. Ausreisen und unmittelbar darauf folgende Wiedereinreisen sind im Übrigen bei Änderung des aufenthaltsrechtlichen Status international üblich. Für Österreich hätte das mehrere positive Wirkungen:
– die meisten Asylverfahren würden stark verkürzt werden; – dadurch würden auch weniger Prüfungen zum Bleiberecht anfallen; – Migranten ohne echte Asylgründe würden nun Österreich eher meiden;
– die freiwillige Ausreise von Personen mit abgelehntem Asylantrag wäre die Regel, sobald sie gute Aussichten auf umgehende Wiedereinreise haben;
– Vorarbeiten für die spätere Prüfung der Integrationsfähigkeit könnten schon bei sich abzeichnender Ablehnung einer Berufung gegen die (erste) Ablehnung des Asylantrags erfolgen, um die Zeitspanne zwischen asylrechtlicher Ausreise und folgender Wiedereinreise zu verkürzen;
– Formalitäten zwischen asylrechtlicher Ausreise und Wiedereinreise könnten auch in sicheren Drittländern erfolgen, sodass ein politisch heikler Aufenthalt im ursprünglichen Heimatstaat nicht notwendig wäre. Dr. Michael Breisky, 1010 Wien