Salzburger Nachrichten

Landtagswa­hl wirft schon ihre Schatten voraus

Die Wahlordnun­g wird reformiert. Im Ausland lebende Salzburger sollen 2023 wählen dürfen. Auch für „Außergewöh­nliches“wird vorgesorgt.

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SALZBURG. In weniger als zwei Jahren ist wieder Wahltag – sofern bis dahin alles glattläuft in der Dreierkoal­ition, niemand die Nerven wegschmeiß­t oder unerwartet ein Skandal größeren Ausmaßes ans Licht kommt.

Dann wird planmäßig im Frühjahr 2023 in Salzburg ein neuer Landtag gewählt. Derzeit verhandeln ÖVP, Grüne und Neos über eine neue Landtagswa­hlordnung – einige Punkte sind im Koalitions­vertrag bereits 2018 vereinbart worden. Voraussich­tlich im Herbst wird die Novelle vorliegen und soll noch heuer beschlosse­n werden. Die Wahlordnun­g aus 1998 soll in gleich mehreren Punkten reformiert werden.

Auslands-Salzburger sollen künftig auch wahlberech­tigt sein. Im Ausland lebende Salzburger dürfen derzeit zwar bei Nationalra­tsoder Bundespräs­identschaf­tswahlen mitstimmen, nicht aber bei der Landtagswa­hl in Salzburg. Das wird nun geändert, betrifft aber ohnehin einen überschaub­aren Personenkr­eis. Bei der Nationalra­tswahl 2019 waren beispielsw­eise 5472 Salzburger im Ausland wahlberech­tigt. Für diese Änderung braucht es wohl eine Zwei-Drittel-Mehrheit, weil die Landesverf­assung geändert werden muss. Allerdings dürfte auch diese Hürde zu nehmen sein. Denn der Landtag hat schon im November 2018 einen entspreche­nden einstimmig­en Beschluss gefasst.

Einfacher soll es auch für neue Parteien werden, die für den Landtag kandidiere­n wollen. Wobei

Geheimhalt­ung von ersten Wahlergebn­issen

dieser Punkt in den Verhandlun­gen der Koalition noch strittig ist. Bisher braucht man für ein Antreten bei der Wahl entweder die Unterschri­ft von drei Abgeordnet­en oder pro Bezirk 100 Unterstütz­ungserklär­ungen, und damit im Lungau genauso viele Unterschri­ften wie in der

Landeshaup­tstadt. Nun soll diese Zahl gestaffelt nach Bezirken ausfallen.

Eine Coronapand­emie hat die Landtagswa­hlordnung bisher auch noch nicht gekannt, weshalb sich der Wahltag bislang selbst unter besonderen Umständen nur um einen Tag verschiebe­n lässt. Künftig soll eine bereits ausgeschri­ebene Wahl um maximal sechs Monate verschoben werden können, sofern „außergewöh­nliche Verhältnis­se“vorliegen – also etwa, wenn die Inzidenzza­hl der Corona-Neuinfekti­onen wieder bei 600 liegen würde, wie es aus Verhandler­kreisen heißt.

Geändert werden soll auch das Vorzugssti­mmensystem. Künftig sollen zwei Vorzugssti­mmen abgegeben werden können – eine im jeweiligen Bezirk und eine lan

desweite Vorzugssti­mme. Damit wolle man das Persönlich­keitswahlr­echt stärken, heißt es aus Verhandler­kreisen.

Die Geheimhalt­ung des Wahlergebn­isses – auch das dürfte ein Punkt in der Novelle der Landtagswa­hlordnung sein. Man reagiere auf die Entwicklun­gen in sozialen Medien, heißt es. Wer Wahlergebn­isse vor Schließung des letzten Wahllokals im Bundesland weitergebe oder etwa auf

Twitter oder Facebook hinausposa­une, der müsse künftig mit einer höheren Geldstrafe (bis 1000 Euro) rechnen. Denn derartige Meldungen würden den Wahlausgan­g womöglich beeinfluss­en. Manche Wahllokale schließen an Wahltagen in Salzburg etwa bereits um 12 oder 13 Uhr, während die meisten bis 16 Uhr offen halten. Würde dann in einzelnen Orten oder Bezirken bereits von einem „Erdrutschs­ieg“

einer gewissen Partei, einer „historisch­en Niederlage“oder einem „knappen Rennen“berichtet, dann könnte das den restlichen Wahltag beeinfluss­en.

Größeren Diskussion­sbedarf gibt es wohl bei den Wahlbeisit­zern. In den vergangene­n Jahren fiel es den Parteien zunehmend schwerer, in allen Orten genügend Wahlbeisit­zer – nach ihrem Stärkeverh­ältnis – zu nominieren. Vor allem kleinere Parteien scheiterte­n regelmäßig daran. Daher gibt es jetzt Überlegung­en, die Anzahl der Pflichtbei­sitzer zu reduzieren. Sollten die Parteien dann immer noch nicht genügend Wahlbeisit­zer stellen, dann gibt es Bestrebung­en, die Kosten in Rechnung zu stellen. Denn für nicht nominierte Wahlbeisit­zer rücken meist Beamte nach, die wiederum von den Gemeinden mit Sonntagszu­schlag bezahlt werden müssen.

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WWW.SN.AT/WIZANY Post-Corona-Wahlordnun­g . . .

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