Landtagswahl wirft schon ihre Schatten voraus
Die Wahlordnung wird reformiert. Im Ausland lebende Salzburger sollen 2023 wählen dürfen. Auch für „Außergewöhnliches“wird vorgesorgt.
SALZBURG. In weniger als zwei Jahren ist wieder Wahltag – sofern bis dahin alles glattläuft in der Dreierkoalition, niemand die Nerven wegschmeißt oder unerwartet ein Skandal größeren Ausmaßes ans Licht kommt.
Dann wird planmäßig im Frühjahr 2023 in Salzburg ein neuer Landtag gewählt. Derzeit verhandeln ÖVP, Grüne und Neos über eine neue Landtagswahlordnung – einige Punkte sind im Koalitionsvertrag bereits 2018 vereinbart worden. Voraussichtlich im Herbst wird die Novelle vorliegen und soll noch heuer beschlossen werden. Die Wahlordnung aus 1998 soll in gleich mehreren Punkten reformiert werden.
Auslands-Salzburger sollen künftig auch wahlberechtigt sein. Im Ausland lebende Salzburger dürfen derzeit zwar bei Nationalratsoder Bundespräsidentschaftswahlen mitstimmen, nicht aber bei der Landtagswahl in Salzburg. Das wird nun geändert, betrifft aber ohnehin einen überschaubaren Personenkreis. Bei der Nationalratswahl 2019 waren beispielsweise 5472 Salzburger im Ausland wahlberechtigt. Für diese Änderung braucht es wohl eine Zwei-Drittel-Mehrheit, weil die Landesverfassung geändert werden muss. Allerdings dürfte auch diese Hürde zu nehmen sein. Denn der Landtag hat schon im November 2018 einen entsprechenden einstimmigen Beschluss gefasst.
Einfacher soll es auch für neue Parteien werden, die für den Landtag kandidieren wollen. Wobei
Geheimhaltung von ersten Wahlergebnissen
dieser Punkt in den Verhandlungen der Koalition noch strittig ist. Bisher braucht man für ein Antreten bei der Wahl entweder die Unterschrift von drei Abgeordneten oder pro Bezirk 100 Unterstützungserklärungen, und damit im Lungau genauso viele Unterschriften wie in der
Landeshauptstadt. Nun soll diese Zahl gestaffelt nach Bezirken ausfallen.
Eine Coronapandemie hat die Landtagswahlordnung bisher auch noch nicht gekannt, weshalb sich der Wahltag bislang selbst unter besonderen Umständen nur um einen Tag verschieben lässt. Künftig soll eine bereits ausgeschriebene Wahl um maximal sechs Monate verschoben werden können, sofern „außergewöhnliche Verhältnisse“vorliegen – also etwa, wenn die Inzidenzzahl der Corona-Neuinfektionen wieder bei 600 liegen würde, wie es aus Verhandlerkreisen heißt.
Geändert werden soll auch das Vorzugsstimmensystem. Künftig sollen zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden können – eine im jeweiligen Bezirk und eine lan
desweite Vorzugsstimme. Damit wolle man das Persönlichkeitswahlrecht stärken, heißt es aus Verhandlerkreisen.
Die Geheimhaltung des Wahlergebnisses – auch das dürfte ein Punkt in der Novelle der Landtagswahlordnung sein. Man reagiere auf die Entwicklungen in sozialen Medien, heißt es. Wer Wahlergebnisse vor Schließung des letzten Wahllokals im Bundesland weitergebe oder etwa auf
Twitter oder Facebook hinausposaune, der müsse künftig mit einer höheren Geldstrafe (bis 1000 Euro) rechnen. Denn derartige Meldungen würden den Wahlausgang womöglich beeinflussen. Manche Wahllokale schließen an Wahltagen in Salzburg etwa bereits um 12 oder 13 Uhr, während die meisten bis 16 Uhr offen halten. Würde dann in einzelnen Orten oder Bezirken bereits von einem „Erdrutschsieg“
einer gewissen Partei, einer „historischen Niederlage“oder einem „knappen Rennen“berichtet, dann könnte das den restlichen Wahltag beeinflussen.
Größeren Diskussionsbedarf gibt es wohl bei den Wahlbeisitzern. In den vergangenen Jahren fiel es den Parteien zunehmend schwerer, in allen Orten genügend Wahlbeisitzer – nach ihrem Stärkeverhältnis – zu nominieren. Vor allem kleinere Parteien scheiterten regelmäßig daran. Daher gibt es jetzt Überlegungen, die Anzahl der Pflichtbeisitzer zu reduzieren. Sollten die Parteien dann immer noch nicht genügend Wahlbeisitzer stellen, dann gibt es Bestrebungen, die Kosten in Rechnung zu stellen. Denn für nicht nominierte Wahlbeisitzer rücken meist Beamte nach, die wiederum von den Gemeinden mit Sonntagszuschlag bezahlt werden müssen.