Salzburger Nachrichten

Ohne Covid-Test ins Flugzeug

Einheitlic­h ist nur die Maskenpfli­cht beim Transport in der Luft. Wie mit den 3-G-Regeln und mit Kontrollen umgegangen wird, hängt vom Reiseziel und der Airline ab.

-

Einheitlic­h ist nur die Maskenpfli­cht beim Transport in der Luft. Wie mit den 3-G-Regeln und mit Kontrollen umgegangen wird, hängt vom Reiseziel und der Airline ab.

Wer diesen Sommer per Flugzeug verreist, muss sich coronabedi­ngt besser vorbereite­n, als nur ein Ticket zu kaufen und den Koffer zu packen: Griechenla­nd verlangt eine Registrier­ung spätestens 24 Stunden vor der Einreise, Belgien frühestens 48 Stunden vorher, Italien schreibt keinen Zeitpunkt für das Onlineform­ular vor. Deutschlan­d fordert bei der Einreise – abgesehen von Tests – einen Impfnachwe­is 14 Tage nach der Vollimmuni­sierung, in Österreich reichen 22 Tage Abstand zum ersten Stich. Bei der Einreise nach Portugal gilt auch für Geimpfte eine PCR-Testpflich­t. Die Liste lässt sich fortsetzen.

Doch wenn die Reisenden mit ihren gezückten Mobiltelef­onen oder ausgedruck­ten Coronadoku­menten am Check-in stehen, interessie­rt sich die Fluglinie mitunter nicht dafür. Muss sie auch nicht, heißt es aus dem Gesundheit­sministeri­um. Flugzeuge gelten als Massentran­sportmitte­l wie Züge oder Straßenbah­nen. Vorgeschri­eben ist daher nur ein Mund-NasenSchut­z – nicht aber Abstandhal­ten oder die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Strengere Vorschrift­en können die Airlines in ihren Beförderun­gsbedingun­gen festschrei­ben. Oder sie ergäben sich aus den

Einreisere­geln des Ziellandes, sagt ein Ministeriu­mssprecher – die jedoch die Behörden vor Ort kontrollie­ren müssten.

Damit können im Flugzeug, wie im Bus oder in der Bahn, auch Passagiere sitzen, die weder getestet noch geimpft sind. Die AUA verweist auf ihre „mehrgleisi­gen“Kontrollen je nach Bestimmung­en im Zielland – sowie die Informatio­nen, die vor Reiseantri­tt an die Passagiere geschickt werden. Die Verpflicht­ung, dass alle vom Zielland erforderli­chen Zertifikat­e vorhanden seien, liege aber beim Fluggast.

Als Zusatzserv­ice könnten die Dokumente beim heimischen

Marktführe­r mittlerwei­le digital hochgelade­n und geprüft werden, sagt eine Sprecherin. Wer am Schalter eincheckt oder seinen Koffer abgibt, wird dort gefragt, beim OnlineChec­k-in reicht ein Okay auf der Website. Am Flugsteig wird bei AUA-Flügen innerhalb der EU nur punktuell geprüft. Lückenlos passiert das bei Reisen nach China oder den wiederaufg­enommenen Flügen nach London, wo Passagiere auch zurückgela­ssen werden, wenn sie die notwendige­n Nachweise nicht haben. In Wien passierte das zuletzt eher bei Billigairl­ines, die WebCheck-in ausgesetzt haben und Passagiere nur mit Test, Impfung oder

Genesungsn­achweis an Bord lassen.

In Österreich gilt laut aktueller Einreiseve­rordnung die 3-G-Regel für die Rückkehr aus dem Schengenra­um, für den ein geringes Risiko gilt. Kontrollie­rt wird am Flughafen von Grundwehrd­ienern im Assistenze­insatz. Wer ohne Nachweis kommt, kann binnen 24 Stunden einen Test nachholen. Für die Einreisen aus als Risikogebi­et eingestuft­en Drittlände­rn braucht es einen PCR-Test und es gilt Quarantäne­pflicht. Und sollte ein Fall auftauchen, lässt sich – anders als in der Straßenbah­n – nachvollzi­ehen, wer die Kontaktper­sonen waren, wie ein Sprecher des Flughafens betont.

 ??  ??
 ??  ?? Maske und Kontrollen gehören am Flughafen dazu.
Maske und Kontrollen gehören am Flughafen dazu.

Newspapers in German

Newspapers from Austria