Ohne Covid-Test ins Flugzeug
Einheitlich ist nur die Maskenpflicht beim Transport in der Luft. Wie mit den 3-G-Regeln und mit Kontrollen umgegangen wird, hängt vom Reiseziel und der Airline ab.
Einheitlich ist nur die Maskenpflicht beim Transport in der Luft. Wie mit den 3-G-Regeln und mit Kontrollen umgegangen wird, hängt vom Reiseziel und der Airline ab.
Wer diesen Sommer per Flugzeug verreist, muss sich coronabedingt besser vorbereiten, als nur ein Ticket zu kaufen und den Koffer zu packen: Griechenland verlangt eine Registrierung spätestens 24 Stunden vor der Einreise, Belgien frühestens 48 Stunden vorher, Italien schreibt keinen Zeitpunkt für das Onlineformular vor. Deutschland fordert bei der Einreise – abgesehen von Tests – einen Impfnachweis 14 Tage nach der Vollimmunisierung, in Österreich reichen 22 Tage Abstand zum ersten Stich. Bei der Einreise nach Portugal gilt auch für Geimpfte eine PCR-Testpflicht. Die Liste lässt sich fortsetzen.
Doch wenn die Reisenden mit ihren gezückten Mobiltelefonen oder ausgedruckten Coronadokumenten am Check-in stehen, interessiert sich die Fluglinie mitunter nicht dafür. Muss sie auch nicht, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Flugzeuge gelten als Massentransportmittel wie Züge oder Straßenbahnen. Vorgeschrieben ist daher nur ein Mund-NasenSchutz – nicht aber Abstandhalten oder die 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Strengere Vorschriften können die Airlines in ihren Beförderungsbedingungen festschreiben. Oder sie ergäben sich aus den
Einreiseregeln des Ziellandes, sagt ein Ministeriumssprecher – die jedoch die Behörden vor Ort kontrollieren müssten.
Damit können im Flugzeug, wie im Bus oder in der Bahn, auch Passagiere sitzen, die weder getestet noch geimpft sind. Die AUA verweist auf ihre „mehrgleisigen“Kontrollen je nach Bestimmungen im Zielland – sowie die Informationen, die vor Reiseantritt an die Passagiere geschickt werden. Die Verpflichtung, dass alle vom Zielland erforderlichen Zertifikate vorhanden seien, liege aber beim Fluggast.
Als Zusatzservice könnten die Dokumente beim heimischen
Marktführer mittlerweile digital hochgeladen und geprüft werden, sagt eine Sprecherin. Wer am Schalter eincheckt oder seinen Koffer abgibt, wird dort gefragt, beim OnlineCheck-in reicht ein Okay auf der Website. Am Flugsteig wird bei AUA-Flügen innerhalb der EU nur punktuell geprüft. Lückenlos passiert das bei Reisen nach China oder den wiederaufgenommenen Flügen nach London, wo Passagiere auch zurückgelassen werden, wenn sie die notwendigen Nachweise nicht haben. In Wien passierte das zuletzt eher bei Billigairlines, die WebCheck-in ausgesetzt haben und Passagiere nur mit Test, Impfung oder
Genesungsnachweis an Bord lassen.
In Österreich gilt laut aktueller Einreiseverordnung die 3-G-Regel für die Rückkehr aus dem Schengenraum, für den ein geringes Risiko gilt. Kontrolliert wird am Flughafen von Grundwehrdienern im Assistenzeinsatz. Wer ohne Nachweis kommt, kann binnen 24 Stunden einen Test nachholen. Für die Einreisen aus als Risikogebiet eingestuften Drittländern braucht es einen PCR-Test und es gilt Quarantänepflicht. Und sollte ein Fall auftauchen, lässt sich – anders als in der Straßenbahn – nachvollziehen, wer die Kontaktpersonen waren, wie ein Sprecher des Flughafens betont.