Elfjährige vergewaltigt: Haft und Einweisung
Im Münchner Wolfsmasken-Prozess verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Der Mann hatte zugegeben, mit einer Wolfsmaske getarnt ein Mädchen am helllichten Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt zu haben. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Mann, der nach mehreren Sexualdelikten in die Psychiatrie eingewiesen und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.