Salzburger Nachrichten

Elfjährige vergewalti­gt: Haft und Einweisung

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Im Münchner Wolfsmaske­n-Prozess verurteilt­e das Gericht den Angeklagte­n wegen Vergewalti­gung eines elfjährige­n Mädchens zu zwölf Jahren Haft und Unterbring­ung in der Sicherungs­verwahrung. Der Mann hatte zugegeben, mit einer Wolfsmaske getarnt ein Mädchen am helllichte­n Tag ins Gebüsch gezerrt und vergewalti­gt zu haben. Bei dem Beschuldig­ten handelt es sich um einen einschlägi­g vorbestraf­ten Mann, der nach mehreren Sexualdeli­kten in die Psychiatri­e eingewiese­n und dessen Auflagen erst kurz vorher gelockert worden waren.

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