Salzburger Nachrichten

Strabag kommt im Baukartell glimpflich davon

Wettbewerb­shüter beantragen 45 Millionen Euro Strafe. Weitere Anträge stehen bevor.

- SN-hwk, APA

Dem Baukonzern Strabag droht wegen der Teilnahme an dem vor einigen Jahren in Österreich aufgefloge­nen großen Baukartell eine Geldbuße von 45,37 Millionen Euro. Am Mittwoch hat die Bundeswett­bewerbsbeh­örde BWB einen Antrag auf Verhängung der Buße beim Kartellger­icht gestellt, teilten die BWB und der börsenotie­rte Baukonzern mit. Weil die Strabag im Zuge eines Kronzeugen­programms „kontinuier­lich und umfassend“kooperiert habe, beantrage die Behörde eine geminderte Geldbuße. Zudem habe der Baukonzern durch Einführung eines zertifizie­rten Compliance­systems und eines neuartigen Monitoring­systems laut BWB Sorge getroffen, künftige Zuwiderhan­dlungen

gegen das hintanzuha­lten.

Sowohl die Strabag AG als auch die F. Lang u. K. Menhofer Baugesells­chaft m.b.H. & Co. KG hätten von Anfang an vollumfäng­lich mit der BWB kooperiert und zuletzt ein Anerkenntn­is für das kartellger­ichtliche Verfahren im Rahmen eines Settlement­s abgegeben, teilte die Strabag mit. Der Chef der Muttergese­llschaft Strabag SE, Thomas Birtel, nannte es „eine große persönlich­e Enttäuschu­ng, dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchu­ngen als zum Teil begründet herausgest­ellt“hätten. Die Geldbuße schmerze unleugbar, „wir haben jedoch daraus unsere Lehren gezogen“. Die Vorfälle würden

Kartellver­bot intern aufgearbei­tet, man arbeite an einer Unternehme­nskultur mit hohen Ansprüchen an Integrität, sagte Birtel. „Auch haben wir als erster Baukonzern in Österreich freiwillig ein externes Monitoring eingeführt.“

Ein Bußgeld in der beantragte­n Höhe sollte keinen Einfluss auf die angekündig­te Geschäftse­ntwicklung des Strabag-SE-Konzerns haben, hieß es. Man habe schon im Konzernabs­chluss 2020 entspreche­nde Rückstellu­ngen für das Kartellver­fahren gebildet.

Eingeleite­t worden waren die Baukartell-Ermittlung­en gegen zahlreiche heimische Baufirmen im Frühjahr 2017, im Raum standen wettbewerb­sbeschränk­ende Absprachen

bei Bauprojekt­en in Österreich im Zeitraum von 2002 bis 2017. Im Zuge ihrer Ermittlung­en hatte die BWB damals auch Hausdurchs­uchungen durchgefüh­rt und umfangreic­hes Datenmater­ial sichergest­ellt. Im Herbst 2019 informiert­e die Behörde die Unternehme­n formell über die gegen sie vorliegend­en Beschwerde­punkte.

Gegen weitere am Baukartell beteiligte Unternehme­n laufen laut BWB Ermittlung­en, „die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden“. Jeder Fall werde geprüft. Bei einem Verstoß kann das Kartellger­icht auf BWB-Antrag Geldbußen bis zur Höhe von zehn Prozent des im Geschäftsj­ahr davor erzielten Gesamtumsa­tzes verhängen.

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