Strabag kommt im Baukartell glimpflich davon
Wettbewerbshüter beantragen 45 Millionen Euro Strafe. Weitere Anträge stehen bevor.
Dem Baukonzern Strabag droht wegen der Teilnahme an dem vor einigen Jahren in Österreich aufgeflogenen großen Baukartell eine Geldbuße von 45,37 Millionen Euro. Am Mittwoch hat die Bundeswettbewerbsbehörde BWB einen Antrag auf Verhängung der Buße beim Kartellgericht gestellt, teilten die BWB und der börsenotierte Baukonzern mit. Weil die Strabag im Zuge eines Kronzeugenprogramms „kontinuierlich und umfassend“kooperiert habe, beantrage die Behörde eine geminderte Geldbuße. Zudem habe der Baukonzern durch Einführung eines zertifizierten Compliancesystems und eines neuartigen Monitoringsystems laut BWB Sorge getroffen, künftige Zuwiderhandlungen
gegen das hintanzuhalten.
Sowohl die Strabag AG als auch die F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG hätten von Anfang an vollumfänglich mit der BWB kooperiert und zuletzt ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren im Rahmen eines Settlements abgegeben, teilte die Strabag mit. Der Chef der Muttergesellschaft Strabag SE, Thomas Birtel, nannte es „eine große persönliche Enttäuschung, dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet herausgestellt“hätten. Die Geldbuße schmerze unleugbar, „wir haben jedoch daraus unsere Lehren gezogen“. Die Vorfälle würden
Kartellverbot intern aufgearbeitet, man arbeite an einer Unternehmenskultur mit hohen Ansprüchen an Integrität, sagte Birtel. „Auch haben wir als erster Baukonzern in Österreich freiwillig ein externes Monitoring eingeführt.“
Ein Bußgeld in der beantragten Höhe sollte keinen Einfluss auf die angekündigte Geschäftsentwicklung des Strabag-SE-Konzerns haben, hieß es. Man habe schon im Konzernabschluss 2020 entsprechende Rückstellungen für das Kartellverfahren gebildet.
Eingeleitet worden waren die Baukartell-Ermittlungen gegen zahlreiche heimische Baufirmen im Frühjahr 2017, im Raum standen wettbewerbsbeschränkende Absprachen
bei Bauprojekten in Österreich im Zeitraum von 2002 bis 2017. Im Zuge ihrer Ermittlungen hatte die BWB damals auch Hausdurchsuchungen durchgeführt und umfangreiches Datenmaterial sichergestellt. Im Herbst 2019 informierte die Behörde die Unternehmen formell über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte.
Gegen weitere am Baukartell beteiligte Unternehmen laufen laut BWB Ermittlungen, „die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden“. Jeder Fall werde geprüft. Bei einem Verstoß kann das Kartellgericht auf BWB-Antrag Geldbußen bis zur Höhe von zehn Prozent des im Geschäftsjahr davor erzielten Gesamtumsatzes verhängen.