Stadt zahlt 150.000 Euro an Seniorenheimkosten zurück
Nach dem Ende des Pflegeregresses griff die Stadt weiter auf Verlassenschaften zu. Das war nicht rechtens, sagt das Land – und nun auch ein Gutachten.
„Wir haben der Stadt die Kritik der Notare mitgeteilt.“
Anja Hagenauer,
Andreas Eichhorn,
Sozialabteilung
Die Stadt Salzburg wird 150.000 Euro an Erben von ehemaligen Bewohnern ihrer Seniorenheime zurückzahlen. Ein entsprechender Amtsbericht wird heute, Donnerstag, im Stadtsenat behandelt. Im Sozialausschuss wurde der Bericht bereits vergangene Woche beschlossen.
Hintergrund der Rückzahlung ist die Abschaffung des Pflegeregresses. Seit dem 1. 1. 2018 kann nicht mehr auf das Vermögen von Seniorenheimbewohnern zugegriffen werden, um die monatlichen Kosten für den Heimaufenthalt zu decken. Die Stadt hatte sich aber eines Umwegs bedient, um von vermögenden Bewohnern weiterhin den höheren Selbstzahlertarif in den Heimen verlangen zu können.
Denn Sozialhilfeempfängern kann man nur einen gedeckelten Tarif in den Seniorenwohnheimen verrechnen, bei Selbstzahlern gilt ein höherer Satz.
Beim Einzug wird prinzipiell jeder Bewohner wie ein Selbstzahler behandelt, da diese ja erst Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen. Die Stadt vertrat aber zudem die Ansicht, dass man auch bei Gewährung der Sozialhilfe trotz des Wegfalls des Pflegeregresses
Anspruch auf das Vermögen der Bewohner habe, sagt Amtsleiter Patrick Pfeifenberger. Denn bei einem Vertrag zwischen einem Bewohner und der Stadt handle es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. „Wir vertraten die Meinung, dass wir einen zivilrechtlichen Anspruch wegen offener Forderungen haben, die wir eintreiben können.“
Beim Ableben eines Bewohners wurden beim Gericht dann offene Heimkosten gemeldet, die aus der Verlassenschaft – so vorhanden – beglichen wurden. Er habe diese Regelung von seinem Vorgänger geerbt, sagt Pfeifenberger. „Aber aus meiner Sicht war das nachvollziehbar.“
Anders sah das das Land Salzburg. Man habe schon im Frühjahr 2019 ein Schreiben von der Notariatskammer bekommen, dass diese Regelung nicht rechtens sei, sagt Andreas Eichhorn, Leiter der Sozialabteilung des Landes. „Wir haben das der Stadt auch mitgeteilt“, sagt Eichhorn.
Auch die Stadt wollte Rechtssicherheit für diese Regelung, wie Pfeifenberger sagt. Deshalb gab man ein Rechtsgutachten in Auftrag. „Der Gutachter war der Meinung, dass der Wegfall des Pflegeregresses jede Form von staatlichem Handeln umfasst und unsere Regelung nicht rechtens sei.“
Mit dem Beschluss im Stadtsenat würde dies nun repariert.
Sozialstadträtin
Es sei gut, dass man nun Rechtssicherheit habe, sagt die zuständige Stadträtin Anja Hagenauer (SPÖ). „Deshalb haben wir ja auch das Gutachten eingeholt, damit wir eine klare Linie haben.“Es sei ein juristischer Hürdenlauf gewesen, den man nun transparent aufgearbeitet habe. Die Rückabwicklung des zu Unrecht einbezogenen Geldes könne aber kompliziert werden. „Da gibt es etwa das Problem, dass jemand verstorben ist, die Gattin dann geerbt hat und die mittlerweile ebenfalls verstorben ist.“
In einer weiteren Angelegenheit rund um den Wegfall des Pflegeregresses muss die Stadt Salzburg ihr Prozedere nun ändern. Bisher hatte die Stadt bis zur Gewährung der Sozialhilfe von ihren Bewohnern den höheren Selbstzahlertarif kassiert. Erst ab der Gewährung der Sozialhilfe wurde den Bewohnern der niedrigere Tarif verrechnet. Die Stadt Salzburg vertrat die Meinung, dass die Hilfsbedürftigkeit in der Zeit bis zur Gewährung der Sozialhilfe offenbar nicht gegeben war: Die Bewohner hatten die höheren Tarife zahlen können. Eine Rechtsmeinung, die LH-Stv. Heinrich Schellhorn (Grüne) auch im Jahr 2018 noch vertreten habe, sagt Patrick Pfeifenberger unter Verweis auf ein entsprechendes SN-Interview.
Das Landesverwaltungsgericht hat in zwei Fällen nun Beschwerden von Bewohnern bzw. ihren Vertretern recht gegeben. Jetzt gilt der niedrigere Tarif für Sozialhilfeempfänger rückwirkend von Anfang an. Vom Land Salzburg gibt es dazu seit Dienstag auch schon eine entsprechende Vollzugsanordnung.
„Juristischen Hürdenlauf transparent aufgearbeitet.“