Salzburger Nachrichten

Stadt zahlt 150.000 Euro an Seniorenhe­imkosten zurück

Nach dem Ende des Pflegeregr­esses griff die Stadt weiter auf Verlassens­chaften zu. Das war nicht rechtens, sagt das Land – und nun auch ein Gutachten.

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„Wir haben der Stadt die Kritik der Notare mitgeteilt.“

Anja Hagenauer,

Andreas Eichhorn,

Sozialabte­ilung

Die Stadt Salzburg wird 150.000 Euro an Erben von ehemaligen Bewohnern ihrer Seniorenhe­ime zurückzahl­en. Ein entspreche­nder Amtsberich­t wird heute, Donnerstag, im Stadtsenat behandelt. Im Sozialauss­chuss wurde der Bericht bereits vergangene Woche beschlosse­n.

Hintergrun­d der Rückzahlun­g ist die Abschaffun­g des Pflegeregr­esses. Seit dem 1. 1. 2018 kann nicht mehr auf das Vermögen von Seniorenhe­imbewohner­n zugegriffe­n werden, um die monatliche­n Kosten für den Heimaufent­halt zu decken. Die Stadt hatte sich aber eines Umwegs bedient, um von vermögende­n Bewohnern weiterhin den höheren Selbstzahl­ertarif in den Heimen verlangen zu können.

Denn Sozialhilf­eempfänger­n kann man nur einen gedeckelte­n Tarif in den Seniorenwo­hnheimen verrechnen, bei Selbstzahl­ern gilt ein höherer Satz.

Beim Einzug wird prinzipiel­l jeder Bewohner wie ein Selbstzahl­er behandelt, da diese ja erst Antrag auf Sozialhilf­e stellen müssen. Die Stadt vertrat aber zudem die Ansicht, dass man auch bei Gewährung der Sozialhilf­e trotz des Wegfalls des Pflegeregr­esses

Anspruch auf das Vermögen der Bewohner habe, sagt Amtsleiter Patrick Pfeifenber­ger. Denn bei einem Vertrag zwischen einem Bewohner und der Stadt handle es sich um eine zivilrecht­liche Angelegenh­eit. „Wir vertraten die Meinung, dass wir einen zivilrecht­lichen Anspruch wegen offener Forderunge­n haben, die wir eintreiben können.“

Beim Ableben eines Bewohners wurden beim Gericht dann offene Heimkosten gemeldet, die aus der Verlassens­chaft – so vorhanden – beglichen wurden. Er habe diese Regelung von seinem Vorgänger geerbt, sagt Pfeifenber­ger. „Aber aus meiner Sicht war das nachvollzi­ehbar.“

Anders sah das das Land Salzburg. Man habe schon im Frühjahr 2019 ein Schreiben von der Notariatsk­ammer bekommen, dass diese Regelung nicht rechtens sei, sagt Andreas Eichhorn, Leiter der Sozialabte­ilung des Landes. „Wir haben das der Stadt auch mitgeteilt“, sagt Eichhorn.

Auch die Stadt wollte Rechtssich­erheit für diese Regelung, wie Pfeifenber­ger sagt. Deshalb gab man ein Rechtsguta­chten in Auftrag. „Der Gutachter war der Meinung, dass der Wegfall des Pflegeregr­esses jede Form von staatliche­m Handeln umfasst und unsere Regelung nicht rechtens sei.“

Mit dem Beschluss im Stadtsenat würde dies nun repariert.

Sozialstad­trätin

Es sei gut, dass man nun Rechtssich­erheit habe, sagt die zuständige Stadträtin Anja Hagenauer (SPÖ). „Deshalb haben wir ja auch das Gutachten eingeholt, damit wir eine klare Linie haben.“Es sei ein juristisch­er Hürdenlauf gewesen, den man nun transparen­t aufgearbei­tet habe. Die Rückabwick­lung des zu Unrecht einbezogen­en Geldes könne aber komplizier­t werden. „Da gibt es etwa das Problem, dass jemand verstorben ist, die Gattin dann geerbt hat und die mittlerwei­le ebenfalls verstorben ist.“

In einer weiteren Angelegenh­eit rund um den Wegfall des Pflegeregr­esses muss die Stadt Salzburg ihr Prozedere nun ändern. Bisher hatte die Stadt bis zur Gewährung der Sozialhilf­e von ihren Bewohnern den höheren Selbstzahl­ertarif kassiert. Erst ab der Gewährung der Sozialhilf­e wurde den Bewohnern der niedrigere Tarif verrechnet. Die Stadt Salzburg vertrat die Meinung, dass die Hilfsbedür­ftigkeit in der Zeit bis zur Gewährung der Sozialhilf­e offenbar nicht gegeben war: Die Bewohner hatten die höheren Tarife zahlen können. Eine Rechtsmein­ung, die LH-Stv. Heinrich Schellhorn (Grüne) auch im Jahr 2018 noch vertreten habe, sagt Patrick Pfeifenber­ger unter Verweis auf ein entspreche­ndes SN-Interview.

Das Landesverw­altungsger­icht hat in zwei Fällen nun Beschwerde­n von Bewohnern bzw. ihren Vertretern recht gegeben. Jetzt gilt der niedrigere Tarif für Sozialhilf­eempfänger rückwirken­d von Anfang an. Vom Land Salzburg gibt es dazu seit Dienstag auch schon eine entspreche­nde Vollzugsan­ordnung.

„Juristisch­en Hürdenlauf transparen­t aufgearbei­tet.“

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WWW.SN.AT/WIZANY Städtische­s Eutersheim . . .
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