Salzburger Nachrichten

Freispruch im Zweifel in Vergewalti­gungsproze­ss

- Wid

Der am Dienstag am Landesgeri­cht eröffnete Schöffenpr­ozess (Vorsitz: Richterin Bettina Maxones-Kurkowski) gegen drei junge Männer (27, 22, 20), die im Juli 2020 in Kroatien eine junge Frau vergewalti­gt haben sollen, ging Mittwoch ins Finale. Unter Ausschluss der Öffentlich­keit wurde am zweiten Prozesstag das mutmaßlich­e Opfer kontradikt­orisch (= „schonend“, in Abwesenhei­t der Angeklagte­n) einvernomm­en. Die drei in Salzburg bzw. im nahen Bayern wohnenden Angeklagte­n waren im Sommer 2020 ebenso auf Urlaub in Kroatien wie die junge Österreich­erin. Das Trio bekannte sich zum Prozessauf­takt nicht schuldig; ihren Verteidige­rn zufolge sei es zu einvernehm­lichem Geschlecht­sverkehr bzw. beischlafs­ähnlichen Handlungen mit der Frau gekommen.

Die junge Frau urlaubte damals mit einer Freundin in Istrien. Dort kam es laut Staatsanwa­lt Roland Finster zunächst am 22. Juli zur gewollten Annäherung und zu Küssen zwischen ihr und dem 22-jährigen Zweitangek­lagten (Verteidige­rin: RA Ingeborg Haller). In der Nacht von 23. auf 24. Juli begleitete sie den 22-Jährigen in eine Wohnung, die seinem Vater gehört. Dort, so Finster, sei es dann aber zu sexuellen Handlungen klar gegen den Willen der Frau gekommen: Der Zweit- wie auch der 20-jährige Drittangek­lagte (RA Christoph Mandl) sollen die Frau „unter Anwendung überlegene­r Körperkraf­t und entgegen ihren Willen, also mit Gewalt“, zum Geschlecht­sverkehr und weiteren beischlafs­ähnlichen Handlungen genötigt haben. Tags darauf, am 24. Juli, habe sich dann der 27-jährige Erstangekl­agte (RA Franz Essl) an der Frau gegen ihren Willen vergangen. Und schließlic­h soll der Drittangek­lagte am 29. Juli – alle wieder zurück in Salzburg – die Frau erneut zur Duldung des Beischlafs genötigt haben.

Laut den Verteidige­rn war der Sex einvernehm­lich. Die Frau habe zwei Angeklagte noch nach dem Urlaub kontaktier­t. – Am Abend fiel das Urteil: Das Trio wurde im Zweifel vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen. Nicht rechtskräf­tig.

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