Freispruch im Zweifel in Vergewaltigungsprozess
Der am Dienstag am Landesgericht eröffnete Schöffenprozess (Vorsitz: Richterin Bettina Maxones-Kurkowski) gegen drei junge Männer (27, 22, 20), die im Juli 2020 in Kroatien eine junge Frau vergewaltigt haben sollen, ging Mittwoch ins Finale. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde am zweiten Prozesstag das mutmaßliche Opfer kontradiktorisch (= „schonend“, in Abwesenheit der Angeklagten) einvernommen. Die drei in Salzburg bzw. im nahen Bayern wohnenden Angeklagten waren im Sommer 2020 ebenso auf Urlaub in Kroatien wie die junge Österreicherin. Das Trio bekannte sich zum Prozessauftakt nicht schuldig; ihren Verteidigern zufolge sei es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr bzw. beischlafsähnlichen Handlungen mit der Frau gekommen.
Die junge Frau urlaubte damals mit einer Freundin in Istrien. Dort kam es laut Staatsanwalt Roland Finster zunächst am 22. Juli zur gewollten Annäherung und zu Küssen zwischen ihr und dem 22-jährigen Zweitangeklagten (Verteidigerin: RA Ingeborg Haller). In der Nacht von 23. auf 24. Juli begleitete sie den 22-Jährigen in eine Wohnung, die seinem Vater gehört. Dort, so Finster, sei es dann aber zu sexuellen Handlungen klar gegen den Willen der Frau gekommen: Der Zweit- wie auch der 20-jährige Drittangeklagte (RA Christoph Mandl) sollen die Frau „unter Anwendung überlegener Körperkraft und entgegen ihren Willen, also mit Gewalt“, zum Geschlechtsverkehr und weiteren beischlafsähnlichen Handlungen genötigt haben. Tags darauf, am 24. Juli, habe sich dann der 27-jährige Erstangeklagte (RA Franz Essl) an der Frau gegen ihren Willen vergangen. Und schließlich soll der Drittangeklagte am 29. Juli – alle wieder zurück in Salzburg – die Frau erneut zur Duldung des Beischlafs genötigt haben.
Laut den Verteidigern war der Sex einvernehmlich. Die Frau habe zwei Angeklagte noch nach dem Urlaub kontaktiert. – Am Abend fiel das Urteil: Das Trio wurde im Zweifel vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Nicht rechtskräftig.