Salzburger Nachrichten

Erstes Urteil gegen Hygiene Austria „Made in Austria“war irreführen­d. Rewe will Schadeners­atz, Spar wartet ab.

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WIEN. Im Skandal um FFP2-Masken „made in Austria“, die das einstige Vorzeigepr­ojekt von Palmers und Lenzing, die Hygiene Austria, freilich teilweise in China produziere­n ließ, musste das Unternehme­n eine erste juristisch­e Niederlage einstecken. Der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI), der im Auftrag des Gesundheit­s- und Konsumente­nschutzmin­isteriums auf unlauteren Wettbewerb geklagt hatte, bekam vom Handelsger­icht Wien recht. Hygiene Austria darf seine Masken nicht mit „Made in Austria“bewerben. Einen Erfolg für den Konsumente­nschutz nennt das VKI-Chefjurist Thomas Hirmke – mit Wermutstro­pfen. Denn inhaltlich hat sich das Gericht nicht mit der Frage auseinande­rgesetzt, wann allgemein mit „Made in Austria“geworben werden darf, nachdem Hygiene Austria das Klagebegeh­ren des VKI anerkannt hat. In der heimischen Rechtsordn­ung gibt es keine Regeln für diese Herkunftsb­ezeichnung, der VKI hatte auf eine Grundsatze­ntscheidun­g gehofft. Rückenwind geben könnte der jetzt festgestel­lte Wettbewerb­sverstoß aber Schadeners­atzklagen gegen die Hygiene Austria, meint Hirmke.

Klagen angekündig­t hat etwa der Handel, der stark auf österreich­ische Masken gesetzt hat, diese aber nach Auffliegen des Schummels aus den Regalen nahm. Auf 1,4 Mill. Masken sitzt Spar, ähnlich viel dürften es bei Rewe sein, einige Hunderttau­send

bei der Drogerieke­tte dm. Klage auf Schadeners­atz habe man bereits eingereich­t, sagt ReweSprech­er Paul Pöttschach­er: „Das Verfahren zieht sich, auch weil sich die Eigentumsv­erhältniss­e geändert haben.“Bei Spar will man zunächst das VKI-Urteil analysiere­n.

Lenzing ist bereits mit Ende März aus der Hygiene Austria ausgestieg­en, Alleineige­ntümer Palmers hat wie berichtet im Juni den Bereich „Herstellun­g und Vertrieb von FFP2-Masken“an eine Tochterfir­ma einer Wiener Anwaltskan­zlei verkauft. Dennoch betonte Hygiene Austria am Mittwoch, man fokussiere sich auf die „Stabilisie­rung des Unternehme­ns und die Weiterführ­ung des laufenden Geschäfts am Standort Wiener Neudorf“.

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