Salzburger Nachrichten

Spitäler müssen weniger testen als Schulen

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Wer nicht geimpft ist, muss sich testen lassen. Bei der Umsetzung beschreite­n die Bundesländ­er aber mitunter sehr unterschie­dliche Wege – auch was die Testung von ungeimpfte­m Krankenhau­spersonal angeht. In manchen Bundesländ­ern müssen ungeimpfte Mitarbeite­r nur ein Mal pro Woche einen negativen Covid-19-Test vorlegen, etwa in Niederöste­rreich und Vorarlberg. Der Bund sieht in seiner entspreche­nden Verordnung auch kein schärferes Vorgehen vor. Ist ein Test abgelaufen, muss eine FFP2-Maske getragen werden. Betreiber von Einrichtun­gen könnten strengere Regelungen aufgrund des Hausrechts vorschreib­en, wird auf SN-Nachfrage im Gesundheit­sressort betont. Die meisten Länder haben die Regeln für ihre Kliniken ohnehin individuel­l verschärft.

Zum Vergleich: In Schulen wird aktuell drei Mal pro Woche getestet. Und in Wien haben ab Oktober nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zur Nachtgastr­o oder zu großen Veranstalt­ungen. Der Wiener Bürgermeis­ter Michael Ludwig (SPÖ) preschte mit dieser Ankündigun­g einmal mehr bei Verschärfu­ngen für Ungeimpfte vor. Da, wo bisher die 3-G-Regel galt – etwa in Restaurant­s und Kaffeehäus­ern –, soll künftig „zweieinhal­b G“gelten: also Zutritt nur noch für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete. Antigentes­ts werden dann nicht mehr akzeptiert. Als Grund für das Vorgehen nannte Ludwig die sich zunehmend wieder mit Covid-Patienten füllenden Intensivst­ationen, wo neun von zehn Patienten ungeimpft sind. Die Verschärfu­ngen sollen laut dem Bürgermeis­ter mehr Menschen von der Impfung überzeugen.

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